Ist aber auch irgendwie wieder unlogisch - welches Urheberecht?
Ich erwerbe eine legale Kopie (damit eigentlich ein Original) vom Hersteller.
Dieses Original ist nun eigentlich auch mein Eigentum - und ich darf dieses damit auch wieder veräußern.
Steam / Valve usw. hat damit grundsätzlich erstmal überhaupt nichts zu tun. Er tritt höchstens als Verkäufer auf - und ob ein Verkäufer wirklich über einen Wiederverkauf bestimmen kann?
Anders wäre es, wenn Du ein Spiel nur mieten würdest.
Zitat:
Durch ihre audiovisuellen Bestandteile fielen Spiele stattdessen unter das Urheberrecht. Indirekt haben die Richter Computerspielen damit wohl auch einen künstlerischen Aspekt zugesprochen.
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Was man damit sagen will, ist mir völlig schleierhaft.
Wie gesagt - jeden Film, jedes Gemälde, jedes Kunstwerk darf man weiter verkaufen. Was ist denn da bei einem Computer Spiel anders? Aber vielleicht ist dies ja wieder Gerichts-Kauderwelch, was in irgendeinen verrückten Zusammenhang ja wieder Sinn ergibt.