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13.07.2009, 18:44
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#1 (permalink)
| | Taschenrechner
Registriert seit: 26.11.2008
Beiträge: 73
| Beschädigung am DIE (onboard Chip) Hallo,
wie bei allen Mainboards, die ich kaufe, nutze ich immer meine favorisierte Wärmeleitpaste, sowohl für den CPU als auch für den onboard Chip.
Bei meinem aktuellen Board habe ich allerdings Folgendes entdeckt, als originale WLP weg war:   
Ich weiß, daß schon einige Leute es geschafft haben eine Ecke am DIE des Prozessors abzubrechen (z.B. beim Athlon Sockel A), was mir bisher noch nie passiert ist.
In diesem Fall sieht es auch eher so aus, als wären die beschädigten Bereiche "angefressen". Auch der helle Bereich sieht aus wie Abrieb.
Am Kühlkörper kann man auch den Bereich sehen wo die defekte Ecke saß.
Also, das Board ist neu und war noch nicht in Betrieb und ich möchte es ganz ehrlich auch nicht benutzen. Desweiteren ist der beschädigte Teil nicht durch Eigenverschulden entstanden.
Wie sieht es in diesem Fall mit der Garantie aus. Ich würde ja gerne die Wahrheit sagen, aber hinterher auch nicht leer ausgehen.
Was meint ihr ?
Gruß
K | | |
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13.07.2009, 18:56
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#2 (permalink)
| | Stickstoff Junkie
Registriert seit: 17.04.2002 Ort: Deggendorf
Beiträge: 3.738
| AW: Beschädigung am DIE (onboard Chip) Naja ich würde keinesfalls sagen, dass du den Kühlkörper abmontiert hast, sonst wird es sicher heißen es war dein Eigenverschulden. Aber muss ja keiner wissen, wenn das Board wirklich defekt ist dann ist es eben defekt, aber dazu müsstest du es schon mal ausprobieren.
Muss aber nicht unbedingt defekt sein. Die Chips werden ja auf großen Platten gefertigt wo viele nebeneinander liegen, und dann zersägt. Deshalb hat jeder Chip auch immer einen kleinen "Rand" außen, wo gar keine Strukturen drauf sind und es deshalb egal ist wenn ein kleines bisschen außen abgebrochen ist. Kommt halt drauf an wie viel. | | |
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13.07.2009, 19:07
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#3 (permalink)
| | Taschenrechner
Registriert seit: 26.11.2008
Beiträge: 73
| AW: Beschädigung am DIE (onboard Chip) Also ich habe es jetzt mal getestet und es läuft alles einwandfrei - so ist zumindest mein erster Eindruck.
Trotzdem bin ich da etwas misstrauisch, zumal ich so eine "Beschädigung" noch nie gesehen habe. Ich hätte es halt lieber von Anfang an im tadelosen Zustand.
Ist das denn ein so sensibeles Thema, wenn man den Kühlkörper abbaut ? Ich meine bei meinem letzten Board war das Abziehen des Moles-Steckers ein Unterfangen, bei dem mehr kaputtgehen hätte können.
Und was wäre, wenn die Beschädigung offensichtlich schon ab Werk bestand ? | | |
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13.07.2009, 19:17
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#4 (permalink)
| | Stickstoff Junkie
Registriert seit: 17.04.2002 Ort: Deggendorf
Beiträge: 3.738
| AW: Beschädigung am DIE (onboard Chip) Ein Abmontieren der Werkseitig montierten Kühlkörpers bedeutet immer Garantieverlust, so wird das soviel ich weiß überall gehandhabt.
Ohne abmontieren hättest du das garnicht entdecken können, also auch keine Chance auf Garantie. Die Funktion ist ja offensichtlich nicht eingeschränkt, und optische Mängel lassen sich in dem Fall wohl kaum reklamieren.
Wie siehts denn mit Rückgaberecht aus? | | |
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13.07.2009, 20:35
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#5 (permalink)
| | Taschenrechner
Registriert seit: 26.11.2008
Beiträge: 73
| AW: Beschädigung am DIE (onboard Chip) Klar könnte ich einfach vom Kauf zurücktreten, das wäre das Einfachste.
Allerdings fände ich es unfair dem Händler gegenüber, weswegen ich dies auch nicht tun werde.
Es ist halt die Frage, wie der Händler die Beschädigung selber deutet:
Wenn er meint, die Beschädigung ist schon ab Werk vorhanden gewesen würde es das Board zurücknehmen, da er es vom Hersteller ersetzt bekäme. Wenn er es aber als Eigenverschulden abtut - und das werden wohl sehr viele Händler so machen, da sie von diesen Dingen halt keine Ahnung haben - werde ich auf dem Board sitzen bleiben.
Ich muß auch ehrlich sagen, das ich eine solche Beschädigung noch nie gesehen habe und leider nicht abschätzen kann, ob es nicht doch kaputtgehen könnte. | | |
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13.07.2009, 20:41
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#6 (permalink)
| | Hardware Freak
Registriert seit: 01.01.2007 Ort: Das nette Erzgebirge
Beiträge: 10.317
| AW: Beschädigung am DIE (onboard Chip) Lass es so, wenns läuft läufts, ohne große Einwirkung wird der physische Schaden nicht größer. | | |
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14.07.2009, 07:51
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#7 (permalink)
| | Extrem Tweaker
Registriert seit: 08.07.2004 Ort: Braunsbedra
Beiträge: 2.786
| AW: Beschädigung am DIE (onboard Chip) Hi,
das bissel "Abrieb" ist unkritisch. Garantie ist eh futsch. Wer so einen Blödsinn macht ist selbst schuld. Sinnloses Abbauen der Chipsatzkühler macht keinen Sinn. Ausserdem schauen die Hersteller SEHR genau hin, wie die Haltebolzen der Kühlkörper aussehen. Leichte Zangenabdrücke lassen sich in der Regel nicht vermeiden.
Ciao MoB | | |
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14.07.2009, 08:25
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#8 (permalink)
| | Extrem Tweaker
Registriert seit: 28.01.2004 Ort: Sachsen
Beiträge: 2.121
| AW: Beschädigung am DIE (onboard Chip) Ich bin auch der Meinung, wenn es fuktioniert, dann kannst du es auch benutzen.
Teste es einfach mal richtig mit ein paar Belastungstest ala Prime95 und wenn es dem nicht standhält, dann sofort zurückschicken.
Ich hatte damals auch einen Athlon 1400MHz im Einsatz, der genauso aussah und der ging einwandfrei - über Jahre. | | |
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14.07.2009, 09:08
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#9 (permalink)
| | Taschenrechner
Registriert seit: 26.11.2008
Beiträge: 73
| AW: Beschädigung am DIE (onboard Chip) Zitat:
Zitat von vcmob Hi,
Wer so einen Blödsinn macht ist selbst schuld.
Ciao MoB | Wieso Blödsinn ? Die Hersteller nehmen meist billige WLP und diese ist auch noch sehr unsauber verteilt. Ich mache das so seit etwa 13 Jahren. Da ist noch nie etwas passiert und es wird auch in Zukunft nichts passieren.
Das was auf den Bildern zu sehen ist ist nicht durch die Demontage des Kühlkörpers entstanden und wer das Gegenteil behauptet hat keine Ahnung !
Vor vielen Jahren gab es mal diverse Berichte über abgebrochene Ecken am DIE; das war meistens beim Athlon Thunderbird in Kombination mit Kühlern aller Hedgehog, die über 600g wogen und ohne Spacer montiert wurden. Aber solche abgebrochenen Ecken sind mit der auf den Bildern nicht zu vergleichen.
Und...was für Zangenabdrücke ? | | |
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14.07.2009, 09:12
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#10 (permalink)
| | Extrem Tweaker
Registriert seit: 28.01.2004 Ort: Sachsen
Beiträge: 2.121
| AW: Beschädigung am DIE (onboard Chip) Zitat:
Zitat von bideru Und...was für Zangenabdrücke ? | Es geht um die Abdrücke an den Stiften, die den Kühler auf dem Mainboard halten. Und die sieht der Hersteller ziemlich sicher. 
Ich hab das aber auch schon mit den Fingern gemacht, da gibt's dann logischer Weise auch keine Zangenabdrücke. | | |
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14.07.2009, 09:21
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#11 (permalink)
| | Extrem Tweaker
Registriert seit: 08.07.2004 Ort: Braunsbedra
Beiträge: 2.786
| AW: Beschädigung am DIE (onboard Chip) Zitat:
Zitat von bideru Die Hersteller nehmen meist billige WLP und diese ist auch noch sehr unsauber verteilt. | Die Paste ist die, welche der Hersteller für ausreichend spezifiziert hat. Meist nicht leitende Silikonpasten oder Klebepads. Hat den Vorteil, dass man keinen großen Aufwand wegen zus. Isolierung von Bauteilen betreiben muss. Wenn dann doch was abbrennt ist es ein Garantiefall.
Wenn du nun die Paste austauschst muss der Kühler demontiert werden. > Garantie futsch. Vorteil dieser Aktion > KEINER. Ob der Chip/Spannungswandler unter billiger Paste oder Pad 2 Grad kühler läuft ist vollkommen Wumpe. Bzgl. Garantie, sehen die Hersteller z.T. schon sehr genau hin ob an dem Board manipuliert wurde.
Ciao MoB | | |
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14.07.2009, 11:26
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#12 (permalink)
| | TPC Rampensau
Registriert seit: 19.11.2006 Ort: Waterkant
Beiträge: 8.681
| AW: Beschädigung am DIE (onboard Chip) bideru ich würde das an deiner Stelle einfach wieder zusammenbauen und einschicken und mir nicht erst noch das Wohlwollen anderer dazu einholen.
Was nun moralisch richtig ist,
ob ich nun die Haltbarkeit meines Produkts durch das hantieren am kühlern verlängern will, oder bescheidene Temps mit Pochen des Garantieerhalts einfach hinnehme ... da kann man sich wohl drüber streiten .... | | |
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14.07.2009, 11:53
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#13 (permalink)
| | Extrem Tweaker
Registriert seit: 08.07.2004 Ort: Braunsbedra
Beiträge: 2.786
| AW: Beschädigung am DIE (onboard Chip) Zitat:
Zitat von borsti bideru ich würde das an deiner Stelle einfach wieder zusammenbauen und einschicken und mir nicht erst noch das Wohlwollen anderer dazu einholen. | Und sich damit rechtlich des Strafbestandes vorsätzlicher Betrug schuldig machen, wenn er nicht angibt die Kühler demontiert zu haben. Der Händler und der neue Käufer sind ja nicht mehr berechtigt Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.
@Borsti
Ich will dich mal sehen, wenn dir versehentlich (weil der Wareneingang gepennt hat) so ein verbasteltes Board verkauft wird. Beweise dann mal, dass du nicht drann rumgebastelt hast.
Rumgebastelt > Board behalten und gut ist.
Ciao MoB | | |
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14.07.2009, 11:56
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#14 (permalink)
| | TPC Rampensau
Registriert seit: 19.11.2006 Ort: Waterkant
Beiträge: 8.681
| AW: Beschädigung am DIE (onboard Chip) Komisch dass du an anderen Stellen da nicht so kritisch bist. Northbridge Kühler
Und die von dir favorisierten pretestet CPUs laufen auf deinem Brett dann sicherlich auch nur in den entsprechenden Normen.
Mir kommt dein Vortrag hier sehr scheinheilig vor... | | |
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14.07.2009, 12:05
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#15 (permalink)
| | Extrem Tweaker
Registriert seit: 08.07.2004 Ort: Braunsbedra
Beiträge: 2.786
| AW: Beschädigung am DIE (onboard Chip) Hi,
wer übertaktet bzw. mit WaKü hantiert ist sich des Risikos in der Regel bewusst. Das heisst halt, wenn was schief geht bezahlt man es aus eigener Tasche. Ich weiss jetzt nicht, was der Hinweis auf die rechtlichen Konsequenzen mit meinen bisherigen Antworten zu tun hat.
Einfach mal kurz und knapp:
Kühler ab > Garantie weg. Übertakten > Garantie weg. > Schlägt die Defekthexe zu ist das Schicksal bzw. persönliches Pech.
Rumbasteln + Zurückschicken > Betrug am Verkäufer/Hersteller/Nächsten Kunden.
Ich weise auch konsequent auf diesen Umstand hin, wenn es bei OC-Themen um das Thema 3 CPUs bestelleen, austesten und 2 zurückschicken geht.
So einfach ist das. Frag mich was es da zu diskutieren gibt.
Wenn der Händler bei der Wareneingangskontrolle die Bastelei feststellt ist er rechtlich berechtigt, eine Überprüfungspauschale sowie das Porto in Rechnung zu stellen. Eine Rückgabe im Sinne des Fernabsatzgesetzes ist es definitiv nicht mehr.
Ciao MoB | |
Geändert von vcmob (14.07.2009 um 12:17 Uhr)
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