Mittlerweile gibt es in Österreich ein OGH-Urteil, welche meine Ansicht bestätigt:
derStandard.at Zitat:
...Das Urteil des OGH steht am Ende eines langwierigen Prozesses zwischen dem Provider Tele2 und der Verwertungsgesellschaft LSG Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GesmbH. Die Herausgabe von Personendaten, die mit dynamischen IP-Adressen in Verbindung stehen, ist demnach nicht zulässig. Der Hintergrund: um dynamische IP-Adressen einer Person zuordnen zu können, müssten Provider die Verkehrsdaten speichern und das ist nach aktueller Rechtslage illegal.....
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Und wer sich wundert, was Medwenitsch da von sich gibt, für mich ist er ein blauäugiger Lobbyist, welcher jeglichen Bezug zur Realität verloren hat.