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08.07.2008, 12:15
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#1 (permalink)
| | Tweaker
Registriert seit: 11.01.2006 Ort: nahe Stoogie-boogie-town
Beiträge: 675
| Urteil im U-Bahnschlägerprozess Hi zusammen! Zitat:
Urteilsverkündung in München:
Die beiden Jugendlichen, die einen Rentner in der U-Bahn fast zu Tode prügelten, müssen für lange Zeit hinter Gitter: Serkan A., 21, erhielt zwölf Jahre Haft, Spyridon L., 18, eine Jugendstrafe von achteinhalb Jahren wegen Mordversuchs.
| Ich finde dass sie damit mal das richtige Signal gesetzt haben.
Was denkt ihr darüber?
MfG Dookie! | | |
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08.07.2008, 12:26
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#2 (permalink)
| | semi-diabolisch
Registriert seit: 12.09.2005 Ort: Zwickau
Beiträge: 2.883
| AW: Urteil im U-Bahnschlägerprozess Absolut richtig diese Urteil, aber was wilst du hören?
Die Frage ist nun wieder, wie wäre geurteilt worden, wenn die Tat von zwei Deutschen begangen worden wären?
Hätte man ahnlich hart und richtig veruteilt? Ich hoffe, ja!
Auch wenn jetzt vielleicht Diskussion über "zu hart Behandlung" von Personen mit Migrationshintergrund aufkocht... alle, die in Deutschland leben sollen mit der gleichen Konsequenz und Härte gemäß der Tat verurteilt werden.
Daher nochmal: Egal ob Deutsche, Einwnaderer oder Ausländer - Absolut richtig imho! | War mein Post nützlich für dich? Ein Danke oder eine Bewertung sind immer schön. Teilnehmer der Initiative "User verbessern Qualität im Forum" | Meine Systeme
Darf ich mal bitte vorbei?! Das geht nach Kompetenz... Danke! | | | Einmal dachte ich, ich hätte Unrecht. Hab mich aber getäuscht!
"Es ist gelogen, dass Videogames Kids beeinflussen. Hätte Pacman das getan, würden wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und elektronische Musik hören." |
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08.07.2008, 12:41
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#3 (permalink)
| | Tweaker
Registriert seit: 11.01.2006 Ort: nahe Stoogie-boogie-town
Beiträge: 675
| AW: Urteil im U-Bahnschlägerprozess Eure Meinung...
Deine Meinung teile ich im Übrigen auch... es ist belanglos welcher Nationalität die Täter angehören, wichtig ist mir nur, dass Menschen die soetwas tun, zum Schutz der Gesellschaft weggesperrt werden - und das für lange Zeit!
Der bisherige Schmusekurs mit Gewaltverbrechern kotzt mich an. Nur leider befürchte ich, dass das Urteil bei einem unbekannten Fall milder ausgefallen wäre...
MfG! | | |
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08.07.2008, 14:22
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#4 (permalink)
| | Coxito ergo sum
Registriert seit: 23.02.2007 Ort: Intensivstation
Beiträge: 7.682
| AW: Urteil im U-Bahnschlägerprozess Ich behaupte mal, dass es gar keinen "Schmusekurs" gibt, sondern die Justiz einfach oft das Pech hat, dass unsere moderne Medizin dafür gesorgt hat, dass das Opfer nicht tot ist.
Zu dumm aber auch....
LG
EDIT:
Und bevor wieder einer ankommt "OMG, _nur_ achteinhalb Jahre!!!111".... vor achteinhalb Jahren hatten die Leute noch Panik, dass der Y2K Bug uns in die Steinzeit katapultiert; das ist eine verdammt lange Zeit finde ich. | | |
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08.07.2008, 14:35
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#5 (permalink)
| | Moralapostel und verheiratet
Registriert seit: 10.04.2002 Ort: ... aufm Dorf
Beiträge: 10.155
| AW: Urteil im U-Bahnschlägerprozess @ Dr. Cox: Das klingt zwar böse, aber stimmt. Auch wenn das Opfe das sicher anders sieht.
Zum Strafmaß & der Frage, ob Deutsche genauso behandelt worden wären:
Das Strafmaß reicht von 3 bis 15 Jahren - das Gericht blieb also deutlich unter der Höchststrafe. Sicherlich war es ein Beweggrund, dass sich die Kerle anfangs noch damit gebrüstet haben bzw. ein echtzes Unrechtsbewusstsein vermissen ließen. Erst als es Ernst wurde, zeigten sie plötzlich Reue. Die Ernsthaftigkeit dessen darf man wohl bezweifeln.
Ich denke auch Deutsche wären ähnlich bestraft worden - bei dem aktuellen Thema Jugendgewalt ist es Zeit, mal ein Zeichen zu setzen und den gesetzlichen Spielrahmen auch mal auszunutzen und nicht immer nur nen erhobenen Zeigefinger in Form von Bewährungsstrafen zu verhängen.
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Neid ist die deutsche Form der Anerkennung „Ringlein sehn heut lieblich aus, morgen werden Fesseln draus.“ Clemens Brentano /// "Keine schöne Frau kann die Erwartungen, die wegen ihres Aussehens in sie gesetzt wurden, über einen annehmbaren Zeitraum hinweg rechtfertigen." Kurt Vonnegut /// "Emanzipation ist der Versuch, auch häßliche Frauen in die Gesellschaft zu integrieren." Charles Bukowski /// Geduld ist die Kunst, nur langsam wütend zu werden. /// ,,Zuerst schuf der liebe Gott den Mann, dann schuf er die Frau. Danach tat ihm der Mann leid, und er gab ihm Tabak." Mark Twain /// Wenn du tot bist, dann weißt du nicht, dass du tot bist. Es ist nur blöd für die Anderen. Genau so ist es, ... wenn du dumm bist. |
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08.07.2008, 15:15
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#6 (permalink)
| | Heimkehrer
Registriert seit: 23.02.2003 Ort: Leipzig
Beiträge: 6.983
| AW: Urteil im U-Bahnschlägerprozess Von mir hätten beide die gleiche Strafe bekommen, ob nun 12 oder 15 Jahre angemessen sind, kann ich nicht beurteilen.
Mich stört aber, dass im Strafrecht andere Altersgrenzen gelten als sonst in der Gesellschaft üblich. Mit 18 bin ich erwachsen- oder gelte als Erwachsener, warum bekommt der eine also nur eine Jugendstrafe? War der zum Tatzeitpunkt noch 17?
Genau genommen habe ich dazu eine noch krassere Meinung, aber die kann man leider nicht umsetzen. Ich hätte die beiden zum Altersheim oder der Familie des Opfers gebracht und dann darf jeder Angehörige mit dem Knüppel zuschlagen, bis sich diese beiden Idioten entschuldigen und um Vergebung betteln. | | |
| | | Für diesen Beitrag bedankt sich: | |
08.07.2008, 15:22
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#7 (permalink)
| | semi-diabolisch
Registriert seit: 12.09.2005 Ort: Zwickau
Beiträge: 2.883
| AW: Urteil im U-Bahnschlägerprozess Uwe, find ich gut!
Ich würde es bei Vergwaltigern und Kinderschändern ähnlich handhaben... Sie zwingen täglich ein Stück ihres besten Stückes abzuhacken.
Aber das sind unagemessene Grausame strafen...
Was allgemein gesagt wurde, bestägie ich... Es ist Zeit Zeichen zu setzen. | | |
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08.07.2008, 15:30
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#8 (permalink)
| | Heimkehrer
Registriert seit: 23.02.2003 Ort: Leipzig
Beiträge: 6.983
| AW: Urteil im U-Bahnschlägerprozess Apropos Kinderschänder. In letzter Zeit sehe ich immer öfter an Autos den Aufkleber "Todesstrafe für Kinderschänder".
Wer selber Kinder hat, wird das nachvollziehen können.
Und da meine Eltern mittlerweile auch Rentner sind, reagiere ich inzwischen auch emotionaler auf Fälle, in denen Ältere, Wehrlose oder Behinderte gequält werden.
Hoffentlich finden sich im Knast ein paar Gleichaltrige, mit denen die beiden Assis mal ihre Kräfte messen können. | | |
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08.07.2008, 17:08
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#9 (permalink)
| | Kaffeejunkie
Registriert seit: 01.05.2002 Ort: Augsburg
Beiträge: 5.035
| AW: Urteil im U-Bahnschlägerprozess Zitat:
Zitat von Uwe64LE Von mir hätten beide die gleiche Strafe bekommen, ob nun 12 oder 15 Jahre angemessen sind, kann ich nicht beurteilen.
Mich stört aber, dass im Strafrecht andere Altersgrenzen gelten als sonst in der Gesellschaft üblich. Mit 18 bin ich erwachsen- oder gelte als Erwachsener, warum bekommt der eine also nur eine Jugendstrafe? War der zum Tatzeitpunkt noch 17?
Genau genommen habe ich dazu eine noch krassere Meinung, aber die kann man leider nicht umsetzen. Ich hätte die beiden zum Altersheim oder der Familie des Opfers gebracht und dann darf jeder Angehörige mit dem Knüppel zuschlagen, bis sich diese beiden Idioten entschuldigen und um Vergebung betteln. | Ob Jugendstrafrecht verhängt wird oder nicht entscheidet die Jugendgerichtshilfe, die den geistigen Zustand des Angeklagten einschätzt. Wenn diese den Geisteszustand eines 20-jährigen für jugendlich befindet, so können die Richter (ich glaube) bis zu einem Alter des Angeklagten von 22 Jahren noch das Jugendstrafrecht zur Strafmaßbestimmung heranziehen.
Man korrigiere mich bitte wenn ich falsch liegen sollte. | | |
| | | Für diesen Beitrag bedankt sich: | |
08.07.2008, 17:15
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#10 (permalink)
| | Heimkehrer
Registriert seit: 23.02.2003 Ort: Leipzig
Beiträge: 6.983
| AW: Urteil im U-Bahnschlägerprozess Dann müßte man aber konsequent sein und dem jungen Erwachsenen mit dem jugendlichen Geisteszustand z.B. das Autofahren untersagen oder vor dem Erwerb der Fahrerlaubnis eine MPU oder ähnliches verlangen.
Wenn er freiwillig zum Bund gegangen wäre, um in fremden Ländern Leute zu killen, hätte man sicher den Geisteszustand anders bewertet.
Anm. Das sind nur Beispiele und keine pauschale Diffamierung aller Bundeswehrangehörigen, die im Auslanseinsatz sind.
Kurz gesagt: Ich finde diese Regelung überdenkenswert. | | |
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08.07.2008, 20:58
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#11 (permalink)
| | Tweaker
Registriert seit: 18.08.2006 Ort: Thüringen
Beiträge: 598
| AW: Urteil im U-Bahnschlägerprozess Zitat:
Zitat von EoN Ob Jugendstrafrecht verhängt wird oder nicht entscheidet die Jugendgerichtshilfe, die den geistigen Zustand des Angeklagten einschätzt. Wenn diese den Geisteszustand eines 20-jährigen für jugendlich befindet, so können die Richter (ich glaube) bis zu einem Alter des Angeklagten von 22 Jahren noch das Jugendstrafrecht zur Strafmaßbestimmung heranziehen.
Man korrigiere mich bitte wenn ich falsch liegen sollte. | Korrektur  :
Die Jugendgerichtshilfe entscheidet nicht darüber, welches Strafrecht angewandt wird. Sie gibt diesbezüglich nur eine Empfehlung aufgrund einer Einschätzung des Angeklagten hinsichtlich seiner Entwicklung, seines sozialen Umfeldes etc. Die letzte Entscheidung liegt immer noch beim Gericht. Meist sind es Sozialarbeiter, die bei der Jugendgerichtshilfe tätig sind. Diese haben dem Gericht gegenüber keine Weisungsbefugnis. Sie dürfen nicht einmal Rechtsberatung durchführen, da dies Juristen vorbehalten ist.
Weiterhin wird Jugendstrafrecht im Alter (zur Tatzeit) von 14-17 Jahren angewandt, im Alter von 18-20 Jahren kann Jugendstrafrecht, aber auch Erwachsenenstrafrecht (allgemeines Strafrecht) angewandt werden. In dieser Zeit werden die Jugendlichen als Heranwachsende betrachtet, es ist also so eine Art Übergangszeit = Schonzeit. Ab 21 gilt dann auf jeden Fall das allgemeine Strafrecht. | |
Geändert von disbelief (08.07.2008 um 21:12 Uhr)
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09.07.2008, 09:41
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#12 (permalink)
| | Kaffeejunkie
Registriert seit: 01.05.2002 Ort: Augsburg
Beiträge: 5.035
| AW: Urteil im U-Bahnschlägerprozess Zitat:
Zitat von disbelief Korrektur  :
Die Jugendgerichtshilfe entscheidet nicht darüber, welches Strafrecht angewandt wird. Sie gibt diesbezüglich nur eine Empfehlung aufgrund einer Einschätzung des Angeklagten hinsichtlich seiner Entwicklung, seines sozialen Umfeldes etc. Die letzte Entscheidung liegt immer noch beim Gericht. Meist sind es Sozialarbeiter, die bei der Jugendgerichtshilfe tätig sind. Diese haben dem Gericht gegenüber keine Weisungsbefugnis. Sie dürfen nicht einmal Rechtsberatung durchführen, da dies Juristen vorbehalten ist.
Weiterhin wird Jugendstrafrecht im Alter (zur Tatzeit) von 14-17 Jahren angewandt, im Alter von 18-20 Jahren kann Jugendstrafrecht, aber auch Erwachsenenstrafrecht (allgemeines Strafrecht) angewandt werden. In dieser Zeit werden die Jugendlichen als Heranwachsende betrachtet, es ist also so eine Art Übergangszeit = Schonzeit. Ab 21 gilt dann auf jeden Fall das allgemeine Strafrecht. | Danke für die Richtigstellung | | |
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10.07.2008, 20:30
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#13 (permalink)
| | PC Schrauber
Registriert seit: 01.10.2006
Beiträge: 111
| AW: Urteil im U-Bahnschlägerprozess is schon richtig so...
man verprügelt keinen 76 jährigen alten knacker der sowieso schon probleme mit dem laufen hat. Und dann auch noch zu zweit für eine solche aktion gibts einfach keine mildernde umstände wegen drogen, alkohol oder grauenhafte kindheit blabla das is nur gelaber.
Man hat den mittelfinger auf den weg inen knast ja gesehen, also 100 % schuldfähig die haben gewusst was sie gemacht haben.
[IMG]file:///C:/DOKUME%7E1/ceri0s/LOKALE%7E1/Temp/moz-screenshot.jpg[/IMG][IMG]file:///C:/DOKUME%7E1/ceri0s/LOKALE%7E1/Temp/moz-screenshot-1.jpg[/IMG][IMG]file:///C:/DOKUME%7E1/ceri0s/LOKALE%7E1/Temp/moz-screenshot-2.jpg[/IMG][IMG]file:///C:/DOKUME%7E1/ceri0s/LOKALE%7E1/Temp/moz-screenshot-3.jpg[/IMG]
WTF was macht das in meinem post? ^^ | | |
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11.07.2008, 17:27
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#14 (permalink)
| | Overclocker
Registriert seit: 22.06.2005
Beiträge: 391
| AW: Urteil im U-Bahnschlägerprozess Zitat:
Zitat von ceri0s Man hat den mittelfinger auf den weg inen knast ja gesehen, also 100 % schuldfähig die haben gewusst was sie gemacht haben. | Na, zuviel "BILD" gelesen? | | |
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11.07.2008, 19:05
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#15 (permalink)
| | Extrem Tweaker
Registriert seit: 08.11.2002 Ort: 127.0.0.1
Beiträge: 1.767
| AW: Urteil im U-Bahnschlägerprozess Wieso? Ist doch völlig egal, wo dieses Bild zu sehen ist, ob in der "Blöd" oder in der FAZ.
Da wird der Mittelfinger gezeigt, das darf jeder deuten, wie er will. | | |
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