Hi,
wie ihr vielleicht wißt, haben ja vor kurzem die meisten HD-Hersteller die Garantie von meistens drei Jahren auf ein Jahr gekürzt (außer IBM glaube ich alle). Jetzt wollen sie ja wieder drei Jahre anbieten, aber gegen Aufpreis, doch darum gehts mir nicht. Mir gehts um folgendes: wie können die die Garantie auf ein Jahr reduzieren, wenn das gesetzliche Minimum laut BGB seit Anfang 2002 zwei Jahre sind? Gilt das etwa für Festplatten nicht (was ja eigentlich absolut unlogisch wäre, da Platten genauso elektronische Geräte sind, wie alles Andere auch)? Oder brechen die Hersteller hier ganz einfach das Gesetz? Weiß jemand was Genaueres über die Rechtslage?
adios
db