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Alt 31.03.2011, 20:03   #6 (permalink)
Uwe64LE
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Uwe64LE kann auf vieles stolz seinUwe64LE kann auf vieles stolz seinUwe64LE kann auf vieles stolz seinUwe64LE kann auf vieles stolz seinUwe64LE kann auf vieles stolz seinUwe64LE kann auf vieles stolz seinUwe64LE kann auf vieles stolz seinUwe64LE kann auf vieles stolz seinUwe64LE kann auf vieles stolz sein

Standard AW: Vor Gericht: De-Mail vs. E-Postbrief

Die Überprüfung des Postfaches ist kein Nachteil. Genau genommen hat dieser elektronische Weg sogar einen großen Vorteil bei rechtsverbindlicher Post.

Beispiel gefällig? Selbst erlebt!
Neues Auto gekauft (schon paar Jahre her), Finanzamt schickt den Bescheid über die Kfz-Steuer an meine bekannte Adresse. Ich hab dort schon Jahre gewohnt und stand im Telefonbuch.
Ich war ganz normal gemeldet und hab auch jedes Jahr meine ESt-Erklärung dorthin bekommen. Mein Briefkasten war leserlich beschrieben.

Die Post konnte mir den Brief angeblich nicht zustellen (Empfänger unbekannt).

Irgendwann ging meine ec Karte nicht mehr, Konto gepfändet und gesperrt.
Nur weil ich die Leute in meiner Bank kannte, guter Kunde war und die Forderung nur einen Bruchteil meines Disporahmens ausmachte, hab ich am Schalter Geld bekommen.

Vom Finanzamt habe ich dann erfahren, dass in solchen Fällen die Bescheide im Finanzamt ausgehängt werden und nach einer bestimmten Frist als zugestellt gelten!

Ich gehe jede Wette ein, dass ihr öfter in euer Postfach seht als dass ihr ins Finanzamt fahrt und dort im Foyer nachseht, ob Post für euch ausgehangen ist.

Meine Lehre aus der Geschichte: Seit dem habe ich immer mindestens 2 Konten bei 2 verschiedenen Geldinstituten.
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