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Alt 14.11.2010, 11:11   #1 (permalink)
Fingerabzähler
 

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kakashix befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Standard Unfall mit fremden Roller wie geht es weiter?

Hallo.

Und zwar geht es darum das jemand seinen Roller mehreren geliehen hat zum Fahren.
An dem Tag war es am Regnen und es war auch ziemlich rutschig. Eine Person ist mit dem Roller 1-2 hingefallen, aber angeblich nur auf Rasen und auf Matsch wo der Boden etwas härter ist. Eine andere Person ist mit dem Roller nur einmal hingefallen, aber auf dem Bürgersteig.

Jetzt sind am Roller kratzer drauf.
Die Person die dem Roller gehört hat das bemerkt und es haben mehrere Leute bestätigt das 2 Personen mit den Roller hingefallen sind, aber bei wem die Kratzer letztendlich entstanden sind weiß keiner.
Jetzt verlangt er einfach ca. 200-300 Euro von der Person, die auf dem Bürgersteig damit hingefallen ist, weil er meint das auf Rasen oder auf Matsch wo der Boden etwas härter ist keine Kratzer entstehen könnten. Aber er selber hat nicht gesehen wie die Personen hingefallen sind, es haben nur Zeugen ausgesagt.

Wenn ihm die Summe von 200-300 Euro nicht erstattet werden will er eine Anzeige gegen den Fahrer, der auf dem Bürgersteig hingefallen ist machen.

Frage: Was kann man machen? Es ist unklar bei wem die Kratzer entstanden sind und es wird einfach gesagt das die Person, die auf dem Bürgerstein hingefallen ist für den Schaden aufkommen muss. Es muss auch gesagt sein das er an dem Tag mehrere mit seinem Roller fahren lies.

Was kann man jetzt machen? Würde eine Versicherung zahlen? Was passiert wenn er doch eine Anzeige macht?

Bitte um Rat
kakashix ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.11.2010, 12:31   #2 (permalink)
Hardware Freak
 
Benutzerbild von Mother-Brain
 

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Standard AW: Unfall mit fremden Roller wie geht es weiter?

Es kommt immer drauf an, wie du versichert bist.
Einfach mal die Versicherung anschreiben..wobei ich nicht weiß, welche Versicherung dafür zuständig ist.
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann brauchste keine "Angst" vor einer Klage haben....das würde sich wohl verlaufen, weil man nicht nachweisen könnte, wer die Kratzer verursacht hat...ohne Verteidiger siehste hier aber arm aus.

Ich hab leider auch keine Ahnung, und wir befinden uns hier leider auch in keinem Rechtsforum... wenn man noch keine 18 ist, dann müssen die Eltern sowieso grade stehen.. da kann einem sowas auch egal sein. (vllt. trifft dies ja auch noch auf die Situation zu)
Mother-Brain ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.11.2010, 17:59   #3 (permalink)
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Standard AW: Unfall mit fremden Roller wie geht es weiter?

Hatten die Fahrer alle eine gültige Fahrerlaubnis für diesen Roller?
Wurde vorher irgend etwas vereinbart für einen Schadenfall?

Hat der Fahrer, der auf den Bürgersteig gefallen ist, eine Haftpflichtversicherung?
Uwe64LE ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.11.2010, 17:20   #4 (permalink)
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Standard AW: Unfall mit fremden Roller wie geht es weiter?

Selbst wenn es ausserhalb des STVO gültigen Bereichs passiert ist würde keine Versicherung den Schaden bezahlen, ausser die Vollkasko.

Haftpflicht fällt generell aus, da geliehende Dinge nicht versichert sind.

Den Sachverhalt mit Straße und und Matsch halte ich für reallistisch. Allerdings sind im Matsch auch Steine die Kratzer verursachen können.
Anzeige machen ist wegen einer Lapalie nicht Wert und zerstört die festen ganz tollen Freundschaften ( so wie es sich liest hat der Besitzer über 3. die Schäden erfahren).
Geschweige denn, er wurde über den ersten Sachschaden unmittelbar informiert.

Handelt 60/40 oder 70/30 % von dem entstandenen Schaden aus und fertig. Ein Gespräch, ein Bierchen am Ende und alles ist wieder vergessen.

Gruss Robert
Heaver ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.11.2010, 18:24   #5 (permalink)
Heimkehrer
 
Benutzerbild von Uwe64LE
 

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Standard AW: Unfall mit fremden Roller wie geht es weiter?

Zitat:
Zitat von Heaver Beitrag anzeigen
Selbst wenn es ausserhalb des STVO gültigen Bereichs passiert ist würde keine Versicherung den Schaden bezahlen, ausser die Vollkasko.
Falls sich das auf meine erste Frage bezieht, muss ich diese wohl näher erläutern.
Wenn ich ein Fahrzeug an jemand verleihe, der keine gültige Fahrerlaubnis hat, mache ich mich (mit)schuldig.
In dem Fall sollte der Besitzer des Rollers sein Füße still halten.

Zitat:
Zitat von Heaver Beitrag anzeigen
Haftpflicht fällt generell aus, da geliehende Dinge nicht versichert sind.
Hast du wirklich so wenig Phantasie?
Ich bin spazieren gegangen und gestolpert. Dabei bin ich dummerweise gegen einen parkenden Roller geprallt,
der daraufhin umgefallen ist und ein paar Kratzer abbekommen hat .... etc pp.
Uwe64LE ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.11.2010, 20:33   #6 (permalink)
Extrem Tweaker
 
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Standard AW: Unfall mit fremden Roller wie geht es weiter?

Dann war das doch eine sehr gute Frage. In der Richtung habe ich nicht weiter gedacht. Da das ganze nicht so ganz meinem Selbstverständnis entspricht, wenn man etwas kaputt macht, was einem nicht gehört und den anderen dadurch die Notwendigkeit einer Anzeige quasi die Selbstanzeige mit aufs Auge zu drücken, wo die Strafe dann womöglich höher wäre als der Schaden. Das ist Mist.

Naja und zum anderen, die Möglichkeit mittels Betrug den Schaden wieder reinzuholen wollte ich nicht so auf dem Präsentierteller stellen.


Gib uns doch noch ein paar interessante Details.
Zum Beispiel die Führerscheinfrage oder wo genau sich die beiden Unfälle stattfanden, Privatgrund bzw. Straße ?
Heaver ist offline   Mit Zitat antworten
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Stichworte
fremden, roller, unfall


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