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Alt 06.07.2007, 13:35   #1 (permalink)
Abakus
 

Registriert seit: 05.12.2006
Beiträge: 37

Heison wird schon bald berühmt werden

Standard Gefängnisstrafe möglich für PC-Nutzer, die sich Trojaner eingefangen haben

Der Bundesrat hat heute einer Änderung des Strafgesetzbuches zugestimmt. Darin heißt es:
§ 202c Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1. Passworte oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Siehe auch http://www.bmj.bund.de/media/archive/1317.pdf

Trojaner sind Programme, die im Hintergrund (ohne Zustimmung des Anwenders) laufen. In der Regel vervielfältigen sie sich durch sogenannte Computerwürmer. Insbesondere eignen sich Trojaner dazu, Daten und Passwörter auszuspähen.

Trojaner kann man sich durch E-Mails bzw. schadhafte Dateianhänge, infizierte Programme oder dem Besuch verseuchter Webseiten einfangen, was besonders leicht passiert, wenn der PC-Nutzers bekannte Sicherheitslücken auf seinem Betriebssystem nicht durch Updates geschlossen hat oder ganz neue Sicherheitslücken existieren.

Wie schwerwiegend die Rechtssprechung die Verbreitung von Trojanern durch das Nichtstopfen von Sicherheitslücken beurteilen wird, bleibt abzuwarten. In jedem Fall schützt mangelndes technisches Knowhow und auch Unwissenheit nicht vor Strafe, wie das Urteil gegen einen WLAN-Besitzer gezeigt hat, dem eine mangelnde Absicherung seines Netzwerks zum Verhängnis wurde.

Damit ist prinzipiell die Freiheitsstrafe auch für einen normalen PC-Nutzer möglich, der sich durch mangelnde Vorsicht oder auch neue Sicherheitslücken einen Trojaner einfängt, der sich durch entsprechende Programmroutinen (Würmer) vervielfältigt.

Der neue Paragraph stellt auch eine besondere Gefahr für Programmierer dar, falls diese Sicherheitssysteme testen wollen, und ist von sehr vielen Sicherheitsexperten heftig kritisiert worden.

Geändert von Heison (06.07.2007 um 13:54 Uhr)
Heison ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.07.2007, 13:53   #2 (permalink)
Tweaker
 

Registriert seit: 22.11.2005
Beiträge: 598

Neosoul sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreNeosoul sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre

Standard AW: Gefängnisstrafe möglich für PC-Nutzer, die sich Trojaner eingefangen haben

Heißt das jetzt prinzipiell auch, dass Netzwerk-Sniffer verboten sind. Prinzipiell könnte ich ja über diese das Passwort abfangen und somit an Daten kommen, die ich ja nicht sehen sollte.

Das wäre für jeden Netzwerkadministrator ein harter Rückschlag, da in fast jedem Netz so ein Programm verwendet wird.

Naja, Politiker auf Abwegen!!!

MfG
Neosoul
Neosoul ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.07.2007, 14:20   #3 (permalink)
TPC Rampensau
 
Benutzerbild von borsti
 

Registriert seit: 19.11.2006
Beiträge: 8.674

borsti ist ein wunderbarer Anblickborsti ist ein wunderbarer Anblickborsti ist ein wunderbarer Anblickborsti ist ein wunderbarer Anblickborsti ist ein wunderbarer Anblickborsti ist ein wunderbarer Anblickborsti ist ein wunderbarer Anblick

Standard AW: Gefängnisstrafe möglich für PC-Nutzer, die sich Trojaner eingefangen haben

Cool, ich verklag also meinen Info Lehrer/Prof weil er mich im Unterricht auspioniert

Ich liebe es einfach nur noch wenn unsere Volksvertreter denken [u]unsere/u] Meinung zu vertreten ...
borsti ist offline   Mit Zitat antworten
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Stichworte
eingefangen, gefängnisstrafe, pcnutzer, trojaner


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