Momentan wird ja die angebliche/versuchte/missglückte Erpressung von Hr. Steinbrück medial voll ausgeschlachtet.
Ich fühle mich von der Berichterstattung jedoch ziemlich irritiert, um nicht ganz krass zu sagen: verar$ht.
Irgendwie vermisse ich Fakten zum eigentlichen Vorwurf. Hat die Familie Steinbrück nun eine Haushaltshilfe schwarz beschäftigt oder nicht?
Das erscheint mir viel wichtiger als die Aufregung um den Erpresser und die Meldungen über versehentliches oder nicht versehentliches Abschicken.
Natürlich ist eine Erpressung kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Aber ich bin mir nicht sicher, ob es sich überhaupt um eine Erpressung handelt.
Wenn der Schreiber davon ausgeht, dass seine Vorwürfe stimmen, ist es doch eigentlich völlig normal, dass er Steinbrücks Rücktritt fordert.
Man könnte also auch von einem "Offenen Brief" sprechen. Eine Erpressung wäre es doch in meinen Augen nur, wenn Forderungen erhoben würden,
von denen der Schreiber privat profitieren würde- also irgendeine Vorteilnahme, Bereicherung etc.
Wenn ich das richtig mitbekommen habe, ist dies aber nicht der Fall.
§253 StGB: Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das sind ja zwei Voraussetzungen:
durch [...] Drohung mit einem empfindlichen Übel [...] zu einer Handlung nötig
Ist erfüllt: Drohung mit der Schwarzbeschäftigung
und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt um sich oder einen Dritten zu bereichern..
.
Das ist ja schon schwieriger und kann zumindest ich nicht beantworten.
Demnach ist schon mal in Frage zu stellen, ob das wirklich eine Erpressung war.
Der andere Punkt ist ja augenscheinlicher durch das Stellen des Erpressers erledigt. Er schrieb in Frust und wollte den Brief (nach eigener Aussage) nicht abschicken.
Jetzt ist halt die Frage, inwieweit man einem unbegründeten Verdacht nach gehen muss. Ich kenn nur §163 StPO- die Polizei muss einer Straftat nachgehen.
Da fängts schon an. Ich weiß nicht, ob Strafarbeit eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat ist. Es gibt das SchwarzArbG- nach §9 ist das ja ganz klar eine Straftat.
Primär muss man also folgende Frage beantworten, um deine Unklarheit zu lösen:
Ist die Prüfung einer Straftat nach §263 StGB bzw §9 SchwarzArbG bei unbegründeten Verdacht notwendig? Unbegründet, weil der Briefverfasser das ja nur behauptet hat. Da war ja nix handfestes bei
Also ganz abgesehen von der Erpressung, dass der Steinbrück endlich seinen Hut nimmt und geht ist spätestens fällig seit er Ministerpräsident in NRW war und seine "Machenschaften" hier durchgeführt hat.
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Hat die Familie Steinbrück nun eine Haushaltshilfe schwarz beschäftigt oder nicht?
Das erscheint mir viel wichtiger als die Aufregung um den Erpresser und die Meldungen über versehentliches oder nicht versehentliches Abschicken.
da mussten andere minister und präsidenten schon für viel weniger den hut nehmen
ich bin absolut kein fan von der merkel, aber der steinbrück is imho derart verlogen mit dieser ganzen prism-geschichte, die er persönlich (also nicht nur allgemein spd, sondern ins besondere wirklich er in person!) verbrochen hat und jetzt als wahlkampfmittel gegen die (nicht weniger schuldige) cdu einsetzt...
von den ganzen fettnäpfchen im vorfeld wodurch er ja im ausland schon eindruck hinterlassen hat ganz zu schweigen...
warum hat man nur die wahl zwischen pest und cholera? >.<
meine stimme gehört aber einer ganz anderen partei. wegen dieser ganze prism-stasi-sache muss imho die piratenpartei punkten. die "großen" sollen ruhig zu spüren bekommen dass den wählern die internet-/datensicherheitsthemen nicht egal sind. nur ich fürchte die piraten haben viel zu viel wähler verloren
und leiter fernab solcher sachen wenig zu bieten an gescheitem wahlprogramm
Das is in dem Fall doch eh mehr oder weniger egal. Die werden doch sowieso nicht DIE Regierungspartei. Aber ich würd sie mit dem was sie an Programm haben, schon gern im Bundestag sehen.
Das Motto der Minensucher: Wer suchet, der findet. Wer drauftritt verschwindet.
Na Tim, da musst du aber mit der korrekten Rechtsanwendung und der Subsumtion von Sachverhalten noch etwas üben. ^^ Der Erpresser droht nicht mit der Schwarzarbeit, sondern mit der Enthüllung von dieser und das ist einfach eine Veröffentlichung von Informationen, die insbesondere von Politikern hinzunehmen sind. Schwieriger wird es, wenn diese Informationen vorsätzlich verteilt werden --> siehe Verleumdung (Erfüllung von Straftatbeständen).
Desweiteren sind es laut Gesetz ein paar mehr Voraussetzungen, welche erfüllt werden müssen.
Na Tim, da musst du aber mit der korrekten Rechtsanwendung und der Subsumtion von Sachverhalten noch etwas üben. ^^ Der Erpresser droht nicht mit der Schwarzarbeit, sondern mit der Enthüllung von dieser und das ist einfach eine Veröffentlichung von Informationen, die insbesondere von Politikern hinzunehmen sind. Schwieriger wird es, wenn diese Informationen vorsätzlich verteilt werden --> siehe Verleumdung (Erfüllung von Straftatbeständen).
Ich hab geschrieben "Drohung mit der Schwarzarbeitbeschäftigung" jetzt kack mal keine Korinthen. Sinngemäß "er droht mit der [Geschichte über die] Schwarzarbeitbeschäftigung. Dass er nicht mit Schwarzarbeit droht- ist wohl klar...
Zitat:
Zitat von Katarrh
Desweiteren sind es laut Gesetz ein paar mehr Voraussetzungen, welche erfüllt werden müssen.
Richtig- es sind mehrere aber was hat das mit der Fragestellung von Uwe zu tun? Nochmal: es ging ursprünglich darum, ob die Medien zu wenig darüber berichten und ob hier Informationen ausbleiben - eben jene, ob man dem Vorwurf nachgehen müsste
Für die Fragestellung hab ich die Gesetzestextpassagen genommen, die relevant sind: ob das Gesetz eine Nachverfolgung der Gerüchte um die Beschäftigung vorsieht.
Währenddessen ging es darum wie blöd doch der Steinbrück sei, wie er es mit der NSA Geschichte verbockt hat und dass die Piraten sowieso das einzige sind, was man wählen kann
(oder auch nicht)
Da habt ihr alle die Aufgabenstellung nicht gelesen.
"Setzen.
Sechs."
da mussten andere minister und präsidenten schon für viel weniger den hut nehmen
Das wäre dann schon "der zweite Schritt".
Bis jetzt war es ja üblich, dass man sich (als ersten Schritt) darüber Gedanken macht/Ermittlungen einleitet/Nachforschungen anstellt, ob der Beschuldigte ein Vergehen oder eine Straftat begangen hat.
Danach (als zweiten Schritt), ob dem Vorgang Konsequenzen folgen müssen.
Bei Steinbrück scheint das aus mir unbegreiflichen Gründen außer Kraft gesetzt zu sein.
Bei vielen anderen wäre man da weniger pingelig.
Zitat:
Zitat von Tim
Da habt ihr alle die Aufgabenstellung nicht gelesen.
Na wir wollen mal nicht so streng sein.
Ist weder ne Aufgabe, noch gibt´s Noten. Ich möchte einfach wissen, ob sich auch andere Leute darüber Gedanken machen und zu welchen Überlegungen sie kommen.
Aus meiner Sicht wäre es cleverer gewesen, der "Erpresser" hätte Anzeige erstattet. Ich vermute aber, dass das Vertrauen in unser Rechtssystem, insbesondere die
Bearbeitungsgeschwindigkeit- den Ankläger bewogen hat, diesen Weg der öffentlichen Bekanntmachung zu wählen.
Die Chance, vor der Wahl noch was zu erreichen, wäre im Normalfall eigentlich größer gewesen.
Wenn sich eben auch jemand dafür interessieren würde.
Für mich hat das schon ein Geschmäckle.
Also um das noch mal richtig zu stellen, der Steinbrück selbst hat erstmal gar nichts gemacht.
Zitat:
"Ich zahlte sie für die bei mir abgeleisteten Stunden aus und rechnete das jeweils mit meiner Mutter ab." Im Herbst 1999 wollte Gertrud Steinbrück die Putzfrau selbst anstellen und bot ihr einen Arbeitsvertrag an. Die Putzfrau lehnte diesen aber ab...
Zudem lilegt die Verjährungsfrist von der Beschäftigung von Schwarzarbeitern bei meines wissens zwhn Jahren, was hätte also eine Anzeige gebracht? Der Fall selbst ereignete sich doch 1999.
Demnach war seine Mutter "schuldig", er hatte keine Kentniss darüber, dass er eine illegale Haushälterin beschäftigt.
Du bist also der Meinung, dass sich Schuld oder Unschuld daran bemisst, wie sich der Beschuldigte äußert?
Wir brauchen also keine Ermittlungsorgane mehr?
Wenn ein Mörder sagt: " Ich war das nicht." Dann ist er unschuldig?
Verjährung hin oder her. Es geht mir zum Einen um moralische Schuld. Das ist der Kanzlerkandidat der SPD, die wollen die Guten, die Sozialen, die Partei des "kleinen Mannes" sein.
Und zum Anderen geht es mir um Glaubwürdigkeit. Ist mir völlig Rille, ob er dafür ne Strafe nach irgendeinem Paragrafen bekommt. Ich will wissen, ob der uns dreist anlügt.
Beim Verteidigungsminister wird auch penibel nach jedem Tag und jeder Minute geforscht, wann er was erfahren haben könnte und wann er was nicht selbst hinterfragt hat.
Aber da gehts ja auch um viel Geld, da gehts ja nicht um so ne arme Sau, die für einen Hungerlohn arbeiten muss- die nicht abgeführten Steuern fallen da ja nicht ins Gewicht.
Nein natürlich nicht. Aber wenn die Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist, wie soll man dann eine Ermittlung rechtfertigen? Mord verjährt glücklicher Weise in Deutschland nicht, kleinere delikte allerdings schon. Ob er nun wusste oder nicht wusste das sie illegal beschäftigt war ist meines erachtens dann auch unerheblich. Da ich auch nicht frei von Sünde bin, Maße ich mir nicht an den Steinbrück an den Pranger zustellen... er gilt, wie jeder andere Staatsbürger auch, so lange als unschuldig bis seine Schuld eindeutig bewiesen ist.
Da seine Schuld aber keinerlei Strafe nach sich ziehen würde, gibt es für die Staatsanwaltschaft keinerlei Grund die Sache zu verfolgen. Meiner Meinung richtig so, Steuergelder können besser verwendet werden. Wer dem Mann nicht glaubt brauch ihn nicht wählen... und Kanzler wird der Mann wohl sowieso nicht... und wenn doch, kann man immer noch argumentieren, dass man selbst ihn ja nicht wollte.... wie ich die Merkel :P (Oder sonst einen anderen Spitzenkandidaten).
es ging ursprünglich darum, ob die Medien zu wenig darüber berichten und ob hier Informationen ausbleiben - eben jene, ob man dem Vorwurf nachgehen müsste
omg, ich glaube mal, was der privat macht, geht die Öffentlichkeit garnix an gelle
sprich : für Medien gibbet da nix zu berichten
den Rest machen die zuständigen Behörden
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Zitat:
Zitat von Uwe64LE
Beim Verteidigungsminister wird auch penibel nach jedem Tag und jeder Minute geforscht, wann er was erfahren haben könnte und wann er was nicht selbst hinterfragt hat.
na ein Minister ist ja auch rechenschaftspflichtig was sein Amt betrifft, dank Demokratie
@mother: wie is n die verjährungsfrist bei betrug zur dr-arbeit oder bei "zweckgebundenen" geschenken an einen minister?
es geht nicht um die strafrechtliche verfolgung, es geht darum, solche "machenschaften" publik zu machen und einen minister/kanzler/präsidenten dadurch untragbar zu machen.