Nicht ganz so einfach zu beantworten, da ein paar wichtige Angaben fehlen:
Die gesetzlich vorgeschrieben Gewährleistung betrifft nur Mängel, die beim Gefahrenübergang (zu deutsch:Kauf) schon bestanden haben, bzw. "im Keim angelegt" waren.
Diese Mängel können innerhalb von 24 Monaten angezeigt werden, wobei innerhalb der ersten 6 Monate die Nachweispflicht beim Verkäufer, dananch beim Käufer liegt.
Im Unterschied dazu garantieren Hersteller freiwillig für eine bestimmte Zeit den mangelfreien Gebrauch/Betrieb eines Produktes.
Das kann 6 Monate sein, aber auch 5 Jahre (z.B. einige Festplatten) oder gar lebenslang (z.B. RAM).
Oft sind das auch 2 Jahre, was leider fast immer dazu führt, dass man Garantie und Gewährleistung verwechselt.
In deinem Fall kommt noch hinzu, dass bei einem Weiterverkauf von privat an privat bestimmte Leistungen ausgeschlossen werden können.
Man müßte jetzt also wissen:
- Kaufdatum Neuware
- Boardhersteller und Dauer der Garantie
- Datum Weiterverkauf
- Übergabe Originalbelege bei Weiterverkauf
- trat der Fehler zum ersten Mal innerhalb der ersten 6 Monate auf
Das wärs erstmal, was mir spontan dazu einfällt.
Ach so, noch was zur Abwicklung:
Gewährleistungsfälle sollten in der Regel über den Händler abgewickelt werden, bei dem das Gerät gekauft wurde (auch wenn manche das in der Praxis auf den Hersteller abschieben).
Garantiefälle sollten in der Regel über den Hersteller abgewickelt werden. Kulante Händler helfen da aber in der Praxis manchmal auch weiter.
Für mich ist das u.U. kaufentscheidend- auch wenn der Händler ein paar Euro mehr beim Kauf verlangt.