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Alt 13.10.2009, 10:38   #15 (permalink)
DaKarl
Stickstoff Junkie
 
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DaKarl ist ein wunderbarer AnblickDaKarl ist ein wunderbarer AnblickDaKarl ist ein wunderbarer AnblickDaKarl ist ein wunderbarer AnblickDaKarl ist ein wunderbarer AnblickDaKarl ist ein wunderbarer Anblick

Standard AW: Noch sehr unerfahren!!!

Zitat:
Zitat von dr_Cox Beitrag anzeigen
Wenn du bei deinem Nachbarn gegen die Haustür drückst und feststellst, es ist nur der Schnapper drin und sie springt auf...
Das is genau der Punkt, ja.
Zitat:
Das befriedete Besitztum sind Bereiche, die in äußerlich erkennbarer Weise durch Umgrenzungen gegen willkürliches Betreten gesichert sind.
Ein umzäuntes Privatgrundstück oder ein Haus darf ich nicht einfach so betreten. Einen Wald oder eine Wiese, auch wenn es sich in Privatbesitz befindet, darf ich aber jederzeit ohne Nachfrage betreten, sofern da kein Betreten verboten Schild oder sowas hängt.

Ist ein offenes WLAN also ein "deutlich gegen willkürliches Betreten gesicherter" Bereich?
Der Richter meint ja. Ich würde das etwas anders sehen. Aber das ist wohl Ansichtssache und ich bin leider kein Richter
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