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Alt 21.06.2007, 15:26   #1 (permalink)
Hardware Freak
 

Registriert seit: 28.03.2003
Beiträge: 8.252

redfalcon kann auf vieles stolz sein
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Standard Amazon Marketplace: Wie definiert sich "Neuware"?

Hi.

Ich habe mir letzte Woche per Amazon Marketplace ein Logitech Rumblepad 2 vom Anbieter kg-Computer bestellt. Dort als Zustand "Neu" und als "Neuware" ausgewiesen. Das Teil ist heute gekommen. Im Originalkarton von Logitech (also keine weitere Umverpackung), ziemlich zerdellt und unten eingerissen und einfach mit Klebeband umklebt. Auch der Adressaufkleber wurde einfach auf dem Umkarton geklebt. Bilder kann ich mangels Digicam grade nicht machen.
Ausgepackt hab ich das ganze vorsichtshalber erstmal noch nicht. Geht sowas als "Neuware" durch? Ich denke zu der Ware gehört auch ein unbeschädigter Umkarton. Oder expliziert der Ausdruck das? Ich find das eigentlich nicht zu prickelnd, und hätte zumindest einen unbeschädigten (und unbeklebten) Originalkarton erwartet. So geht das Teil jetzt wohl zurück.

Einen Scan kann ich anbieten:
http://img267.imageshack.us/img267/3...e001wb2.th.jpg
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Alt 21.06.2007, 15:33   #2 (permalink)
Heimkehrer
 
Benutzerbild von Uwe64LE
 

Registriert seit: 23.02.2003
Beiträge: 8.057

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Standard AW: Amazon Marketplace: Wie definiert sich "Neuware"?

Du wirst wohl rein sehen müssen, um Transportschäden auf dem Versandweg ausschließen zu können. Das Produkt an sich kann ja trotzdem Neuware sein und die Schuld somit nicht den Verkäufer treffen.
Siehst du Gebrauchsspuren auf dem Gerät, liegt der Verdacht des Betruges nahe. Allein am Karton kannst du dies jedoch nicht sehen.

Übrigens: Versand im Originalkarton ohne Umverpackung ist meines Wissens nach kein Grund, um vom Vertrag zurücktreten zu können.
Uwe64LE ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.06.2007, 16:15   #3 (permalink)
Hardware Freak
 

Registriert seit: 28.03.2003
Beiträge: 8.252

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Standard AW: Amazon Marketplace: Wie definiert sich "Neuware"?

Zitat:
Zitat von Uwe64LE Beitrag anzeigen
Du wirst wohl rein sehen müssen, um Transportschäden auf dem Versandweg ausschließen zu können. Das Produkt an sich kann ja trotzdem Neuware sein und die Schuld somit nicht den Verkäufer treffen.
Siehst du Gebrauchsspuren auf dem Gerät, liegt der Verdacht des Betruges nahe. Allein am Karton kannst du dies jedoch nicht sehen.
Gilt das auch für kommerzielle Anbieter? War kein Privatmann sondern wohl ne Firma.

Zitat:
Übrigens: Versand im Originalkarton ohne Umverpackung ist meines Wissens nach kein Grund, um vom Vertrag zurücktreten zu können.
Sie räumen mir aber ein Widerrufsrecht ein, also innerhalb eines Monats den Artikel ohne Angabe von Gründen zurückzuschicken (auch wenn ich die Versandkosten übernehmen darf).


Ich hab denen jetzt mal ne Mail geschrieben, mal sehen, was die sagen.
redfalcon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.06.2007, 16:38   #4 (permalink)
Hardware Killer
 
Benutzerbild von Braintester
 

Registriert seit: 12.05.2007
Beiträge: 822

Braintester wird schon bald berühmt werden

Standard AW: Amazon Marketplace: Wie definiert sich "Neuware"?

Von einer Firma, hat man 2 Wochen rückgaberecht, ohen Gründe!
Braintester ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.06.2007, 16:59   #5 (permalink)
Polsterwaffenkampfsportle r
 
Benutzerbild von tele
 

Registriert seit: 29.10.2003
Beiträge: 14.561

tele hat eine strahlende Zukunft
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Standard AW: Amazon Marketplace: Wie definiert sich "Neuware"?

Moin,

Versand im Umkarton bei kleinen Waren kann man bei seriösen Anbietern eigentlich schon erwarten. Dies fällt allerdings schwer, wenn die Ware und ihr Orginalkarton zu groß sind (Gehäuse, Monitore, Drucker, etc.). Dort ist es durchaus üblich einfach nur den Orginalkarton zu verschicken.

Allerdings kann ein Händler bei einer Beschädigung des Orginalkartons durchaus 15% des Kaufpreises bei der Wahrnehmung des Rückgaberechts geltend machen, da die Ware ja dann nicht mehr in der Form als "neu" verkaufbar ist (ich hatte da mal unschöne Erfahrungen mit Mindfactory und einem TFT).

Wenn du jetzt also den Karton aufreißt und feststellst, dass die Ware schon neuwertig ist, aber dennoch das Rückgaberecht nutzen möchtest, kannst du fest mit einer Rückforderung von 15% des Kaufpreises rechnen.


Ich rate dir zu folgenden Optionen:
- Karton aufmachen, festellen dass Ware neu & ok --> nutzen!
- Karton aufmachen, festellen dass Ware nicht neu/neuwertig --> Retoure zurück
- Karton nicht aufmachen und vom Rückgaberecht Gebrauch machen --> kostet Versand und kann ggf. in eine langwierige Diskussion um 15% des Kaufpreises münden. Inkl. Diskussion um den Zustand der Verpackung.

Gruß

tele
tele ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.06.2007, 17:18   #6 (permalink)
Hardware Freak
 

Registriert seit: 28.03.2003
Beiträge: 8.252

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Standard AW: Amazon Marketplace: Wie definiert sich "Neuware"?

Zitat:
Zitat von tele Beitrag anzeigen
Moin,

Versand im Umkarton bei kleinen Waren kann man bei seriösen Anbietern eigentlich schon erwarten. Dies fällt allerdings schwer, wenn die Ware und ihr Orginalkarton zu groß sind (Gehäuse, Monitore, Drucker, etc.). Dort ist es durchaus üblich einfach nur den Orginalkarton zu verschicken.
Ist mir durchaus bewusst, aber die Verpackung hat eben keine außergewöhnlichen Maße. Ich hab hier aber eben ca. 20 Hardwarekartons stehen, alle sind vom Transport unbeschädigt, da sie in einem Umkarton geliefert wurden. Ich erinner mich mal an Mindfactory, die mir einen CPU-Kühler in nem Karton der Größe eines CRTs geschickt haben o.O

Zitat:
Allerdings kann ein Händler bei einer Beschädigung des Orginalkartons durchaus 15% des Kaufpreises bei der Wahrnehmung des Rückgaberechts geltend machen, da die Ware ja dann nicht mehr in der Form als "neu" verkaufbar ist (ich hatte da mal unschöne Erfahrungen mit Mindfactory und einem TFT).
Hm. Aber ich bin doch an dem Zustand gar nicht schuld, ich weiss ja nicht, ob GLS das vermurkst hat oder die.

Zitat:
Wenn du jetzt also den Karton aufreißt und feststellst, dass die Ware schon neuwertig ist, aber dennoch das Rückgaberecht nutzen möchtest, kannst du fest mit einer Rückforderung von 15% des Kaufpreises rechnen.
Wobei Aufreißen wahrscheinlich schon wieder Defintionssache ist. Ich bräuchte einfach nur nen kleinen Streifen Klebeband durchzuschneiden, die Verpackung würde gar nicht weiter beschädigt werden.

Zitat:
Ich rate dir zu folgenden Optionen:
- Karton aufmachen, festellen dass Ware neu & ok --> nutzen!
- Karton aufmachen, festellen dass Ware nicht neu/neuwertig --> Retoure zurück
- Karton nicht aufmachen und vom Rückgaberecht Gebrauch machen --> kostet Versand und kann ggf. in eine langwierige Diskussion um 15% des Kaufpreises münden. Inkl. Diskussion um den Zustand der Verpackung.
Mal abwarten, was die antworten. Auf so Diskussionen mit denen hab ich eigentlich keinen Bock, dann geb ich ihnen lieber eine entsprechende Bewertung.
redfalcon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.06.2007, 17:27   #7 (permalink)
Heimkehrer
 
Benutzerbild von Uwe64LE
 

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Standard AW: Amazon Marketplace: Wie definiert sich "Neuware"?

Zitat:
Zitat von redfalcon Beitrag anzeigen
Hm. Aber ich bin doch an dem Zustand gar nicht schuld, ich weiss ja nicht, ob GLS das vermurkst hat oder die.
Dann hättest du die Ware unter Vorbehalt annehmen müssen oder die Annahme verweigern.

Wenn die Kiste eh kaputt ist, dann löse halt das Stück Klebeband und sieh rein. Ich würde nur bei Defekt/Gebrauchsspuren zurück schicken und das findest du nur raus, wenn du dir das Gerät ansiehst.
Uwe64LE ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.06.2007, 18:55   #8 (permalink)
Hardware Freak
 

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Standard AW: Amazon Marketplace: Wie definiert sich "Neuware"?

Zitat:
Zitat von Uwe64LE Beitrag anzeigen
Dann hättest du die Ware unter Vorbehalt annehmen müssen oder die Annahme verweigern.
Hätte ich ja, hat nur leider Muddern angenommen, weil ich grad nicht da war =/

Greift denn dieses 2-Wöchige Rückgaberecht durch das Fernabsatzgesetz auch in diesem Fall? Hab keinen Bock, dass dir mir das Teil dann wieder zurücksenden. Zumal die in ihrer Widerrufsbelehrung nix davon geschrieben haben.
redfalcon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.06.2007, 20:11   #9 (permalink)
Coxito ergo sum
 
Benutzerbild von dr_Cox
 

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Standard AW: Amazon Marketplace: Wie definiert sich "Neuware"?

[FONT=Verdana]
Zitat:
Zitat von redfalcon
Greift denn dieses 2-Wöchige Rückgaberecht durch das Fernabsatzgesetz auch in diesem Fall?
Nur mal so: das sog. "Fernabsatzgesetz" gibt es seit 1.1.2002 nicht mehr. Anstatt dessen gibt es den § 312 BGB.
Hierbei interessiert § 312d: Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzgeschäften.
Da ist eine ganze Reihe von Waren- und Dienstleistungen aufgeführt, die davon ausgenommen sind (Verderbliches, Versteigerungen, Zeitungen ect - betrifft dich alles nicht)

- Widerrufsrecht ist unter § 355 zu finden:
[/FONT]
Zitat:
Zitat von § 355
[FONT=Verdana](1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.[/FONT]
[FONT=Verdana]
Abs. (2) und (3) behandeln lediglich den Zeitpunkt, ab wann die Frist in Kraft tritt

Also Fazit: Die müssen das Ding zurücknehmen, über Wertminderung hat tele schon alles gesagt (das steht unter § 357).

LG
[/FONT]

Geändert von dr_Cox (21.06.2007 um 20:17 Uhr) Grund: § 357 hinzugefügt
dr_Cox ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.06.2007, 23:20   #10 (permalink)
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Benutzerbild von Uwe64LE
 

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Standard AW: Amazon Marketplace: Wie definiert sich "Neuware"?

@dr_Cox
Das Gesetz an sich gibt es schon noch, nur ist es jetzt nicht mehr eigenständig:
Zitat:
Das seit dem 30.06.2000 gültige Fernabsatzgesetz gilt weiter, wurde aber in das BGB integriert.
Ist also eigentlich nur eine Formulierungsfrage.

Die Texte bringen uns aber nicht wirklich weiter, wenn man bedenkt, dass es sich um einen 20€-Artikel handelt. Man bekommt zwar Recht, aber nicht viel Geld wieder.

Insofern halte ich es nach wie vor für die bessere Variante, erstmal in das Paket reinzusehen. Ist das Rumblepad OK, würd ich es behalten. Ist es defekt, kann man es immer noch zurückschicken, vielleicht kommt ja auch per Mail noch eine positive Antwort vom Versender.
Uwe64LE ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.06.2007, 23:26   #11 (permalink)
Coxito ergo sum
 
Benutzerbild von dr_Cox
 

Registriert seit: 23.02.2007
Beiträge: 8.119

dr_Cox kann auf vieles stolz sein
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Standard AW: Amazon Marketplace: Wie definiert sich "Neuware"?

Hehe, ja da hast du recht.

Es ging mir auch eher darum - weil solche Fragen ja häufiger gestellt werden - das mal etwas auseinanderzuklamüsern.

LG
dr_Cox ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.06.2007, 08:56   #12 (permalink)
Hardware Freak
 

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Standard AW: Amazon Marketplace: Wie definiert sich "Neuware"?

Haben ne Mail zurück geschickt, ich soll (falls die Ware defekt ist) das Teil zurücksenden. Habs grade mal ausgepackt, funktioniert prächtig. Damit lasse ich die Sache wohl auf sich beruhen, danke für eure Hilfe


Edit:

Zitat:
Es ging mir auch eher darum - weil solche Fragen ja häufiger gestellt werden - das mal etwas auseinanderzuklamüsern.
Mach ein Tutorial draus
redfalcon ist offline   Mit Zitat antworten
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Stichworte
amazon, definiert, marketplace, neuware


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