@freezer
... daher habe ich ja geschrieben, man sollte es grundsätzlich als ausreichend ansehen können.
Sofern ich allerdings bei telefonischer Kontaktaufnahme den Eindruck habe, der Handelspartner ist nicht voll geschäftsfähig (und der Warenwert
übersteigt den Rahmen gem. § 110 BGB), darf man wohl durchaus die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters einholen oder ggf. weitere Optionen wählen (Personalausweiskopie, schriftlicher Kaufvertrag/zumindest via Fax usw.).
Natürlich würde das nicht bei geringen Warenwerten erforderlich, ab 300 € aufwärts, verkaufe ich jedoch nur gegen Kaufvertrag - wie es andere halten, ist mir persönlich dabei völlig gleich.
Gerade in Foren tummeln sich doch, vermeintlicher Anonymität einbildend, genügend Teenies oder Scherzkekse, die einen (an sich) reibungslosen einfahchen Verkauf teils unmöglich machen - und dann ist es meist zeitaufwendig und nervig.
Postident im Zuge eines Treuhandservices ist doch ganz einfach, und binnen 2 Minuten bei der örtlichen Poststelle erledigt; meist sind die Kosten in den jeweiligen Servicegebühren enthalten oder sogar völlig kostenlos. Für Privatleute natürlich uninteressant.
Und ins Ausland versende ich sowieso nicht
Nachnahme ist, für mein Dafürhalten, nicht mehr zeitgemäß und völlig überteuert; abgesehen von der langen Bearbeitungsdauer für die Gutschrift sowie die Ungewißheit, ob es angenommen wird oder nicht ... nö, dann Abholung oder Paypal.
Über PayPal mag man streiten wie man will, bislang habe ich keinerlei negative Erfahrungen mit diesem Bezahldienst gemacht.
LG.