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Alt 09.07.2007, 12:45   #1 (permalink)
Overclocker
 
Benutzerbild von towatai
 

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towatai wird schon bald berühmt werden

Standard Per Petition das Grundgesetz Schützen!

Schaut euch diese Petition an. Ich bitte euch sich die Zeit zu nehmen und es euch durchzulesen und ggf. euren Namen da zu lassen!

DEUTSCHER BUNDESTAG – Petitionsausschuss: E-Petitionen Petition einsehen/unterschreiben


MfG
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mondrian (09.07.2007)
Alt 09.07.2007, 16:25   #2 (permalink)
Coxito ergo sum
 
Benutzerbild von dr_Cox
 

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Beiträge: 8.119

dr_Cox kann auf vieles stolz sein
dr_Cox kann auf vieles stolz sein

Standard AW: Per Petition das Grundgesetz Schützen!

Mir ist das nicht ganz geheuer... die Seite sieht zwar offiziell aus, aber der Link verrät etwas anderes:
Code:
http://itc.napier.ac.uk/e-petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=463
Dazu noch diverse Fehler in der Grammatik und Satzkonstruktion:
Zitat:
...in der es nicht möglich ist, dass zu viel Macht in Händen weniger gelangt
Müsste "in die Hände" heißen
Zitat:
...muss die angestrebte Änderung einen deutlichen Gewinn für die freiheitlich-demokratische Grundordnung *?*?*, sodass sie für Abgeordnete, unabhängig von deren Parteiinteressen als sinnvoll erachtet werden.
Da fehlt ein Verb

LG
dr_Cox ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.07.2007, 16:41   #3 (permalink)
Heimkehrer
 
Benutzerbild von Uwe64LE
 

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Standard AW: Per Petition das Grundgesetz Schützen!

Wenn man über die Seite bundestag.de geht und eine Petition verfassen will, wird man normalerweise auf https:/onlinepetition... geleitet

Deswegen erscheint mir dieses "Angebot" nicht seriös.
Uwe64LE ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.07.2007, 17:02   #4 (permalink)
Overclocker
 
Benutzerbild von towatai
 

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towatai wird schon bald berühmt werden

Standard AW: Per Petition das Grundgesetz Schützen!

ich bin mal über die offizielle seite des bundestages auf die seite mit den petitionen gegangen und siehe da! genau der selbe link. versuch macht bekanntlich kluch
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Alt 09.07.2007, 17:14   #5 (permalink)
Die Kerrimaus
 
Benutzerbild von kerri
 

Registriert seit: 17.11.2003
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Standard AW: Per Petition das Grundgesetz Schützen!

Ist doch schon lange bekannt, dass die deutschen Petitionen von einer Schottischen Uni gehostet werden....

Aber hier nochmal, bestaetigt von Bundestag.de:
Zitat:
Zitat von http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/onlinepet/server.html
Das System "Öffentliche Petition" des Deutschen Bundestages basiert auf einem System des Schottischen Parlaments und den dort gesammelten Erfahrungen.

Im Rahmen eines Modellversuchs werden die Internetseiten "Öffentliche Petition" vom International Teledemocracy Centre an der Napier-Universität in Edinburgh zur Verfügung gestellt.

Öffentliche Petitionen des Deutschen Bundestages
Das ruft immer wieder Misstrauen hervor, vielleicht sollte man mal eine Petition starten, dass die deutschen Petitionen auch auf bundestag.de selbst gehostet werden, so gibt es sicher mehr Zeichner, da sich sicher viele von der komischen Adresse des momentanen Systems abschrecken lassen. Aber vielleicht ist das ja auch so gewollt....

Gruesse, Kerri
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Robert (13.07.2007)
Alt 09.07.2007, 17:16   #6 (permalink)
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Benutzerbild von Uwe64LE
 

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Standard AW: Per Petition das Grundgesetz Schützen!

Dann bin ich wohl einen anderen Weg gegangen

Trotzdem erscheint mir ac.uk nicht als die vertrauenserweckendste Variante, einen deutschen Staatsangehörigen zur Veröffentlichung seiner Meinung zu überreden.
Uwe64LE ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.07.2007, 17:18   #7 (permalink)
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towatai wird schon bald berühmt werden

Standard AW: Per Petition das Grundgesetz Schützen!

tja aber da man ja im googlezeitalter lebt bitte: ITC: Project Partners
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Alt 09.07.2007, 17:43   #8 (permalink)
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Standard AW: Per Petition das Grundgesetz Schützen!

Also: Bundestag --> Petitionen:
Zitat:
Wollen Sie ein Problem von allgemeinem Interesse vortragen, dafür um Unterstützung werben oder sich über eingereichte öffentliche Petitionen informieren?
Dann kommt man auf die ITC-Seite.


Anders jedoch bei diesem Punkt:
Zitat:
Möchten Sie eine Bitte oder Beschwerde in eigener Sache oder für andere vortragen?
Nach der Bestätigung, dass man die Hinweise zum Petitionsverfahren gelesen hat, kann man online eine Petition einreichen und gelangt auf die folgende Seite.

Heißt das nun, dass man nach dem Ausfüllen des Onlineformulars von der deutschen "sicheren" Seite (also https) auf eine schottische weitergeleitet wird oder befindet sich auf der schottischen nur das Archiv?
Uwe64LE ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.07.2007, 17:54   #9 (permalink)
Extrem Tweaker
 
Benutzerbild von mondrian
 

Registriert seit: 11.11.2005
Beiträge: 1.638

mondrian ist ein Lichtblickmondrian ist ein Lichtblickmondrian ist ein Lichtblickmondrian ist ein Lichtblickmondrian ist ein Lichtblick

Standard AW: Per Petition das Grundgesetz Schützen!

Aus der Petition / Vorschlag:
Zitat:
Setzt sich die Zwei-Drittel-Mehrheit des Bundestages aus einer Regierungskoalition zusammen, so ist im Verlauf dieser Legislaturperiode keine Grundgesetzänderung möglich.
Dürfen Abstimmungen zu Grundgesetzänderungen nicht geheim durchgeführt werden?

Und Abgeordnete sind per definitionem wohl frei bzw. ihrem Gewissen verpflichtet.

Das scheint mir alles etwas widersprüchlich zu werden, zumal ja eine Regierung
womöglich über eine Misstrauensfrage o.ä. die Mehrheiten manipulieren könnte.

Und soll jetzt diese vorgeschlagene Grundgesetzänderung trotz oder gar mit der großen
Koalition durchgesetzt werden?

Aber die Grundidee und die Analyse der jetzigen Situation scheint richtig zu sein.
mondrian ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.07.2007, 20:17   #10 (permalink)
Lecker Forenbrot
 
Benutzerbild von Pirke
 

Registriert seit: 10.04.2002
Beiträge: 14.992

Pirke kann auf vieles stolz seinPirke kann auf vieles stolz seinPirke kann auf vieles stolz seinPirke kann auf vieles stolz seinPirke kann auf vieles stolz seinPirke kann auf vieles stolz seinPirke kann auf vieles stolz seinPirke kann auf vieles stolz sein

Standard AW: Per Petition das Grundgesetz Schützen!

Zitat:
Bundesrepublik eine Große Koalition, die nicht nur im Bundestag, sondern auch im Bundesrat die für eine Änderung des Grundgesetzes erforderliche Mehrheit besitzt.
Das stimmt seit der Wahl in Bremen nicht mehr.
Nimmt man alle derzeitigen CDU, SPD und SPD/CDU Regierungen kommen diese im Bundesrat auf 44 von 69 Stimmen. Vor der Bremer Bürgerschaftswahl war es 47 zu 22.
"Was meinen Sie, was hier los wäre, wenn mehr Menschen begreifen würden, was hier los ist?" (Volker Pispers)
Mein System@Nethands -- Alice Deluxe: Erfahrungsbericht
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Stichworte
grundgesetz, petition, schützen


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