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Alt 04.10.2007, 16:11   #1 (permalink)
Extrem Performer
 
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Standard Amazon Rückgaberecht: Prüfung der Sache möglich?

Hi,
hab ne kurze Frage:
Darf ich den Karton öffen und das Gerät benutzen und dann von dem 2 Wochen Wiedergaberecht Gebrauch machen? Hab bei Amazon bestellt und wollte eventuell mir ein anderes Gerät zulegen.

Danke schon einmal für eure Hilfe
Hallo.
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Alt 04.10.2007, 16:15   #2 (permalink)
Polsterwaffenkampfsportle r
 
Benutzerbild von tele
 

Registriert seit: 29.10.2003
Beiträge: 14.561

tele hat eine strahlende Zukunft
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Standard AW: Wiedergaberecht

Die Amazon.de AGBs sollten diese Frage eigentlich beantworten:

"Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -- wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -- zurückzuführen ist."

Sprich: du darfst es natürlich ausprobieren, aber sobald du Packungen aufreißt und Sachen beschmutzt kannst du damit rechnen ca 15% des Kaufpreises nicht rückerstattet zu bekommen. Dies ist nicht so sehr üblich bei Geräten die in einer zusätzlichen Umverpackung verschickt werden, bei Monitoren hingegen habe ich schonmal schlechte Erfahrung gemacht (allerdings nicht bei Amazon)

Gruß

tele
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Alt 04.10.2007, 18:21   #3 (permalink)
Extrem Performer
 
Benutzerbild von olli89
 

Registriert seit: 18.01.2005
Beiträge: 1.109

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Standard AW: Amazon Rückgaberecht: Prüfung der Sache möglich?

herzlichen Dank für die Antwort
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Stichworte
amazon, prüfung, rückgaberecht, sache


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