Ich finde die Stellungnahme seitens Freenet Funk cool ... "Die AGBs wurden nicht geändert, sondern nur konkretisiert" ... aber was tue ich denn mit einem bestehenden Schriftstück bzw. Vertragsbestandteil, wenn ich ihn konkretisiere (also in einem Bereich eine detaillierte Beschreibung hinzufüge)? Richtig ich verändere das Dokument.
Ich hab von Freenet Funk jedenfalls keine Information bekommen, dass die AGBs verändert ... oh pardon konkretisiert ... wurden.
Außerdem schränkt die Konkretisierung (5.8 in den AGBs) ja auch keine Vielnutzung ein. Es heißt lediglich: "Der Mobile Internetzugang kann / darf nur mit Smartphones, Tables oder sonstigen Geräten genutzt werden, die eine mobile Nutzung unabhänging von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen (nicht z.B. in stationären LTE-Routern)."
Das bedeutet, dass ausschließlich dauerhaft kabelgebundene (bezogen auf den Stromanschluss) Geräte von der Nutzung ausgeschlossen sind. Wenn mein Smartphone aber über WLAN oder USB an meinen PC angeschlossen wird und ich dann darüber ins Internet gehe, nutze ich eben ein Gerät, dass nicht unter diese Klausel fällt. Folglich kann man diese Einschränkung auch wieder umgehen.