Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 10.12.2013, 14:32   #1 (permalink)
Robert
Bitte nicht füttern!
 
Benutzerbild von Robert
 

Registriert seit: 22.01.2002
Beiträge: 15.725

Robert kann auf vieles stolz seinRobert kann auf vieles stolz seinRobert kann auf vieles stolz seinRobert kann auf vieles stolz seinRobert kann auf vieles stolz seinRobert kann auf vieles stolz seinRobert kann auf vieles stolz seinRobert kann auf vieles stolz seinRobert kann auf vieles stolz sein

Standard Porno Abmahnungs Spam - Redtube

Es ist ja echt nicht zu fassen, kaum geht die News durchs Web, das eine Abmahnung wegen Porno Streams durchs web geht, da kommt auch schon die Spam Welle hinterher.

Heute gleich mehrfach diese tolle Mail mit einem schönen ".com" file im Anhang bekommen.

Es nervt einfach nur noch. Wird wohl langsam wirklich mal Zeit das einer das ganze E-Mail-System überarbeitet, sonst ist es in ein paar Jahren wirklich total unbrauchbar.

Zitat:
Sehr geehrte/r xxxxx


Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk Dream Trip. Unserer Mandantin The Archive AG steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt.

Folgende Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher speichern:

Datum/Uhrzeit: 01.12.2013 21:66:12
IP-Adresse: 64.12.21.21 xxxxxxx
Produktname: Dream Trip
Benutzerkennung: 99287125295
Stream Seite: Redtube

Unsere Mandantin hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 233 0 173/13 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.

Namens und in Vollmacht unserer Mandantin fordern wir Sie hiermit auf, die gegebenenfalls noch vorhandene illegale Kopie unverzüglich von Ihrem Computer zu entfernen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung gegenüber unserer Mandantin abzugeben, für deren Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis spätestens 15.12.2013 notiert wurde. Die Unterlassungserklärung muss hier im Original mit Unterschrift vorliegen. Eine Kopie oder eine Übermittlung per Telefax ist nicht ausreichend. Die Unterlassungserklärung muss ausreichend strafbewehrt, unbedingt und unwiderruflich sein. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der Anlage beigefügt. Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von Änderungen der Unterlassungserklärung tragen Sie das Risiko, dass diese von uns nicht akzeptiert wird.

Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Erstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 90,40 Euro beziffern. Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 90,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Beauftragung bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:

Gegenstandswert: 2642,00 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 478,32 Euro
Pauschale für Post und Telekommunikation: 30,88 Euro
Schadensersatz: 90,40 Euro
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 90,00 Euro


Die gespeicherten Daten sowie die Kontodaten und unsere Kontaktdaten finden Sie in der beigefügten Datei.


Mit freundlichen Grüßen

Regensburger Rechtsanwaltsgesellschaft Urmann + Collegen (U+C)
Webmaster / Forumadmin [TweakPC Team]
"It is far easier to concentrate power than to concentrate knowledge." Thomas Sowell
Robert ist offline   Mit Zitat antworten