Zitat:
Zitat von freezer Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt bei Neuware 2 Jahre. Hier geht es wohl eher um die Herstellergarantie.
PS: geht ins OT-Forum. |
Man sollte aber dazu sagen, das die Gewährleistung durch den Händler erbracht werde muss und im prinzip 2 Jahre beträgt, jedoch ist es so, das man als Kunde, wenn ein Problem später als 6 Monate nach dem Kauf auftritt nachweisen muss das das problem schon vor dem Kauf bestand (also kein Anwendungs oder Gebrauchsfehler ist)
In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Händler/Hersteller, da mus dieser dann nachweisen das der Kunde den Fehler verursacht hat.
Mfg
Pirke