Ich unterstelle Dir jetzt einfach mal, dass Du meine Antwort nicht mit voller Konzentration gelesen hast...
1. habe ich ja betont, dass de jure natürlich die deutsche Rechtschreibung gilt und diese (z.B. im Geschäftsleben) nahezu zwingend umzusetzen sein sollte. Aber... ich frage Dich: welche Möglichkeiten hast Du, in einem geschrieben Satz eine weitere Betonungsdifferenzierung zu machen? Diese Möglichkeit nutzt man jedoch in der gesprochenen Sprache eigentlich andauernd.
2. Hast Du auch keinerlei Antwort auf meinen "Hinweis" der Betonung durch das Leerzeichen gegeben.
Meine Meinung zu diesem Thema lässt sich wohl in etwa so halbwegs prägnant formulieren:
Rechtschreibung und Grammatik (und weitere Regelungen) haben absolut ihre Berechtigung und sollten auch entsprechend umgesetzt werden, jedoch muss (/sollte) man für bestimmte Situationen Anpassungen ermöglichen um die fehlenden Möglichkeiten im Vergleich mit der gesprochenen Sprache halbwegs ausgleichen zu können.
Wie Du übrigens bemerkt haben solltest, hat das Ausrufezeichen bei mir definitiv den Punkt noch nicht ersetzt und die Leerzeichen bleiben im Allgemeinen auch weg
Grüße !