AW: Wiedergaberecht Die Amazon.de AGBs sollten diese Frage eigentlich beantworten:
"Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -- wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -- zurückzuführen ist."
Sprich: du darfst es natürlich ausprobieren, aber sobald du Packungen aufreißt und Sachen beschmutzt kannst du damit rechnen ca 15% des Kaufpreises nicht rückerstattet zu bekommen. Dies ist nicht so sehr üblich bei Geräten die in einer zusätzlichen Umverpackung verschickt werden, bei Monitoren hingegen habe ich schonmal schlechte Erfahrung gemacht (allerdings nicht bei Amazon)
Gruß
tele |