Zitat:
Zitat von dr_Cox Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten, §202c StGB. Andere Länder haben ähnliche Paragraphen
LG |
Und welche Daten werden abgefangen bzw. ausgespäht?
Bei dem Umsatz welchen MS mit Win7 macht, müsste da schon einiges springen - wenn MS dies das Geld nicht wert ist, sind sie selber schuld. Welcher Berater (und so sehe ich diese "Arbeit") arbeitet denn für lau?