Zitat:
Zitat von D4Ni Vor allem wird's in der Praxis so wohl kaum angewendet, wie von dem "guten Herren" gedacht. Die 50EUR + 2 Punkte für den Seitenstreifen gibts normal nur, wenn man ihn z.B. bei einem Stau verwendet, obwohl nicht freigegeben. Wenn ich jedoch mit 180 km/h auf dem Standstreifen fahre und dabei überhole, liegt ja trotz allem der Vorsatz eines Überholmanöver vor, also nix mit 50EUR + 2 Punkte.
Und die Sache mit dem Martinshorn... natürlich wird das klappen...  gibt dann einfach die 20EUR für das verwenden des Martinhorn + die Strafe für überhöhte Geschwindigkeit bzw. rechts Überholen. Aber manche denken wirklich, sie seien die allerschlausten  |
Eben, die illegale Verwendung des Martinshorns hebt ja die anderen "Straftaten" nicht auf. Ganz im Gegenteil, vermutlich wird das ganze direkt ins Strafgesetz rutschen

und nicht mit STVO.
Aber mich würde interessieren ob schon mal einer soooo deppert war und das ausprobiert hat