Also so wie ich das Kleingedruckte verstehe, gilt nur dann keine Mindestvertragslaufzeit, wenn du auf die Vergünstigungen für Neukunden verzichtest (#4 Kleingedrucktes); wie von dir schon gesagt, heißt das zahlen von Anfang an.
Dadurch würdest du dann aber _möglicherweise_ auch den Einrichtungspreis von knapp 60 Euro zahlen müssen, denn das ist eine befristete Aktion (#5 Kleingedrucktes) - nur wird nicht ersichtlich, ob das zur Neukundenaktion zählt oder eine separate Aktion ist. Dass die Aktionen verschiedene Fristen haben, darauf würd ich mich nicht verlassen.
Also klär das besser vorher mir Alice, nicht dass du dann am Ende der Gelackmeierte bist
LG