eine Bekannte von mir hat heute ein Schreiben bekommen.
Seite 1-5 habe ich hochgeladen.
Es geht um Folgendes, den Download von Software. In dem Schreiben wird immer von Software gesprochen, da sie aber nich die ganze Software runtergeladen hat, sondern nur einen Teil dieser (also eigentlich nur Datenmüll) ist meine Frage ob die das dann trotzdem dürfen?
Sie hat zu keiner Sekunde die ganze Software zur Verfügung gestellt, da sie den Download schon vorher bei ca. 1,5 % beendet hat. Mit diesem "Datenmüll" war es zu keiner Zeit möglich dieses Programm auszuführen.
§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Mir springt hier irgendwie das WERK ins Auge, fraglich ist also, ob ein Teil eines Programmes auch das Werk als solches beschreibt.
Irgendwo hast du schon Recht, der Teil eines Programmes ist nicht das ganze Programm.
Ich gehe nachher mal die Urteile durch, ob das irgendwo geregelt ist, inwieweit ein Teil eines Programmes das Werk darstellt.
Als erstes würde ich auf den Schreiben mal den Namen, das Aktenzeichen und die IP unkenntlich machen - geht ja schließlich keinen was an, oder??
Zum Thema: Auch wenn es nur Teile und (angeblicher) Datenmüll waren, ist es trotzdem ein Verstoß gegen das Urheberrecht und somit strafbar.
Außerdem hat sie ja sicher vorgehabt, das Programmm ganz herunterzuladen und auch zu nutzen - alles andere wird ein einem Verfahren wohl schwer zu erklären sein, oder??
UnoOC
EDIT: Zu [EID]-Brainstorm's Post: Da trifft wohl Absatz 2 zu - sie hat ja versucht, es unerlaubt zu vervielfältigen
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sie sollte sich so schnell wie möglich an einen anwalt wenden, und mit dem schauen, ob sie sich da rauswinden kann.
soviel ich weiß, wäre sie z.b. dann nicht schuldig, wenn sie ein geschütztes WLAN-netz betreibt (incl. firewall etc.), in das sich jemand reingehackt hätte (z.b. von einem laptop außerhalb des hauses), um über ihre internet-verbindung eben dieses spiel herunterzuladen.
aber da kann wahrscheinlich nur ein anwalt helfen, falls überhaupt was machbar sein sollte. die chancen stehen aber eher schlecht, würde ich behaupten.
an ihrer stelle würde ich aber auf alle fälle schleunigst alle schwarze software (musik, filme, games, einfach alles!) vernichten und HDDs mehrmals mit dafür geeigneter software reinigen. wenn davon was rauskommen sollte, steht wahrscheinlich bald die bullerei samt durchsuchungsbefehl vor ihrer tür.
EDIT: @brainstorm: du hast doch schon bestätigt, dass ein teil dieses programms ausreichend ist:
"(2) Der Versuch ist strafbar."
Das Risiko geht eben jeder ein der gegen geltendes Gesetz verstößt. Was mich bei diesen Geschichten aufregt sind die lächerlich hohen Streitwerte. Bei einem Spielpreis von 50€ hätten 500 Personen das gesammte Spiel runterladen müssen damit ein Schaden von 25k€ entsteht was schon technisch nahezu unmöglich ist. Darüber bereichern sich am Ende doch nur die Anwälte. Interessant ist in diesen Zusammenhang dieser Link. Auf den aktuellen Fall dürfte das aber kaum anwendbar sein weil hier die prinzipielle Rechtmäßigkeit (höchstens der Streitwert) kaum zu bestreiten ist.
Rechtberatung darf hier nicht gegeben werden.
Ignorieren sollte man dieses Schreiben auf keinen Fall.
Das ganze einem Anwalt vorzulegen wäre das beste.
Hinweis: Das herunterladen ist im prinzip nicht strafbar (da man ja die Original Version besitzen könnte)
das Anbieten hingegen ist verboten.
Eine Frage, die sich mir noch stellt, ist, wie wird sichergestellt, das sich hinter dem angegebenen Dateinamen tatsaechlich die besagte Software befand, und nicht sagen wir mal, z.B. 2160 Screenshots von Google Earth? Laesst sich das also eindeutig sagen, was sich hinter dem Dateinamen verborgen hat?
Ansonsten sind die meisten der gruenen Beitraege aus dem Heise-Forum durchaus sehr lesenswert.
Überweist Sie das Geld, ist es wie ein Schuldgeständnis, und da es zu keinem richterlichen Beschluss gekommen ist, kann Sie auch ein zweites Mal für diese Sache angezeigt werden, obwohl Sie Schadensersatz gezahlt hat.
(Man kann eigentlich für eine Sache nicht zweimal bestraft werden?)
Die Staatsanwaltschaft könnte dann immernoch sagen, jetzt zeigen wir Sie an.
Überweist Sie das Geld nicht, können immer mehr kosten auf Sie zukommen, und denn?
[...]
Achso, zwecks Datei hinter Dateinamen, hier .
[...]
Ist also nichts anderes, wie eine Checksumme - dafuer wird aber ueblicherweise die GESAMTE Datei benoetigt. Mir ist kein System bekannt, das aus Bruchstuecken einer Datei eindeutig auf die Datei schliessen kann, ausser bitweise Vergleiche, was bei einer ge-rar-ten Datei, die man, falls man sie nicht komplett hat, gar nicht bzw. nicht fehlerfrei entpacken kann, durchaus kompliziert werden koennte.
Ausserdem ist der Satz:
Zitat:
Zitat von http://www.logistepag.de/datei_id.htm
Die Dateiidentifizierung geschieht mittels einer digitalen Signatur (DS), wodurch selbst
hoch entwickelte Verschlüsselungsverfahren keinen Einfluss auf unsere Technologien haben.
IMHO voelliger Humbug. Genau dafuer sind naemlich die "hochentwickelten Verschluesselungsverfahren" da, dass ein dritter eben genau NICHT die Originaldaten wiederherstellen (und damit identifizieren) kann. Und dass jedes beliebige Verschluesselungsverfahren, die ja die Daten ueblicherweise regelrecht durch den digitalen Fleischwolf drehen, diese ominoese "digitale Signatur" unveraendert laesst, kann ich mir auch nicht vorstellen.
Wer sagt überhaupt das deine Freundin das auch runterladen wollte? Vielleicht wollte sie etwas legales runterladen und als sie gemerkt hat das sie was vollkommen verkehrtes runterlädt, hat sie den download wieder abgebrochen.
Ich finde die Firmen gehen etwas überheblich vor. Dazu gabs heute übrigens ein Forum auf der Buchmesse wo eine Stunde mit Vertretern aus der Film und Musik Industrie geredet wurde. Das ganze hab ich mir nicht gegeben, aber die letzte viertel Stunde hab ich da mal vorbeigeschaut. Und dort wurde ziemlich deutlich angekündigt das in Zukunft einfach gegen die Masse vorgegangen wird, weil einzelne Anklagen kaum vom downloaden abhalten. Und dadurch, dass sie jetzt gegen die Masse angehen, hoffen sie das viele "aufwachen" und FileShare progs kurz oder langfristig aussterben werden.
Wenn sie eine Rechtschutzversicherung hat empfehle ich ihr dringend einen RA aufzusuchen. Ansonsten kommt sie wohl um das Zahlen nicht rum. Laut der Aussage aus der Disskusion von heute hat sie keine weiteren Konzequenzen zu befürchten, da dass momentane vorgehen nur zur Abschreckung dienen solle.
Ich verstehe auch nicht, dass Sie hunderttausenden hinterjagen die ein dateifragment dieser Datei auf dem Rechner haben, anstatt denjenigen zu Rechenschaft ziehen welcher die Datei gerippt,gepack und ins Netz gestellt hat? Warum schauen die net einfach mal bei goldesel vorbei.
"Gewalt ist die letzte Zuflucht des Unfähigen" (Isaac Asimov) Kiste 1 , VapoChill_LS
Es besteht doch auch die möglichkeit das goldesel sich Rechte gesichert hat dieses Spiel öffentlich zu verbreiten. Warum auch nicht. Als downloader kannst das nicht überprüfen dass die Datei illegal ins Netz gestellt wurde. Im Gegenteil, musst du davon ausgehen dass das legal geschehen ist weil es sich jeder herunterladen kann.Das Spiel ist bestimmt kopiergeschützt! Wenn es nun im Netz zum herunterladen auftaucht dann muss es doch Freeware sein. Wenn es keine wäre, dann dürfte die Datei auch nicht (weil Kopiergeschützt) im Netz zu finden sein. Und die Software die da dazu benützen musst, lädt die Datei auch wieder zurück. Darauf hast du keinen Einfluss.
Wie Kerri auch schon gesagt hat könnten sich auch freeware Elemente in dem Rar-Archiv sich befinden. Bestimmt habe die ein Exemplar dieser Datei heruntergeladen und reingeschaut , um zu Wissen welche Elemente sich darin verbergen. Dass weisst du aber erst hinterher dass da das original Spiel enthalten ist.
Wer sagt überhaupt das deine Freundin das auch runterladen wollte? Vielleicht wollte sie etwas legales runterladen und als sie gemerkt hat das sie was vollkommen verkehrtes runterlädt, hat sie den download wieder abgebrochen.
Es geht nicht um das Herunterladen, sondern um das Anbieten...
Sie hat die Datei heruntergeladen und zeitgleich angeboten und das Anbieten ist verboten.
Auch wenn sie dies nicht absichtlich gemacht hat ist es illegal.
Es geht nicht um das Herunterladen, sondern um das Anbieten...
Sie hat die Datei heruntergeladen und zeitgleich angeboten und das Anbieten ist verboten.
Auch wenn sie dies nicht absichtlich gemacht hat ist es illegal.
Ja klar, aber wenn sie etwas anderes runterladen wollte, das Spiel aber unter einem anderen Name runtergeladen hat, merkt das sie das falsche runterlädt und abbricht, dann kann man ihr daraus schlecht einen Strick drehen. Wobei das im endefeckt einfach mal mit einem RA bequatscht werden muss.
Ja klar, aber wenn sie etwas anderes runterladen wollte, das Spiel aber unter einem anderen Name runtergeladen hat, merkt das sie das falsche runterlädt und abbricht, dann kann man ihr daraus schlecht einen Strick drehen. Wobei das im endefeckt einfach mal mit einem RA bequatscht werden muss.
Dann ist sie aber immernoch den Nachweis schuldig, dass sie etwas anderes herunteladen wollte.
Dieser nachwis dürfte bei besagtem Dateinamen wohl schwer fallen...
muss der Hersteller nicht beweisen, dass sie genau das runterladen wollte und es kein Missverständnis war und sich genau das Programm in den Fragmenten befand?
Bei Ihr gehts nicht ums vertuschen, sondern es geht im Moment darum, wenn sie das Geld (Schadensersatz, Anwaltsgebühren) bezahlt, ob da noch was hinterher kommen kann, zwecks Staatsanwaltschaft. Zuxxez ist zufriedengstellt und nimmt die Anzeige zurück, wie siehts aber aus mit der Staatsanwaltschaft, kann da noch was nachkommen? Wie siehts mit der Fülle der Anzeigen aus (da ja über 13700 Anzeigen), ob die Staatsanwaltschaft überhaupt diesen Schritt macht und alle anzeigt? Macht die Staatsanwaltschaft das nur bei gewerblichen oder auch bei privater Urheberrechtsverletzung?
Zivilrecht (Schadensersatz) und Strafrecht.
Da in dem Schreiben aber beide Punkte angesprochen werden, in Verbindung mit der Zusage, bei Zahlung beide Punkte nicht weiter zu verfolgen, sollte sich das dann auch erledigt haben, da es sich afaik um ein sog. Antragsdelikt handelt, d.h., wenn die deine Freundin nicht anzeigen, wird die Staatsanwaltschaft nicht "von Amts wegen" ermitteln - mal davon abgesehen, dass die meisten dieser Fälle soweit mir bekannt wg. Geringfügigkeit und mangelndem öff. Interesse eingestellt werden (was dann aber natürl. nicht für die Zivilrechtsforderung gilt).
Gruesslies
Carsten
P.S.: Dies ersetzt keine Beratung bei einem Anwalt (!!)