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Alt 06.09.2008, 22:36   #1 (permalink)
Heimkehrer
 
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Standard Frage zum Marktplatz

Hi Crew

Folgendes Problem:
Ich habe am 30.08. im Marktplatz den Zuschlag für eine Grafikkarte bekommen und am 31.08. vom selben user auch die Zusage für eine CPU.
Trotz mehrmaliger Aufforderung im Thread und per PM herrscht seit dem Funkstille.

Ich hab in den Marktplatzregeln zwar folgenden Passus gefunden:
Zitat:
Weiterhin sollten Verkäufe nach erfolgtem Zuschlag schnellstmöglich abgeschlossen werden. Wenn ihr wißt, daß ihr innerhalb der nächsten Tage sowieso nicht zu Hause seid bzw. keinen Zugang zum Forum habt und euch eh nicht um Euer Angebot kümmern könnt, wartet bitte bis zu einem besseren Zeitpunkt.
aber ich finde keine konkrete Aussage, wie lange ich an mein Angebot gebunden bin.

Zu dem Ärger, dass ich die hardware wahrscheinlich nun doch nicht bekommen werde (und ich mir schon fast ein passendes Board dazu gekauft hätte) kommen jetzt auch meine rechtlichen Bedenken. Ich hab öffentlich mein Wort gegeben und möchte nicht kurz nachdem ich mir das Zeug woanders kaufe, den Postboten dann doch noch vor der Tür stehen haben.
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Alt 07.09.2008, 07:38   #2 (permalink)
Moralapostel und verheiratet
 
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Standard AW: Frage zum Marktplatz

§ 433 BGB
Zitat:
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Der Verkäufer erfüllt die in Absatz 1 genannten BEdinugnen nicht - demzufolge kein Kaufvertrag (trotz Interessenbekundung beider Seiten).

Wer nicht will, der hat schon. Zur Not noch in den Thread schreiben, dass sich das erledigt hat. Du bist in dabei ja schuldlos


UnoOC
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Alt 07.09.2008, 10:36   #3 (permalink)
Heimkehrer
 
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Standard AW: Frage zum Marktplatz

Hallo UnoOC,
danke für deine Antwort.

Könnte man für nachfolgend ähnlich gelagerte Fälle nicht noch einen Passus in die Marktplatz-Regeln einbauen? Sinngemäß "meldet sich der Verkäufer nicht binnen 7 (oder 10? ) Tagen, kommt der Kaufvertrag nicht zustande".
Denn auch in dem von dir zitierten Abschnitt aus dem BGB wird ja keine Frist genannt.
Uwe64LE ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.09.2008, 16:02   #4 (permalink)
Bitte nicht füttern!
 
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Standard AW: Frage zum Marktplatz

Ich denke das ist gar nicht nötig, denn du kannst jeder Zeit solange "nichts abgewickelt" wurde wieder vom Kauf zurücktreten. Sprich solange der anderen nichts losgeschickt hat, kannst du jeder Zeit sagen, du hast es dir anders überlegt.

Oder sehe ich das falsch?

Vielleicht hat der Verkäufer das Teil schon lange woanders verkauft.

Um welchen Thread geht es denn?
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Alt 07.09.2008, 19:51   #5 (permalink)
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Standard AW: Frage zum Marktplatz

Es geht um diesen Thread und eben genau um die Tatsache, dass der Verkäufer ja auch in 2 Wochen noch behaupten kann, der Zeitraum wäre angemessen und er hätte die Ware ja schon losgeschickt.

Außerdem hab ich schon einen Schritt weiter gedacht. Ich hab ja noch nichts gezahlt. Wenn aber jemand schon Vorkasse geleistet hat, wäre ein definierter Zeitpunkt, ab dem man Druck entwickeln oder gar eine Anzeige erstatten könnte, nicht schlecht.
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Alt 07.09.2008, 19:56   #6 (permalink)
Coxito ergo sum
 
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Standard AW: Frage zum Marktplatz

Also den Zeitpunkt ab wann du zu Rechtsmitteln greifen kannst/solltest erfrägst du am besten bei deinem Anwalt
Ansonsten hast du ja - ohne dass ich dich dazu drängeln will - hier im Forum im konkreten Fall die Möglichkeit ganz offiziell den Handel abzublasen (ist ja noch nichts weiter passiert) und ne negative Bewertung abzugeben mit entsprechender Begründung.

LG
dr_Cox ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.09.2008, 20:04   #7 (permalink)
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Standard AW: Frage zum Marktplatz

Hallo doc, so fern das meinen Fall betrifft, ist ja nun alles klar- ich mach genau das von dir geschilderte.

Es wäre doch aber trotzdem einfacher für Leute, die in Zukunft ein ähnliches Problem haben, dass sie sich auf eine Marktplatzregel berufen könnten.
Wenn man keinen "eigenen" Anwalt an der Hand hat, verlangen die nämlich heutzutage für eine Erstberatung schon 35 €.
Uwe64LE ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.09.2008, 20:51   #8 (permalink)
Coxito ergo sum
 
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Standard AW: Frage zum Marktplatz

Zuallererstmal: Ich bin kein Experte, daher ist das weitere eine unverbindliche Empfehlung:

Der Anfang wäre, dass du ihm eine Frist setzt, das ist bei solchen Sachen meines Wissens immer nötig (schon alleine um einen verbindlichen Zeitrahmen abzustecken). Ob dazu ausreichend ist, wenn du es lediglich in den Thread postest, wage ich stark zu bezweifeln... das hat denke ich keinen rechtlichen Bestand.

Und das ist auch der Grund, warum wir diesbezüglich schlecht eine Regel erstellen können, weil so eine Frist meines Wissens nur unter den Vertragspartnern selbst gesetzt werden kann und das wie immer in rechtlichen Sachen am besten per Einschreiben.

Naja, wie gesagt, ich lehn mich da weit aus dem Fenster weil ich Laie bin; kann auch sein dass ich mir in der Wikipedia den letzten Stuss zusammengelesen habe ^^

LG
dr_Cox ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.09.2008, 21:13   #9 (permalink)
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Standard AW: Frage zum Marktplatz

Da der "Vertrag", sprich die beiderseitige Willenserklärung ausschließlich im Thread zustande kam, muss er auch dort wieder für nichtig erklärt werden können.

Ich kann dem Verkäufer im herkömmlichen Sinne keine Frist setzen, schon gar nicht per Einschreiben- ich hab keine Adresse von ihm. Die Daten hätte ich mit der Ware bekommen.

OK, ich kann damit leben, wenn keine diesbezügliche Regel erstellt wird. Mir ist kein materieller Schaden entstanden und dass ich meine Anschrift und meine Telefonnummer Preis gegeben habe, ist auch kein Beinbruch- kann man beides Im Telefonbuch nachlesen.

Allerdings ziehe ich für mich persönlich das Fazit, dass der Marktplatz für mich keine geeignete Handelsplattform darstellt.

Ich danke allen Beteiligten für ihre Antworten.
Gruß Uwe
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Alt 07.09.2008, 21:37   #10 (permalink)
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Standard AW: Frage zum Marktplatz

Zitat:
Zitat von Uwe64LE Beitrag anzeigen
Allerdings ziehe ich für mich persönlich das Fazit, dass der Marktplatz für mich keine geeignete Handelsplattform darstellt.
Wenn du das so siehst, bitteschön, dann ist das eben deine Meinung.

Meine ist, dass nur solche Regeln einen Sinn machen, bei denen wir bezüglich deren Einhaltung Maßnahmen ergreifen können. Das beschränkt sich auf die Schließung oder Löschung eines Threads.
In deinem Szenario würde das allerdings nichts nützen, weil wir definitv erst dann schließen/löschen könnten, wenn es schon zu spät ist.

Das Problem des Betruges ist, dass man ihn eben erst dann 100%ig erkennt, wenn er schon passiert ist... und das ist bei jeder Handelsplattform der Fall.

LG
dr_Cox ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.09.2008, 21:59   #11 (permalink)
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Standard AW: Frage zum Marktplatz

Ach doc ....

Eigentlich sollte "Ich danke ..." mein Schlußwort sein, aber deine Reaktion
Zitat:
Wenn du das so siehst, bitteschön, dann ist das eben deine Meinung.
erweckt bei mir den Anschein, als wärst du jetzt verärgert und den Eindruck möchte ich nicht so stehen lassen.

Natürlich gibt es keinen perfekten Schutz gegen Betrüger, aber jede Firma hat ihre AGB und im Forum gibt es Regeln. Ich hab kein Problem darin gesehen, einen Passus einzuarbeiten, in dem Reaktionsfristen gesetzt werden. Wenn das nicht möglich ist, ist es OK und meine Anfrage damit erledigt.

Da mir aber z.B. bei amazon gleich gesagt wird, der Artikel wird innerhalb von 24 Stunden oder innerhalb der nächsten 2 Tage z.B. verschickt und hier im Marktplatz kann ich keine qualifizierte Zusage erhalten, habe ich halt o.a. Schlußfolgerung gezogen.
Ich möchte einfach nur nicht unbestimmte Zeit auf meine Ware warten oder eben im schlimmsten Fall gar nicht erhalten. Das ist auch einer der Gründe, warum ich selten bei ebay einkaufe.
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Alt 07.09.2008, 22:12   #12 (permalink)
Bitte nicht füttern!
 
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Standard AW: Frage zum Marktplatz

Wenn jemand einen Vorschlag macht wie man das "sinnvoll" regeln kann können wir alles in die Markplatzregeln rein schreiben.

Ich bezweifel aber das das in diesem Fall geholfen hätte. Wir haben nun mal keine Möglichkeit das zu kontrollieren ob einer die Ware abschickt oder nicht.

Natürlich könnten wir einiges mehr machen, aber der Aufwand steht in keinem Verhältnis, denn dass wäre so viel, das wir dann wieder irgendwie Geld nehmen müssten, weil wir die Anschriften kontrollieren müssen usw. usw.

Ich bin jederzeit bereit Verbesserungen in den Markplatz zu übernehmen.

In jedem Thread ist ja bereits Anmeldedatum des Users, Bewertungen zu sehen. Wenn noch irgendwelche Infos sinnvoll sind packen wir die noch rein.

Das Problem Regeln zu erstellen ist, dass sich die Leute auch dran halten müssen. Zum Beispiel gibts auch ne Regel die Threads zu schließen wenn der Deal beendet ist, macht auch kaum einer usw.

ich werde mal drüber nachdenken was ich tun kann um den Marktplatz zu verbessern und bitte dann auch das Anregungen kommen.

Dank jedenfalls an UWE, dass er auf das Problem aufmerksam gemacht.
Robert ist offline   Mit Zitat antworten
Für diesen Beitrag bedankt sich:
Uwe64LE (07.09.2008)
Alt 07.09.2008, 22:14   #13 (permalink)
TPC Rampensau
 
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Standard AW: Frage zum Marktplatz

Hi,

ich meine doch, das was Uwe wünscht ist doch ganz einfach umzusetzen, einfach eine Regel ala "Erfolgt nach einem Gebot 7 Tage keine Reaktion des Verkäufers, wird der Bieter von seinem Gebot befreit".

Ich bin kein Anwalt, aber sowas sollte einen doch von jedwedem Schadensersatz schützen?
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Für diesen Beitrag bedankt sich:
Uwe64LE (07.09.2008)
Alt 07.09.2008, 22:26   #14 (permalink)
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Standard AW: Frage zum Marktplatz

OK, konkreter Vorschlag. Es gibt bereits eine Regel, die nur etwas angepaßt werden müßte:
Zitat:
Weiterhin sollten Verkäufe nach erfolgtem Zuschlag schnellstmöglich abgeschlossen werden. Wenn ihr wißt, daß ihr innerhalb der nächsten Tage sowieso nicht zu Hause seid bzw. keinen Zugang zum Forum habt und euch eh nicht um Euer Angebot kümmern könnt, wartet bitte bis zu einem besseren Zeitpunkt.
Hier müßte "schnellstmöglich" nur durch eine Zeitangabe ersetzt werden. Natürlich könnt ihr vom Team nicht überprüfen, ob die Ware verschickt wurde. Wenn aber einer der Handelspartner (in diesem Falle ich) auf einen Mißstand aufmerksam macht, könnte man ohne Aufwand auf RobAcids Profil sehen, dass er am 01.09.2008 um 20:18 Uhr zum letzten Mal hier online war. Er hat sich also nicht um sein Angebot gekümmert und nicht auf meine PM reagiert.
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Alt 07.09.2008, 22:26   #15 (permalink)
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Standard AW: Frage zum Marktplatz

Nein, ich bin nicht verärgert, ich dachte eher du wärst verärgert und wollte deswegen möglichst "trocken" und sachlich antworten um nicht weiter Groll zu provozieren ^^

Also mal angenommen, wir würden da reinschreiben "Bei Verkaufsgesprächen ist, wenn von den Handelspartnern nicht ausdrücklich anders formuliert, eine Reaktionsfrist von X Tagen einzuhalten", dann haben wir ein Problem, weil:

- Wir nicht nachvollziehen können, wann die letzte "Konversation" stattgefunden hat, weil die üblicherweise per PN abläuft.
- Die Leute dann wahrscheinlich präventiv gleich reinschreiben: "Kann sein, dass ich zwischendurch länger zum Antworten brauche".
- Wenn nicht wie in deinem Fall der Käufer der Gelackmeierte ist, sondern der Verkäufer; dann können wir als Sanktion nicht mal den Thread schließen.
- Wenn Handelspartner A behauptet "B hat innerhalb der Frist nichts geschickt / nicht gezahlt" und B behauptet "Ich habe geschickt / bezahlt", dann steht Aussage gegen Aussage. Das sind Dinge die unbedingt auf rechtlichem Wege gelöst werden müssen und unsere Kompetenzen bei weitem überschreiten.

Ich kann durchaus nachvollziehen dass du gerne so eine Regel hättest - ich selber meide ebay und sowas auch aus diesem Grund. Aber ich weiss eben, dass wir zwar eine solche Regelung schreiben können, zu deren Einhaltung aber nicht beitragen können aus o.g. Gründen.

Das einzige was ich dir Empfehlen kann ist, nur mit solchen Leuten zu handeln, die über längere Zeit im Forum aktiv und produktiv sind oder eine hohe Anzahl an positiven Handelsbewertungen haben. Das ist kein 100%iger Schutz vor negativen Erfahrungen, aber zumindest besser als mit irgendwelchen komplett Unbekannten Geschäfte abzuschließen.

LG & nix für ungut

EDIT: Ja, der war am 1.9. zum letzen Mal online. Das ist jetzt kein immens großer Zeitraum würde ich sagen, gibt viele Leute, die das Internet eher sporadisch nutzen. Wir wissen auch nicht ob - allgemein gesagt, nicht auf den Fall konkret bezogen - die Kommunikation sogar über Email, Telefon etc. erfolgt...

Wie dem auch sei, ich mach betreffenden Thread jetzt auf jeden Fall mal zu...
dr_Cox ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.09.2008, 22:38   #16 (permalink)
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Standard AW: Frage zum Marktplatz

@doc
Na gut, dass wir über das Thema Ärgern nochmal gesprochen haben.
Ich bin eigentlich der Meinung, dass ich gerade zu dir und zu Robert einen "guten Draht" habe und dass man auch bei unterschiedlicher Meinung keine persönlichen Mißstimmungen aufkommen lassen muss.

Die Empfehlung, nicht mit newbies zu handeln, hab ich in diesem Falle dahingehend abgewandelt, dass ich dem Anbieter klipp und klar gesagt habe, dass unter diesen Bedingungen Vorkasse nicht in Frage kommt.

Zum Thema Regel hat borsti ^^ ganz prägnant meinen Standpunkt widergegeben. Es geht nicht um Zahlungen oder Lieferungen, sondern einfach um Reaktionen. Die kann man- wie erwähnt anhand der Aktivität leicht nachprüfen.
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Alt 07.09.2008, 22:59   #17 (permalink)
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Standard AW: Frage zum Marktplatz

Also gut, das kann man machen (wobei euch das den Ärger im Fall des Falles dann auch nicht erspart ).

"Bei abgeschlossenen Handelsgesprächen hat eine beiderseitige (Käufer und Verkäufer) Bestätigung über das Zustande kommen des Handels innerhalb von 10 Tagen im Thread zu erfolgen. Sollte diese nicht erfolgen, so kann ein Handelspartner vom Kauf zurückzutreten, indem er dies im Thread schriftlich angibt. Weiterhin kann bei der Forenmoderation der Thread gemeldet werden, woraufhin eine Schließung des Threads erfolgen kann."

Ich hoff mal ich hab da keine Grauzonen hinerlassen und pinsel das in die Marktplatzregeln

LG
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borsti (07.09.2008), EoN (08.09.2008), Uwe64LE (07.09.2008)
Alt 07.09.2008, 23:09   #18 (permalink)
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Standard AW: Frage zum Marktplatz

Ach doc, wenn du ne Frau wärst, würde ich dir jetzt einen Antrag machen.

Im Ernst, wenn du aus den 10 Tagen noch 7 machst, wäre ich 100%ig zufrieden. Bei online shops sind 2 Tage üblich, insofern sind 7 Tage schon machbar. Ich bin ein ungeduldiger Mensch und wenn ich was kaufe, will ich es so schnell wie möglich anfingern und einbauen.
Bedenke, manche Grafikkarte ist nach 10 Tagen schon nur noch die Hälfte wert.
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Alt 07.09.2008, 23:15   #19 (permalink)
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Standard AW: Frage zum Marktplatz

Die 10 Tage sind gewählt, damit auch beruflich tätigen Menschen, welche unter Umständen flexibel und nicht selbstverschuldet "mal weg müssen", entgegen zu kommen. Außerdem hat so jeder unter allen Umständen 5 Werktage Zeit, zu überweisen oder abzuschicken und das Geld / die Ware kommt immer noch fristgerecht an
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Alt 07.09.2008, 23:36   #20 (permalink)
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Standard AW: Frage zum Marktplatz

Nur damit nicht der Eindruck entsteht, ich wäre ein fauler Student, möchte ich an dieser Stelle mal erwähnen, dass ich einem Vollzeitjob nachgehe, für den ich täglich 32 km einfache Strecke fahre.

Aber die Argumente unangekündigte Dienstreise und vor allem Banklaufzeit will ich mal gelten lassen.

Ich revidiere meine vorherige Aussage dahingehend, dass ich ohne Einschränkungen 100%ig zufrieden bin und danke dir für die Erstellung der neuen Regel und deren sofortige Manifestierung im Marktplatz-Regelwerk.

Gruß Uwe
Uwe64LE ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.09.2008, 00:38   #21 (permalink)
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Standard AW: Frage zum Marktplatz

So will ich das hören

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