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Alt 30.03.2008, 19:28   #2676 (permalink)
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io.sys hat eine strahlende Zukunft
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Standard AW: Eure Autos und andere Vehikel

Die alten Tachos gingen zwischen 80 und 120 am genauesten.
Drunter und drüber wars meistens sehr ungenau...

Aber das interessiert hier wohl niemanden....
http://home.arcor.de/gill-dates/erika/post.jpg
peta: people eating tasty animals
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Alt 30.03.2008, 19:58   #2677 (permalink)
Extrem Tweaker
 
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Andydeluxe ist ein sehr geschätzer MenschAndydeluxe ist ein sehr geschätzer MenschAndydeluxe ist ein sehr geschätzer MenschAndydeluxe ist ein sehr geschätzer Mensch

Standard AW: Eure Autos und andere Vehikel

Ich dachte immer das wäre der R32 und nicht der GTI der so einen Müll anzeigt.

Also bei mir 230 laut Tacho navi meinte 218.
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Alt 30.03.2008, 20:51   #2678 (permalink)
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DiceMaster ist einfach richtig nettDiceMaster ist einfach richtig nettDiceMaster ist einfach richtig nettDiceMaster ist einfach richtig nett

Standard AW: Eure Autos und andere Vehikel

ALso ich muss ja schon sagen HUT AB... 45PS und 190/200!

Mein Wagen, 115PS ca. 55 lt Tacho und 50 lt Navi bzw. 215 Tacho und 207 Navi.
Und mehr wie 223 (tacho) geht bei mir nicht... berg ab!
Ist übrigens ein Golf gti

Mich würde ja interessieren, wie _SpyBytes_ vorgeht bzw. vorgegangen ist

Dice
ein altes Eisen. . .
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Alt 30.03.2008, 21:03   #2679 (permalink)
Lecker Forenbrot
 
Benutzerbild von Pirke
 

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Pirke kann auf vieles stolz seinPirke kann auf vieles stolz seinPirke kann auf vieles stolz seinPirke kann auf vieles stolz seinPirke kann auf vieles stolz seinPirke kann auf vieles stolz seinPirke kann auf vieles stolz seinPirke kann auf vieles stolz sein

Standard AW: Eure Autos und andere Vehikel

Zitat:
Zitat von io.sys Beitrag anzeigen
Die alten Tachos gingen zwischen 80 und 120 am genauesten.
Drunter und drüber wars meistens sehr ungenau...

Aber das interessiert hier wohl niemanden....
Darf eig auch nicht sein, denn ich meine in der STVO steht genau drin, welche Abweichungen bei einem Tacho erlaubt sind und ich meine bis 20km/h muss der genau sein.
"Was meinen Sie, was hier los wäre, wenn mehr Menschen begreifen würden, was hier los ist?" (Volker Pispers)
Mein System@Nethands -- Alice Deluxe: Erfahrungsbericht
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Alt 30.03.2008, 21:25   #2680 (permalink)
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peak_of_tweak ist ein wunderbarer Anblickpeak_of_tweak ist ein wunderbarer Anblickpeak_of_tweak ist ein wunderbarer Anblickpeak_of_tweak ist ein wunderbarer Anblickpeak_of_tweak ist ein wunderbarer Anblickpeak_of_tweak ist ein wunderbarer Anblick

Standard AW: Eure Autos und andere Vehikel

Zitat:
Zitat von DiceMaster Beitrag anzeigen
ALso ich muss ja schon sagen HUT AB... 45PS und 190/200!

Mein Wagen, 115PS ca. 55 lt Tacho und 50 lt Navi bzw. 215 Tacho und 207 Navi.
Und mehr wie 223 (tacho) geht bei mir nicht... berg ab!
Ist übrigens ein Golf gti

Mich würde ja interessieren, wie _SpyBytes_ vorgeht bzw. vorgegangen ist

Dice
Aber wohl keinen 5er, sonst hättest du einen sehr langsamen erwischt!
peak_of_tweak ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2008, 22:53   #2681 (permalink)
Stickstoff Junkie
 
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_SpyBytes_ ist ein wunderbarer Anblick_SpyBytes_ ist ein wunderbarer Anblick_SpyBytes_ ist ein wunderbarer Anblick_SpyBytes_ ist ein wunderbarer Anblick_SpyBytes_ ist ein wunderbarer Anblick_SpyBytes_ ist ein wunderbarer Anblick

Standard AW: Eure Autos und andere Vehikel

SpyBytes weiß jetzt wie er vorgeht aber das kann/darf SpyBytes (noch) nicht sagen
_SpyBytes_ ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2008, 23:54   #2682 (permalink)
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Dookie82 wird schon bald berühmt werdenDookie82 wird schon bald berühmt werden

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Zitat:
Zitat von Pirke Beitrag anzeigen
Darf eig auch nicht sein, denn ich meine in der STVO steht genau drin, welche Abweichungen bei einem Tacho erlaubt sind und ich meine bis 20km/h muss der genau sein.
Das hängt wohl von der Geschwindigkeit ab. Hab dazu folgendes gefunden:

Zitat:
Gesetzliche Vorschriften

Trotz der genannten Ungenauigkeitsfaktoren darf nie weniger als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit angezeigt werden (wichtig für die Einhaltung von Tempolimits). Der notwendige Toleranzbereich der Anzeige muss also nach "oben" verlagert werden, d.h. angezeigt wird grundsätzlich mehr als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit.

Gesetzlich zulässig ist eine Voreilung von 10 % zuzüglich 4 km/h (§57 StVZO). Bei 50 km/h darf die Voreilung also bis zu 9 km/h, bei Tempo 100 bis zu 14 km/h betragen. Diese recht großzügigen Toleranzwerte sind eine Folge der Angleichung europäischer Bauvorschriften (hier: Richtlinie ECE R-39).

Beim Wegstreckenzähler ist (§ 57 StVZO) die maximal zulässige Abweichung auf 4% beschränkt.

MfG!
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Alt 31.03.2008, 11:37   #2683 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Dookie82 Beitrag anzeigen
mit Reperaturdurchführung nach Kostenvoranschlag:
Crash -> Kostenvoranschlag der Fa. X (-> Gutachter s.o.) -> Abrechnung mit der Versicherung nach Kostenvoranschlag der Fa. X, abzüglich der Mehrwertsteuer -> Reperatur bei Firma X (oder auch bei Fa. Y, das ist egal)
Nach vorheriger Abprache mit der Versicherung anschließend auch noch folgendes möglich:
-> Fotos des instandgesetzten Fahrzeuges an VR nachreichen, als Beweis über den tatsächlichen Anfall der MwSt aus dem Kostenvoranschlag - > nachträgliche Erstattung der MwSt.
Also das ist so nur bedingt richtig.
Es müssen keine Fotos des reparierten Fahrzeugs eingereicht werden.
Eine Kopie der Werkstatt-Rechnung langt.
Zumindestens bei meiner Versicherung.
Es kann natürlich sein das andere Versicherungen dies fordern.
Morphois ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.03.2008, 15:18   #2684 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Morphois Beitrag anzeigen
Also das ist so nur bedingt richtig.
Es müssen keine Fotos des reparierten Fahrzeugs eingereicht werden.
Eine Kopie der Werkstatt-Rechnung langt.
Zumindestens bei meiner Versicherung.
Es kann natürlich sein das andere Versicherungen dies fordern.

Ich glaub du hast das falsch aufgefasst, zumal von "müssen" nie die Rede war, denn ich schrieb, dass auch "folgendes möglich" ist.

Nach deiner Beschreibung (Abrechnung nach KVO mit anschließender Rechnung als Nachweis über MwSt) trifft das ja eher auf Fall 1 zu bzw. auf eine Mischung aus Fall 1 und Fall 2.

Ich meinte jedoch mit Fall 2, dass man nach KVO abrechnet und dann keinen weiteren Kostennachweis mehr in Rechnungsform vorlegen muss. Also die Fotos quasi als Beweis gelten, dass man das Fahrzeug hat richten lassen.

So kann man es beispielsweise auch selbst richten (= keine Arbeitskosten & Teile vom billigsten Anbieter) und trotzdem das Geld mit MwSt aus dem KVO bekommen. Dass das jede Versicherung macht ist aber nicht gesagt, deswegen sollte man das, wie ich oben schon schrieb, vorher mit der Versicherung klären.

Ich habe das selbst übrigens auch schonmal ähnlich gemacht, nur dass ich nicht die billigsten Teile genommen habe (sondern Originalteile zu EP) und den Schaden von meinem Schwiegervater hab richten lassen... Die Schadenhöhe aus dem KVO wurde übrigens auch vom Gutachter der gegnerischen Versicherung bestätigt.


MfG!
[FONT=Verdana]Der Computer ist die logische Weiterentwicklung des Menschen: Intelligenz ohne Moral. [/FONT]

Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
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Alt 31.03.2008, 17:29   #2685 (permalink)
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Nee nee das war schon komplett auf deinen Fall2 bezogen.

Man rechnet lt. Kostenvoranschlag oder Gutachter ab und lässt sich den Schadensbetrag abzgl. Mwst. und Selbstbeteiligung auszahlen.

Dann langt es im Prinzip schon wenn man sich Farbe und SPachtelmasse kauft um z.B. ne Delle zu richten und dann kann man mit dieser Rechnungskopie zur Versicherung gehen und die Mwst. für die gekauften Teile bzw. Reperaturhilfsmittel nacherstattet bekommen.
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Alt 31.03.2008, 20:35   #2686 (permalink)
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Zitat:
Zitat von peak_of_tweak Beitrag anzeigen
Aber wohl keinen 5er, sonst hättest du einen sehr langsamen erwischt!
nee, nichmal nen 4er, sind mir einfach zu teuer ^^

Ist nur ein G III
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Alt 01.04.2008, 08:44   #2687 (permalink)
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Ahja, hab auch gerade festgestellt, dass ich einen Teil bei Fall 2 weggelassen habe, da ich dachte die Überschrift reicht aus... mein Fehler.

Sollte eigentlich so heißen (denn wer lässt sein Fahrzeug schon in der Werkstatt reparieren und holt sich dann die MwSt nicht wieder zurück):

Zitat:
mit Reperaturdurchführung nach Kostenvoranschlag:
Crash -> Kostenvoranschlag der Fa. X (-> Gutachter s.o.) -> Abrechnung mit der Versicherung nach Kostenvoranschlag der Fa. X, abzüglich der Mehrwertsteuer -> Reperatur bei Firma X (oder auch bei Fa. Y, das ist egal)
-> Nachreichung des Rechnung um an die MwSt zu kommen...

Nach vorheriger Abprache mit der Versicherung anschließend auch noch folgendes möglich (statt Nachreichung der Rechnung):
-> Fotos des instandgesetzten Fahrzeuges an VR nachreichen, als Beweis über den tatsächlichen Anfall der MwSt aus dem Kostenvoranschlag - > nachträgliche Erstattung der MwSt.

MfG!
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Alt 01.04.2008, 11:00   #2688 (permalink)
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Das stimmt so auch wieder nicht

Zitat:
Zitat von Dookie82
Nach vorheriger Abprache mit der Versicherung anschließend auch noch folgendes möglich (statt Nachreichung der Rechnung):
-> Fotos des instandgesetzten Fahrzeuges an VR nachreichen, als Beweis über den tatsächlichen Anfall der MwSt aus dem Kostenvoranschlag - > nachträgliche Erstattung der MwSt.
Es reicht nicht! einfach ein Foto des reparierten Autos an die Versicherung zu schicken.
Die Versicherung erstattet nur die tatsächlich angefalle bzw. bezahlte Mwst.
Sonst könnte ich ja folgendes Szenario dabei rauskommen:

Schaden am Pkw lt. Kostenvoranschlag oder Gutachten: 10.000€
Versicherung erstattet ohne Mwst und Selbstbeteiligung: 8277,31€
Zurückbehaltene Mwst: 1572,69€
Jetzt bring ich mein Auto in die Werkstatt oder reparier es selbst, auf jeden Fall zahl ich z.B. nur 5000€ für Teile bzw Reparatur. Darauß ergibt sich, ich habe auch nur 798,32€ Mwst bezahlt.
Wen ich nun der Versicherung ein Foto meines reparierten Autos schicken würde, und die würden mir die einbehalten Mwst in Höhe von 1572,69€ ausbezahlen, dann hätte ich 774,37€ Mwst zu Unrecht erhalten.
Aus diesem Grund erstattet die Versicherung nur nach Rechnung die tatsächlich bezahlte Mwst!!

Geändert von Morphois (01.04.2008 um 13:48 Uhr) Grund: *Ausrufezeichenwegradier*
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Alt 01.04.2008, 13:02   #2689 (permalink)
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Na dann Tach nochmal!

Zitat:
Zitat von Morphois Beitrag anzeigen
Die Versicherung erstattet nur die tatsächlich angefalle bzw. bezahlte Mwst.
Ja diese Regel hat grundsätzlich Bestand, deswegen ist die Erstattung auf Grund eines einfachen Fotos auch keine Abwicklung auf die man bestehen kann, da es an der Anspruchsgrundlage fehlt - so habe auch ich das gelernt. Soweit also vollkommen richtig, ABER es kann durchaus empfehlenswert sein vorher mal mit der Versicherung zu reden, welcher Nachweis dieser noch ausreichen würde.


Zitat:
Es reicht nicht!!! einfach ein Foto des reparierten Autos an die Versicherung zu schicken.
Bei mir hat es so jedenfalls schonmal funktioniert. Damals habe ich mich zwar weniger damit beschäftigt, da ich zu diesem Zeitpunkt erstens noch kein Versicherungskaufmann war und zum zweiten auch nicht sehr viel mit der Abwicklung zu tun hatte, weil mein Vater sich damals noch darum gekümmert hatte.
Ich weiß aber dass der Versicherung die datierten Fotos gereicht haben, (die übrigens von der Firma die den KVO erstellt hat geschossen und eingereicht wurden - keine Ahnung welchen Eindruck dies erweckt hat ) und ich das Geld inklusive der MwSt erhalten habe, OHNE dass die Firma beispielsweise eine nicht legale, fiktive Rechnung erstellt hat, sie hat wie gesagt lediglich die Bilder eingereicht.
Das Fahrzeug wurde ja wie gesagt auch von meinem Schwiegervater repariert, nicht von der Firma.

Anmerken möchte ich aber nochmal, dass ich ja lediglich geschrieben habe, dass es "möglich" ist, und die Betonung liegt hier auch wirklich nur auf "möglich"...
Im übrigen wird es nicht anders umso mehr Ausrufezeichen man benutzt.


MfG!
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Alt 01.04.2008, 13:39   #2690 (permalink)
VL
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Möglich ist viel Gibt ja Mittel und Wege.....
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Alt 01.04.2008, 13:47   #2691 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Dookie82 Beitrag anzeigen
Ich weiß aber dass der Versicherung die datierten Fotos gereicht haben, (die übrigens von der Firma die den KVO erstellt hat geschossen und eingereicht wurden - keine Ahnung welchen Eindruck dies erweckt hat ) und ich das Geld inklusive der MwSt erhalten habe, OHNE dass die Firma beispielsweise eine nicht legale, fiktive Rechnung erstellt hat, sie hat wie gesagt lediglich die Bilder eingereicht.
Das Fahrzeug wurde ja wie gesagt auch von meinem Schwiegervater repariert, nicht von der Firma.

Anmerken möchte ich aber nochmal, dass ich ja lediglich geschrieben habe, dass es "möglich" ist, und die Betonung liegt hier auch wirklich nur auf "möglich"...
Im übrigen wird es nicht anders umso mehr Ausrufezeichen man benutzt.
MfG!
Jawohl.... *Ausrufzeichenwegradier*

Wann war denn das?
Und wie war das jetzt genau?
Dein Schwiegervater hat das Auto repariert aber die Bilder vom reparierten Auto wurden von der Firma bzw Werkstatt gemacht und eingereicht, die den Kostenvoranschlag gemacht haben?
Ich geh davon aus, das die Verischerung dann in diesem Fall davon ausgegangen ist das die Werkstatt das Auto repariert hat und hat auf Grundlage des Kostenvoranschlags abgerechnet.
Daher dürfte die Vorlage der Fotos gereicht haben.
Allerdings ist das dann nur auf die "missverständliche" Handhabung von euch zurückzuführen.
Morphois ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.04.2008, 14:05   #2692 (permalink)
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Zitat:
Und wie war das jetzt genau?
So wie beschrieben, nur dazu:
"missverständliche" Handhabung *ichnixwisswassiemeinen*

MfG!
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Alt 01.04.2008, 14:13   #2693 (permalink)
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Das hätte ich an deiner Stelle nun auch gesagt
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Alt 02.04.2008, 23:38   #2694 (permalink)
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freezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekannt

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Zitat:
Zitat von chrisr15 Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von freezer Beitrag anzeigen
Beim alten Megane Scenic meiner Eltern hatte die Werkstatt verpennt auf den fälligen Zahnriemenwechsel hinzuweisen. Der muss nach ~120tkm (?) oder 5 Jahren erfolgen. Das Auto war mit knapp unter 100tkm bei 4Jahren und 10Monten zur Inspektion.
Knappes Jahr später ist der gerissen.
Die Werkstatt hatte versucht die Schuld von sich zu weisen. Mit Hinweis auf Rechtsanwalt und Renault Deutschland wurde der Schaden dann anstandslos repariert.
Das sollen wir glauben? Dass eine Werkstatt einen neuen Motor bezahlt, bei der Vorgeschichte?

Auch wenn es nicht die feine Art der Werkstätte ist, hat ein Autohalter auch eine Eigenverantwortung!
Abgesehen davon, dass es mir zwar eigentlich total egal ist, ob DU mir glaubst oder nicht... ich habe es nicht nötig hier irgendwelchen Mist zu erzählen. Dafür bin ich hier zu lange dabei und eh aus dem Alter raus.

Übrigends noch einmal gründlich lesen: Es war nie die Rede von einem "neuen Motor".
Der Schaden war mehrere tausend Euro hoch. Es wurde die pauschale Inspektion (die nach dem Jahr eh fällig war) und der neue Zahnriemen übernommen, also beides Punkte die sowieso anstanden. Die Instandsetzung der restlichen Sachen wurde komplett von der Werkstatt übernommen.
freezer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2008, 00:00   #2695 (permalink)
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Muffdog befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

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lol ^^ ich habe eine piaggio Zip 50er mit nem 70ccm dr.evo, 17er vergaser, laser und racing KW von Malossi
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Alt 04.04.2008, 15:25   #2696 (permalink)
VL
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Heute Auto geguckt

http://www.abload.de/img/dsci00732ee.jpg

http://www.abload.de/img/dsci0079k9r.jpg

http://www.abload.de/img/dsci0077cx3.jpg

http://www.abload.de/img/dsci0083zcv.jpg

Wagen steht beim Renaulthändler und ist "Gold" gibt 2 Jahre Garantie und alle Verschleißteile neu, wenn ich den nächste WOche abhole, da dir Stoßstange grade noch lackisert wird und noch der eine oder andere Kratzer entfernt wird. Neue Winterreifen gibts auch dazu, 1ste Hand und Scheckheft, ich glaub der wird interessant.
Ich habe solange ein Motivationsproblem bis ich ein Zeitproblem habe
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Alt 11.06.2008, 13:26   #2697 (permalink)
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Da mir irgendwie und irgendwo ein wenig an Verständnis bezüglich Personenkraftwagen fehtl, brauche ich euern Rat.

Ich bin im Besitz eines Renault Megane 1997 1.6 mit 75PS. Seit neusten verspüre ich während der Fahrt ein heftiges und störendes (manchmal auch angenehmes - bei Verspannungen im Rücken) Vibrieren.

Das gesamte Fahrzeug (so hat es den Anschein) ist ab einer Geschw. von 120 km/h bis 140 km/h heftig am vibrieren (fahre ich schneller wird das durchschütteln weniger). Sitze, Pedalen, Kopflehnen, teilweise auch die Spiegel. Alles bis auf das Lenkrad vibriert.

Ich hab schon die Reifen nachgeschaut (augenscheinlich ist nichts zu sehen - keine Blase oder sonstige Umformungen), Räder sitzen fest, Reifendruck nach Vorgabe und alle 4 neu ausgewuchtet. Nach meiner Erkenntnis habe ich keine Ahnung woher dieses nervende Vibrieren kommt.
Die Reifen sind 5 Jahre alt und kamen noch durch den TüV.

Ich weiß nicht woher es kommt. Das Fahren ist so kein Genuss mehr und auf Dauer kann ich mir hohe Geschwindigkeiten nicht leisten

Also Frage ich euch!

Habt ihr eine Idee woher dieses Virbieren kommen könnte? Ich hab die Vermutung das es von Hinterreifen kommt da weder das Lenkrad "ausschlägt" und es mir den Anschein macht, dass nur der hinter Teil vibriert was sich dann auf das gesamte Fahrzeug überträgt.

Macht was dagegen


Grüße Spy
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Alt 11.06.2008, 13:37   #2698 (permalink)
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Schonmal an die Radlager gedacht ^^
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Alt 11.06.2008, 13:41   #2699 (permalink)
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Wenn man den Wagen "aufbopt" und "sich an den Reifen vergeht" (also ein wenig daran "rumzieht"; versucht daran zu wackeln - man keine Ahnung wie ich das beschreiben soll) sollte man das doch hören obs am Radlager liegt, oder nicht?

Und ich geb dir auch gleich ^^

Geändert von _SpyBytes_ (11.06.2008 um 13:46 Uhr)
_SpyBytes_ ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.06.2008, 15:57   #2700 (permalink)
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Dass dus nur am Lenkrad nicht spürst muss nicht unbedingt was zu sagen haben, sofern du eine Servolenkung hast. Denn die kann das doch ziemlich stark dämpfen.

Es könnte dann nämlich auch ein Problem mit der Spurstange sein - nur merkt man das eben normalerweise auch am Lenkrad.
Bei mir wars nämlich so dass das Auto immer zwischen 100 und 120kmh stark vibriert hat. 3 mal Reifen auswuchten hatte nix gebracht bis dann jemand auf die Idee mit der Spureinstellung kam...
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