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Alt 29.10.2010, 23:28   #1 (permalink)
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Standard Freiberufliche IT-Spezialisten hier?

Hallo und guten Abend,

die Frage steht ja schon oben und mir gehts speziell um das Thema "Statusfestellungsverfahren" und "Scheinselbständigkeit".

Bevor ich jetzt hier einen riesen Text hinknalle, wollte ich kurz fragen obs überhaupt jemanden betrifft.

Und für die, die nicht wissen um was es hier geht, hier ne kleine Ergänzung:

Statusfeststellungsverfahren ? Wikipedia
Scheinselbständigkeit ? Wikipedia

Schöne Grüße,

der io
http://home.arcor.de/gill-dates/erika/post.jpg
peta: people eating tasty animals
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Alt 30.10.2010, 08:25   #2 (permalink)
EoN
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Standard AW: Freiberufliche IT-Spezialisten hier?

Mich hat das mal betroffen, konnte dann aber nachweisen, dass ich für mehrere Kunden tätig bin.
Ist aber in der Regel gar nicht so einfach das ganze nachzuweisen, da man ja in der Regel im IT Bereich als freiberuflicher Mitarbeiter nur die Zeit hat sich einem Unternehmen zu widmen und nicht mehrere Auftraggeber hat.
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Alt 30.10.2010, 13:32   #3 (permalink)
The real MacGyver
 
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Standard AW: Freiberufliche IT-Spezialisten hier?

Hat es vorteile sich dem verfahren zu stellen?
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Alt 31.10.2010, 10:23   #4 (permalink)
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Standard AW: Freiberufliche IT-Spezialisten hier?

@Eon

Genau das ist auch bei uns oft das Problem, dass IT-Freelancer in hochkomplexen Kundenprojekten arbeiten und dort im Projektteam mitarbeiten.
Natürlich sind sie an einigen Stellen an Anweisungen gebunden und müssen bei längeren Projekten auch mal über ein Jahr bspw. nur für einen Arbeitgeber arbeiten.
Hat aber nichts mit Scheinselbständigkeit zu tun, da nach dem Projekt ein anderer Auftraggeber für den Freelancer gesucht wird...
Dazu auch ein interessanter Artikel in GULP.

@FAKK

Das ist ja die Crux bei der Geschichte...
Siehe dazu den Artikel bei GULP, der genau das Problem beschreibt.

In der letzten Zeit scheint es so, dass Vater Staat an der Stelle gern öfter von der Scheinselbständigkeit ausgeht... :-/

GULP - Knowledge Base: Wohl und Wehe des Statusfeststellungsverfahrens
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Alt 01.11.2010, 07:24   #5 (permalink)
EoN
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Standard AW: Freiberufliche IT-Spezialisten hier?

OK bei mir war es kein offizielles Verfahren. Ich hab damals ein Gewerbe angemeldet bei dessen Anmeldung etwas ein wenig schief gegangen ist.
Im Zuge des Verfahrens hat dann das Finanzamt den Verdacht der Scheinselbstständigkeit geäußert und verschiedene Rechnungskopien angefordert, mit denen ich nachweisen konnte, dass ich für unterschiedliche Kunden tätig bin.
Dies war aber kein offizielles Statusfeststellungsverfahren.

Steht dies bei Dir jetzt an?
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Alt 01.11.2010, 12:27   #6 (permalink)
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Standard AW: Freiberufliche IT-Spezialisten hier?

Bei uns ist es so, dass wir immer wieder mit sog. SFV konfrontiert werden, wenn wir unsere freiberuflichen Mitarbeiter (die von uns so wie Festangestellte behandelt werden -im positiven Sinne) in Projekten einsetzen.

Die Projekte sind immer bei sehr großen Kunden (i.d.R. Konzerne) und haben dort intern eine entsprechende Komplexität.
Somit ist der eingesetzte Mitarbeiter ein Mitglied des Projektteams und nutzt teilweise auch die Kommunikationseinrichtungen vor Ort beim Kunden auf Kosten des Kunden.
Telefon, Internet, PC-Arbeitsplatz, teilw. sogar eigene Email-Adresse. usw.
Die Einsätze der Freiberufler gehen teilweise bis weit über ein Jahr hinaus und stellen für den Freelancer natürlich eine wunderbare Basis für seine Arbeit dar, da er sich um keine Akquise neuer Projekte kümmern muss.
So auch i.d.R. die positiven Rückmeldungen unserer Freiberufler.

Hier ist dann das Problem, dass sehr oft von einer Scheinselbständigkeit ausgegangen wird, wenn das SFV erfolgt.

Und wie auch in GULP zu lesen ist es scheinbar eben so, dass der Staat hier versucht des öfteren in Richtung Scheinselbständigkeit zu entscheiden, da ihm dadurch ein Plus an Einnahmen ins Haus steht.


Ziel ist für uns ganz klar ein Beschäftigungsverhältnis zu schaffen in dem die Scheinselbständigkeit ausgeschlossen ist, jedoch der Projekterfolg/Effizienz darunter nicht leidet.
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Stichworte
freiberufliche, itspezialisten


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