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Alt 31.08.2007, 19:00   #1 (permalink)
Heimkehrer
 
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Standard Bustransfer statt Flug: Entschädigung?

Hat jemand Ahnung, wie man sich bei folgendem Problem richtig verhält?

Meine Freundin arbeitet seit ein paar Wochen (auf Leihbasis) in Bayern und bekommt Hin- und Rückflug Leipzig-München von ihrer Firma bezahlt.

Heute ist der Flieger 20.00 Uhr ab München überbucht und die Hälfte der Passagiere soll mit dem Bus nach Leipzig fahren! Kein Witz.
Eigentlich wollte ich sie um 9 vom Airport abholen, nun wird sie wohl mitten in der Nacht erst dort ankommen. Zu allem Überfluss hab ich morgen auch noch Frühschicht.

Auf die Schnelle hab ich bei Passagierrecht gelesen, dass man bei Überbuchung Anspruch auf 250 € Entschädigung hat.
Geht dieser Anspruch bei Benutzung des Busses verloren? Kann man mit einem Essen "an Bord" abgespeist werden?

Bin für Anregungen und vor allem für hilfreiche Tipps dankbar.
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Alt 31.08.2007, 22:08   #2 (permalink)
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Standard AW: Bustransfer statt Flug: Entschädigung?

Ich weiss nur das einige Gesellschaften sich "anstellen" um nicht, oder so wenig wie möglich zahlen zu müssen... wenn mit Anwalt "gedroht" wird, geht das wohl besser...

Gab erst vor kurzem ein Bericht im TV.
Details kann ich nicht sagen, aber "abspeisen" geht garnicht...
Das Geld wird erstattet +250€ schadensersatz und der Bus muss wohl bezahlt werden...

So könnt ich mir das zumindest vorstellen!

Dice
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Uwe64LE (02.09.2007)
Alt 02.09.2007, 00:45   #3 (permalink)
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Standard AW: Bustransfer statt Flug: Entschädigung?

Für die Busfahrt hat sie ja mit dem Flugticket indirekt schon bezahlt. Der Bus war aber logischerweise erst 4 Stunden später in Leipzig als der Flieger.
Als sie heute ihr Ticket für den Montagsflug geholt hat, wurde im Reisebüro die Auskunft erteilt, dass TUI nichts bezahlt.
Muss ich wohl doch einen Anwalt einschalten, werde heute aber erstmal selber einen "Drohbrief" aufsetzen.

Ein Kumpel von mir hat mal eine richtig fette Entschädigung von der Airline bekommen, weil sein Flug an zwei aufeinanderfolgenden Tagen überbucht war. Eigentlich eine Frechheit, Tickets doppelt zu verkaufen.
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Alt 02.09.2007, 12:36   #4 (permalink)
PC Schrauber
 
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invislble befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Standard AW: Bustransfer statt Flug: Entschädigung?

Hatte ich auch schon, die Rechte stehen in jedem Flughafen, da würd ich wenn die sich Stur stellen mal mit nem Anwalt reden. Aber erst schauen ob sich das lohnt.
Ich hab mit nem Anwalt die 400€ erstreiten müssen, wobei erstreiten eher in Anführungszeichen steht, als der Anwalt da ankam ging alles ganz schnell und ohne Komplikationen.. seltsam oder?

mfg
invislble ist offline   Mit Zitat antworten
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Uwe64LE (03.09.2007)
Alt 03.09.2007, 18:00   #5 (permalink)
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Standard AW: Bustransfer statt Flug: Entschädigung?

Hab erstmal eine eMail geschickt und freundlich um Klärung gebeten, Frist für eine Zahlung gesetzt und ein Schreiben vom Anwalt für den Fall angedroht, dass wir abgewimmelt werden.

Würde die Angelegenheit aber eigentlich gerne ohne Anwalt klären, da die letzte Inanspruchnahme eines juristischen Beistandes sehr kostenintensiv war.
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Stichworte
bustransfer, entschädigung, flug


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