Abmahnung bedeutet nicht gleich vorraugegangenes Verbot. Verwechselt das mal nicht. Was der Rechteinhaber duldet und was nicht, ist seine Sache. Erst wenn der Inhaber sein Markenrecht einfordert, wirds krittisch. Theoretisch könnte Intel auch die Aufkleberhersteller verklagen. Ein Verbot ist es erst dann wenns ein Urteil dazu gibt.
Siehe DVDInside. Sieben Jahre gabs diese Domain. Keiner hat was gesagt, keinen hats gekümmert = Keine Probleme. Bis Intel einen Rappel bekam und seine Rechte als Namensinhaber geltend machen wollte. Begründung: Das "Inside" im Namen könne für Verwechslungen bei den Kunden sorgen, im Bezug auf die Marken. Auch das Logo musste geändert werden.
Lasst in der Sache lieber mal Vorsicht walten. Grade im Moment sind wieder massig Geier (Anwälte) unterwegs, die Abmahngründe auf 30 Hops Entfernung riechen können

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