Wie auf
gulli.com zu lesen ist:
Zitat:
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Während sich der einfache Bürger für jede Handlung rechtfertigen muss, ist es noch immer in Deutschland legal, einen Abgeordneten zugunsten Dritter oder außerhalb des Parlaments zu bestechen. Deren Handlungen außerhalb des Parlaments oder den Ausschüssen sowie eine Beeinflussung durch Vorteilsgewährung gegenüber Dritten werden vom deutschen Recht bis dato nicht erfasst. Wird der Abgeordnete selbst beschenkt oder andersartig bevorzugt, ist dies strafbar. Wenn aber der Ehemann, Lebensgefährte, Freund oder ein Familienmitglied Vorteile vom Amt des Politikers hat, so kann dies nicht strafrechtlich behandelt werden.
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50.000 Unterschriften sind ja zu zeiten des Internets ein Witz. Nur müssen die Handschriftlich zusammen kommen. Ist halt ein unbequemes Thema. Sowas wird nicht auf dem Präsentierteller seviert.
Quelle (Piraten).
Dort haben sich schon knapp 3000 Unterschriften gemeldet. Wohlgemerkt fehlen da alle, die ihre Unterschrift direkt an den Petitionsausschuss geschickt haben. Zumindest das Ausfüllen zusammen mit der Familie sollte zumindest einfach sein
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Ich schick meinen Servus rüber. Ihr auch ?
Greetz