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Alt 12.12.2008, 16:30   #1 (permalink)
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Standard Gewährleistungs Recht

Moin,
ich hab jetzt keine Ahnung ob das hier oder wo anders hin passt, aber nu steht es hier.

Mein Problem bezieht sich auf ein Mainboard welches ich von Privat gekauft habe, welches aber noch die 24 Monate Gewährleistung trägt.
Das Mainboard war jetzt schon 2 mal in Reperatur, einmal wegen eines defektem USB Controller, das zweite mal wegen einem defektem PCI-E Controller. Nach der ersten Reparatur funktionierte das Board wieder, bis der fehler im PCI-E Contoller auftrat. Nach dem ich das Board jetzt aber zurück erhalten hab, funktioniert es genauso gut wie vor dem Einschicken (nämlich gar nicht).
So ist jetzt meine Frage: Wie liegt der Gesetliche Rahmen für diesen Fall?
Das heißt, muss das Board noch mal Repariert werden, hab ich sofortigen anspruch auf ein neues Board oder das recht vom Vertrag zurück zutretten.

Ich hab Versucht was aus dem BGB zu erfahren, weiß jetzt aber weniger als vorher .

THX im voraus,

snoooc
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Alt 12.12.2008, 17:47   #2 (permalink)
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Standard AW: Gewährleistungs Recht

Nicht ganz so einfach zu beantworten, da ein paar wichtige Angaben fehlen:

Die gesetzlich vorgeschrieben Gewährleistung betrifft nur Mängel, die beim Gefahrenübergang (zu deutsch:Kauf) schon bestanden haben, bzw. "im Keim angelegt" waren.
Diese Mängel können innerhalb von 24 Monaten angezeigt werden, wobei innerhalb der ersten 6 Monate die Nachweispflicht beim Verkäufer, dananch beim Käufer liegt.

Im Unterschied dazu garantieren Hersteller freiwillig für eine bestimmte Zeit den mangelfreien Gebrauch/Betrieb eines Produktes.
Das kann 6 Monate sein, aber auch 5 Jahre (z.B. einige Festplatten) oder gar lebenslang (z.B. RAM).
Oft sind das auch 2 Jahre, was leider fast immer dazu führt, dass man Garantie und Gewährleistung verwechselt.

In deinem Fall kommt noch hinzu, dass bei einem Weiterverkauf von privat an privat bestimmte Leistungen ausgeschlossen werden können.

Man müßte jetzt also wissen:
  • Kaufdatum Neuware
  • Boardhersteller und Dauer der Garantie
  • Datum Weiterverkauf
  • Übergabe Originalbelege bei Weiterverkauf
  • trat der Fehler zum ersten Mal innerhalb der ersten 6 Monate auf
Das wärs erstmal, was mir spontan dazu einfällt.

Ach so, noch was zur Abwicklung:
Gewährleistungsfälle sollten in der Regel über den Händler abgewickelt werden, bei dem das Gerät gekauft wurde (auch wenn manche das in der Praxis auf den Hersteller abschieben).
Garantiefälle sollten in der Regel über den Hersteller abgewickelt werden. Kulante Händler helfen da aber in der Praxis manchmal auch weiter.
Für mich ist das u.U. kaufentscheidend- auch wenn der Händler ein paar Euro mehr beim Kauf verlangt.
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Für diesen Beitrag bedankt sich:
dr_Cox (12.12.2008)
Alt 12.12.2008, 18:06   #3 (permalink)
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Standard AW: Gewährleistungs Recht

Das ist jetzt nicht ganz so verwirrent wie im BGB, aber dennoch.

So weitere Angaben:
Hersteller: ASUS
Kaufdatum:12.12.2007
Weiter Verkauf: etwa 20.8.2008
Garantiefall 1.:3.7.2008
Garantiefall 2.:13.11.2008
Kopie der Rechnung
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Alt 12.12.2008, 18:33   #4 (permalink)
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Standard AW: Gewährleistungs Recht

OK, Gewährleistung kannst du IMHO vergessen. Der erste Fehler trat erst nach dem Zeitpunkt der Beweislastumkehr auf, d.h. du mußt beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf vorhanden war.
Das wirst du bei einem Vorbesitzer und diversen Reparaturversuchen nicht schaffen.

Also bleibt dir nur die Garantieabwicklung über den ASUS Support. Leider kann ich momentan nur auf die Garantiebedingungen für Distributoren zugreifen, die Seite für Endkunden existiert nicht mehr.
Du wirst also den Support kontakten und sicher dein Board nochmal einschicken müssen.
Ob die das nun noch ein drittes Mal reparieren oder umtauschen, wird wohl von deinem Auftreten und deinem Verhandlungsgeschick abhängen.

Schilder den Fall in Ruhe und sag, dass du nach 2 Reparaturversuchen nun das Board umtauschen willst.
Wahrscheinlich werden sie sich raus reden wollen, dass das 2 verschiedene, völlig voneinander unabhängige Fehler waren und sie somit noch einen Reparaturversuch "offen" haben.

War das Board so teuer, dass man deswegen einen Anwalt konsultiert?
Bei nem 100€ Board würde ich drüber nachdenken, bei einem 40€-Teil würd ich es einfach nochmal mit einer Reparatur versuchen (und danach sofort verkaufen). Das nächste Board muss ja keinen ASUS-Aufkleber haben.
Uwe64LE ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2008, 18:54   #5 (permalink)
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Standard AW: Gewährleistungs Recht

Also nen Justiz Weg wollte ich eigentlich nicht gehen, das ist mir das nicht wert. Das Board hab ich für 45€ bekommen (M2N-SLI Deluxe).
Ich werde mich dann noch mal an ASUS wenden und gucken was die meinen, ansonsten findet man bald einen threat im Kaufberater von mir.

THX,

snoooc
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Stichworte
gewährleistungs, recht


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