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Alt 21.08.2006, 08:55   #1 (permalink)
Hardware Freak
 
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Dj Piet ist ein LichtblickDj Piet ist ein LichtblickDj Piet ist ein LichtblickDj Piet ist ein LichtblickDj Piet ist ein Lichtblick

Standard Mietkaution wer kennt sich damit aus?

Kurz zur Vorgeschichte, wir wollten Umziehen und wissen wann wir nsere Kaution zurück erhalten und wieviel Zinsen nach 5 Jahren angefallen sind.

Also sind wir zum Mietverein gegangen und haben die alles erledigen lassen, Schriftverkehr mit dem Vermieter.

Nach ablauf einer Frist in der sich der Mieter nicht gemeldet hat, haben wir im Rahmen unserer Mietkaution die Miete komplett einbehalten.

Die Wohnungsübergabe hat dann der Makler gemacht und, soweit ist alles in Butter.
Wir haben unsere Kontonummer angegeben für die Abrechnung der Nebenkosten etc.

Vor 2 Wochen wurde uns die Komplette Mietkaution überwiesen zzgl. ca. 2 % Zinsen.

Die Vermieter haben soweit mir das aufgefallen ist, von nichts ne Ahnung.
Der Damalige Besitzer ist gestorben und seine Frau miot über 80 Jahren im Heim.

Der Sohn hat die Vollmacht, hatte jedoch nen Schlaganfall und kann auch kaum noch was regeln. Also macht seine Frau alles und die hat nochweniger Plan von den Ganzen Wohnungen und Häusern, also hat Sie alles dem Makler übergeben das er sich drum kümmert.

Nungut wir wissen , dass irgend ein Steuerberater die Abschlüße macht voraussichtlich im April oder Mai.

Nun stellt sich natürlich die Frage wann eine Rückforderung verjährt oder ob sie überhaupt verjährt. Quasi wann ich mir die Kohle wirklich in die Tasche stecken kann? Im Moment hab ichs auf ein extra Konto gepackt.

Kennt sich da jemand aus?
Dj Piet ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.08.2006, 09:04   #2 (permalink)
Lecker Forenbrot
 
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Standard AW: Mietkaution wer kennt sich damit aus?

WIe jetzt?
Die Kaution bekommst du zurück, wenn du ausgezogen bist und die Bude übergeben hast, also schon keine Miete mehr bezahlst.
Daher verstehe ich nicht, wie du da die Miete einbehalten konntest...
Die Miete must du auf jeden Fall nachzahlen (die die du einbehalten hast, denn die Kauton hast du ja wieder bekommen), ich glaube kaum, dass das bis April verjährt ist.
2% Zinsen sind voll in Ordnung, ich glaube Pflicht Zinssatz ist max 0,5%.
"Was meinen Sie, was hier los wäre, wenn mehr Menschen begreifen würden, was hier los ist?" (Volker Pispers)
Mein System@Nethands -- Alice Deluxe: Erfahrungsbericht
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Alt 21.08.2006, 09:27   #3 (permalink)
Hardware Freak
 
Benutzerbild von Dj Piet
 

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Standard AW: Mietkaution wer kennt sich damit aus?

Kündigungsfrist sind 3 Monate, wir haben nachfragen lassen wie hoch unsere zurück zu bekommende Kaution ist. Da keine Antwort kam, ist man vom Gesetzt her berechtigt die Miete ein zu behalten da man davon ausgehen kann, dass der Vermieter die Kaution nicht ordnungsgemäß vom Privatvermögen getrennt angelegt hat. Hätte er dies müsste er in einer angemessenen Frist antworten können.

Ich hoffe du verstehst was ich meine.

Wohnungsübergabe war am 26.06.08. Die Kaution wurde uns vor ca. einer Woche überwiesen.

Ich will ja jetzt wissen ob eine Rückforderung verjähren kann, das mir das Geld im Prinzip nicht zusteht ist mir auch klar. Obwohl man es auch als Rückzahlung der seit 3 Jahren ausstehenden Nebenkostenabrechnung ansehen könnte
Dj Piet ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.08.2006, 10:18   #4 (permalink)
TweakPC Redakteur
 

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Standard AW: Mietkaution wer kennt sich damit aus?

Naja, nur weil der Vermieter sich nicht innerhalb einer Frist gemeldet hat, kannst du nicht davon ausgehen, daß er die Kaution nicht vom Privatvermögen getrennt hat. Er kann verhindert gewesen sein. Die Zustellung deiner Frist kann ihm später zugestellt worden sein usw. Die Frist läuft übrigens erst ab dem Zeitpunkt der Möglichkeit zur Kentnissnahme. Also im Regelfall ab der Zustellung durch den Postboten.

Mit Mietrecht kenn ich mich zwar nun nicht so gut aus, doch selbst wenn die Ansprüches aus dem Mietrecht irgendwann verjähren sollten, so hat sie noch weiterhin deliktische Ansprüche aus dem deliktischem Recht wg. ungerechtefertigter Bereicherung, die in 3 Jahren verjährt. Gewiss kannst du dabei die Nebenkostenabrechnung anrechnen und die Mietkosten um diesen Betrag kürzen, sofern du darauf Anspruch hast, doch einfach das Geld gewegen der Ahnungslosigkeit der Frau einzusacken steht dir nicht zu und ich denke du würdest nicht fragen, wenn dich dein Gewissen nicht plagen würde.

Würde mich daher mit der Frau über den Mietrückstand und die Nebenkosten einigen, vieviel du behälst und wieviel sie noch bekommt und alle sing glücklich, so daß es nicht zu einem teurem Rechtsstreit kommen wird, denn auf die Ahnungslosigkeit der Frau solltest du nicht zählen. Es reicht ja, daß sich jemand anders die Unterlagen von ihr Anschaut und Unregelmäßigkeiten bemerkt.
Andreas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.08.2006, 10:24   #5 (permalink)
Hardware Freak
 
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Standard AW: Mietkaution wer kennt sich damit aus?

Na deswegen hab ichs aj auch weggetan, so dass es nicht nicht verschwinden kann

Die Einbehltung der Miete ist rechtes ich sagte ja das wir im Mieterverein sind und es uns nahe gelegt wurde die Miete ein zu behalten.

Die Zustellung der Kautionsanfrage etc. erfolge per Einschreiben / Rückschein mit einer rechtlich zulässigen Reaktionszeit.
Dj Piet ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.08.2006, 15:27   #6 (permalink)
TweakPC Redakteur
 

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Standard AW: Mietkaution wer kennt sich damit aus?

Ja, aber nur weil euch nahegelegt wurde die Meite einzubehalten, ist das noch lange nicht rechtens. Es kommt immer auf den Einzelfall und die Nichteinhaltung einer Frist ist kein Rechtfertigungsgrund. Der Mieter kommt nur in Verzug und inwieweit es rechtens ist oder nicht, das entscheiden dann im schlimmsten Fall das Gericht. Wie ich schon sagte, selbst wenn der Vermieter keine ANsprüche aus dem Mietrecht haben sollte, so kann er immernoch Ansprüche aus dem deliktischem Recht §§ 823 ff. BGB haben.
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mietkaution


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