ich wollte mal bei euch nachfrage, vielleicht kennt sich ja jemand ein bischen mit dem Verbraucherrecht aus.
Also ich hab da n Game gekauft (BF2) und es funktioniert nicht.
Nun wollte der Händler dies nicht umtauschen (weil verpackung geöffnet) Nun war mir dort aber auch kein schild aufgefallen ,was mich darauf hinweisen sollte, das PC-Software vom umtausch ausgeschlossen ist.
Wäre dieses schild da gewesen hätte ich keinen mucks mehr gemacht.
Wie sieht das denn rechtlich aus? Muss der Händler das Spiel zurücknehmen, oder darf er das gar nicht?
Ich mein ein gutes Bild hab ich von KARSTADT jetzu nich mehr so.
Ich hatte auch schonmal den fall, das ich ein PC Spiel wieder umtauschen konnte, weil nicht ging.
Also; muss er es rechtlich gesehen umtauschen, auch wenn es geöffnet wurde?
Weil vor dem oeffnen konnte ich das ja nicht wissen das es nicht läuft.
Soweit ich weiß ist ausgepackte Software vom Umtausch ausgeschlossen!
Sonst könnte ja jeder in den Laden gehen sich das Spile brennen und wieder zurückgeben oder ähnliches damit machen!
Ja das leuchtet mir schon ein. Aber eigentlich sollte ich trotzdem umtauschen koennen. 1ens weil dann Karstadt 'kulant' ist und 2tens weil da kein schild\tafel war die mich darauf hingewiesen hat.
lol....soviel kulatz ist schon zu viel des guten! Wie gesagt würde dann jeder x beliebige Typ dahin dackeln und sich mal 10 games "kaufen" die dann zuhause alle brennen und dann wieder zurückbringen.
Und es muss auch keine Tafel o.ä. angebracht sein, weil sich das norml von selbst versteht und es auch nicht gesetzlich vorgeschrieben ist!
MfG
bigfoot996
Und du musst es auch mal so sehen, Karstadt kann das spiel ja auch nicht mehr verkaufen, da es ja nicht in der OVP ist.
Ja das leuchtet mir schon ein. Aber eigentlich sollte ich trotzdem umtauschen koennen. 1ens weil dann Karstadt 'kulant' ist und 2tens weil da kein schild\tafel war die mich darauf hingewiesen hat.
Karstadt hat damit reichlich wenig am Hut. Wenn das Spiel nicht funktioniert solltest du dich an der Hersteller (Electronic Arts) wenden. Außerdem: Wer sagt, dass dort kein Schild war? Vielleicht hast dus nur übersehen?
mhh also bei Saturn haben die das gemacht bei mir, ohne irgendwelche Probleme..hab kompletten Preis erstattet bekommen, obwohl die Software geöffnet war
Der verkäufer meinte au noch, das das net geht weil das ein Onlinnegame ist und wg dem Key. Ja find ich logisch. Aber das ich im endeffekt nix damit anstellen kann, ärgert mich schon sehr.
Im Grunde genommen ist es fast eine Ansichtssache des Verkäufers/Verkaufsstelle ob die Software zurückgenommen wird oder nicht. Denn da gibt es oftmals Unterschiede (habs selbst erlebt).
Doch betrachtet man nur den rechtlichen Weg dann ist insbesondere geöffnete Software vom Umtausch ausgeschlossen. Die Gründe dafür wurden (oben) schon genannt.
Grüße
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Du hast ein produkt gekauft, welches nicht funktioniert, demnach muss der Händler für Ersatz sorgen.
Da kann das dingen zehn mal geöffnet worden sein...
Die ware ist "defekt" und erfüllt somit nicht ihre Bestimmung, da gibt es IMO keine Diskussion, die müssen es umtauschen.
Und das mit der Regtistrierung ist blödsinn, es lässt sich ja überprüfen ob der Key registriert worden ist.
Du hast ein produkt gekauft, welches nicht funktioniert, demnach muss der Händler für Ersatz sorgen.
Da kann das dingen zehn mal geöffnet worden sein...
Die ware ist "defekt" und erfüllt somit nicht ihre Bestimmung, da gibt es IMO keine Diskussion, die müssen es umtauschen.
Und das mit der Regtistrierung ist blödsinn, es lässt sich ja überprüfen ob der Key registriert worden ist.
Nene Pirke, ich glaube du hast das was nich richtig verstanden (oder ich )
Es ist doch nicht so, dass das Spiel auf rund der CD nicht funktioniert?! Es funktioniert doch nicht wegen deinem PC (vielleicht nich gerade, weil er zu schlecht ist aber da gibt es 10000 Gründe für sowas)
Vielleicht kannst du dir das Spiel mal von nem Freund ausleihe und probieren, ob es wirklich an deinem PC oder an der CD liegt. Wenn es an der CD liegt ist es ganz klar! Dann MUSS er dir eine neue geben!! Aber dein Geld wirst du auch hier leider nciht wiederbekommen
Ich weiß noch damals bei Söldner secret wars oder so ich bin da zun nem Saturnmitarbeiter gegagen und hab den gefragt ob dieses Spiel auch im LAn zu nutzen ist, da es nicht Explizit auf der Verpackung stand. Ich hab dann mit ihm ausgemacht, dass ich zu Hause nach gucke, ob es geht wenn es nicht geht komme ich morgen wieder zurück, ich bin dann morgens gleich wieder hin und hab dann 47€ wieder bekommen, weil es ja nicht die Funktion hatte die ich wollte, ging Problemlos, obwohl geöfnnet und installiert.
Ich habe solange ein Motivationsproblem bis ich ein Zeitproblem habe
Also meinem Cousin ist es mal so gegeangen: Er als großer Spongabob Schwammpkof Fan hat sich das Spiel zum Film gekauft, daheim ausgepackt und dann lag ne zersplitterte Cd im Case! Darauf wieder in den LAden und Problemlos wieder umgetauscht bekommen, es wurde nicht mal nachgefragt ob das schon war! Sollte die CD einen Kratzer haebn oder ähnliches dürfte das kein Probem sein!
@bigfoot: Wenn sein PC die auf der Verpackung angegebenen Mindestanforderungen erfüllt muss das Spiel auch laufen.
Wenn dann das Spiel sich wegen eines Brennprogramms z.B. nicht installieren lässt und es stand nicht auf der Verpackung muss der Händler es zurück nehmen....
Das wäre ja wie, wenn du ein Auto kaufst und es dann nicht fahren kannst, weil das nur mit dem Kraftstoff von Aral funktioniert aber keine Aral Tankstelle verfügbar ist...
Wenn der PC also die Mindestanforderungen erfüllt und es klappt trotzdem nicht, muss der Händler umtauschen...
Hm....das hab ich bis jetzt nicht gewusst....Als ich habe schon die Erfahrung gemacht, dass sich manche Spiele untereinander nicht vertragen (auf jeden Fall bei meinem Pc nicht!)
Ja aber das reicht schon, wenn er keine Soundkarte hat die DirectX 9.0c unterstützt. Das steht nämlich (zumindest bei mir) so auf der Verpackung.
Der erste Link sagt es doch genau:
Es gibt kein Recht zum Umtausch. Man hat nur Gewährleistungsansprüche die man geltend machen kann im Falle eines Defektes.
Bei inkompatibler Software liegt aber kein Defekt vor. Kein Händler ist verpflichtet Software zurückzunehmen wenn sie nicht auf dem Rechner läuft. Alles eine Frage der Kulanz. Weigert sich der Händler hat man Pech. Schliesslich ist ja nichts kaputt. Umtausch und Gewährleistung sind zwei verschiedene Dinge.
Aber die Frage ist: Wio steckt der defekt in der CD oder in deiner Hardware! Und beweis erstmal das die Cd futsch ist!
In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf muss der Händler dir nachweisen, dass du was falsch gemacht hast oder an deinem Rechner ein gravierender defekt vorliegt...er kann nachweisen dass die CD OK ist, aber wenn sie af meinem PC, der alle Mindestanforderungen erfüllt, nicht läuft muss er das Teil tauschen....
So ist jedenfalls meine Sicht der dinge...
aber zwischen Recht haben und Recht bekommen liegen ja bekanntlich Welten....
In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf muss der Händler dir nachweisen, dass du was falsch gemacht hast oder an deinem Rechner ein gravierender defekt vorliegt...er kann nachweisen dass die CD OK ist, aber wenn sie af meinem PC, der alle Mindestanforderungen erfüllt, nicht läuft muss er das Teil tauschen....
Eben nicht!
Zitat:
Zitat von
Bei inkompatibler Software liegt aber kein Defekt vor.Kein Händler ist verpflichtet Software zurückzunehmen wenn sie nicht auf dem Rechner läuft. Alles eine Frage der Kulanz. Weigert sich der Händler hat man Pech. Schliesslich ist ja nichts kaputt.
Wie schon von mir gesagt gibt es viele Programme die sich untereinander nicht vertragen (jetzt frag bloß nich welche ) aber das ist einfach so! Es würde mich wundern wenn du selber noch nie diese Erfahrung gemacht hast.
Wie gesagt, wenn man eindeutig nachweisen kann, dass die CD/DVD kaputt ist, dann sieht die Sache vielleicht (und ich schreibe extra vielleicht weil es kann ja sein dass einem die CD/DVD ausversehen beim auspacken runtergefallen ist und dann verkratzt ist so dass sie jetzt nicht mehr funktioniert. Aber in solchen Fällen, also bei CD/DVD defekt tauschen die Händler meistens ohne murren um) schon ganz anders aus.
Naja, es gibt Standards und wenn man sich daran hält ist die Interoperabilität aller Applikationen auch gewährleistet....
Und wo ist bitte gesetzlich festgelegt, dass es kein Sachmangel ist, wenn die Anwendung auf meinem System nicht läuft obwohl ich alle Mindestanforderungen erfüllt habe?
Klar, wenn mir das Programm doch nicht gefällt habe ich kein Umtauschrecht (ein generelles Umtauschrecht gibt es sowieso nicht), aber hie rgeht es nicht um "Nicht gefallen" sondern um nicht erbrachte Leistung (Anwendung läuft auf meinem PC)
Wenn der Händler mir nachweisen kann, dass ich einen Fehler gemacht habe oder das ein teil meines Systems einen defekt aufweist, dann ist ganz klar, dass er keine Hanftungsansprüche zu erfüllen hat, kann er dies jedoch nicht wird nach meinem Verständnis davon ausgegangen, dass es ein Fehler bei der Software ist.
Zitat:
Eben nicht!
Zitat:
Zitat von Bei inkompatibler Software liegt aber kein Defekt vor.Kein Händler ist verpflichtet Software zurückzunehmen wenn sie nicht auf dem Rechner läuft. Alles eine Frage der Kulanz. Weigert sich der Händler hat man Pech. Schliesslich ist ja nichts kaputt.
Wie schon von mir gesagt gibt es viele Programme die sich untereinander nicht vertragen (jetzt frag bloß nich welche ) aber das ist einfach so! Es würde mich wundern wenn du selber noch nie diese Erfahrung gemacht hast.
P.S. @Pirke: genatzt
Kannst du mir anhand von Paragraphen nachweisen, dass in einem solchen Fall nicht von einem Softwaredefekt ausgegangen wird?
Ne? GENATZT...
EDIT: Ich sage ja auch nicht, dass der Händler das Produkt zurpck nehmen muss, er muss nur Nacherfüllung leisten, d.h. er muss dafür sorgen, dass ich das Teil ans laufen bekomme...dies kann z.B: auch ein Patch sein