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Alt 08.03.2005, 02:55   #26 (permalink)
discos
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Standard AW: Rechner von drahnoel beschlagnahmt - was tun?

Zitat:
Zitat von Stöhnie
wie kann man sein wlan auch nur so offen lassen. aber das die rechner oder deren ip so missbraucht worden sind find ich schon krass.

@drahnoel du solltest einen crashkurs belegen, das du wenigstens dein wlan gegen fremden missbrauch absichern kannst - dorf hin oder her.
gibt da eine Einstellung bei Wlan
„anderen den Internet Zugang erlauben“ an/aus,
müßte also vom PC zum Moden gehen aber dann umgekehrt nicht,
kürzlich gab es von der Ct eine Sendung zu Wlan.

Geändert von discos (08.03.2005 um 04:18 Uhr)
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Alt 08.03.2005, 08:07   #27 (permalink)
Boardopi
 
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Standard AW: Rechner von drahnoel beschlagnahmt - was tun?

@ discos:

ganz so einfach ist es nicht. Das Problem bei den WLan Komponenten ist, dass per Default alles auf möglichst einfache Anwendung ausgelegt ist, was die Sicherheit natürlich auf ein Mindestmaß reduziert (sofern man in dem Zusammenhang überhaupt von Sicherheit reden kann).
Als erstes Problem hast Du die Broadcast des SSID (Service Set Identifiers), der unverschlüsselt in die Welt gekräht wird und alle Nutzer eines Wireless Lans in einem gewissen Umkreis darauf hinweist, dass da ein (potentiell ungesichertes) WLan auf Angreifer wartet. Um sich mit diesem WLan zu verbinden, muss es nur im entsprechenden Menu angeklickt werden.
Als nächster Punkt ist die Verschlüsselung per Default abgeschaltet (obwohl die WEP-Verschlüsselung als unsicher gilt, ist eine schlechte Verschlüsselung keiner Verschlüsselung vorzuziehen).
Ein effektiver Schutz ist die Beschränkung auf bestimmte Mac-Adressen (der Access-Point nimmt dann auf Layer 2 bereits eine Prüfung eingehender Pakete vor und verwirft solche, von nicht eingetragenen Rechnern), selbst wenn der SSID noch propagiert wird.
Am besten ist natürlich, man aktiviert alle Sicherheitsmechanismen zusammen

Gruesslies

Weazle
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Alt 08.03.2005, 12:07   #28 (permalink)
discos
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Standard AW: Rechner von drahnoel beschlagnahmt - was tun?

aber vom Gesetz her, müßte doch der User darüber vorher informiert werden,
bevor Er WLan in den Betrieb nimmt,
wie sollte z.b. ein normaler Usen denn wissen,
der sich z,b, grade einen Aldi PC gekauft hat,
oder eine Wlan Karte ,Modem
das der Nachbar über W.Lan sich rein hacken kann
und Er eine menge Ärger bekommen kann.
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Alt 09.03.2005, 06:25   #29 (permalink)
Boardopi
 
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Beiträge: 1.274

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Standard AW: Rechner von drahnoel beschlagnahmt - was tun?

@ discos:

Fahrlässigkeit wird sinngemäß definiert als "Ausserachtlassen der gebotenen Sorgfalt", d.h. jemand, der etwas in Betrieb nimmt, muss sich selbst darüber informieren, was er zu beachten hat.
Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so wird er dafür haftbar gemacht.

Im Einzelfall kommt es eben darauf an, ob mer einen guten Anwalt hat, weil der Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit schon im Strafmaß einiges ausmacht.
Das Problem ist, dass dem Richter eben auch zunächst klargemacht werden muss, dass, obwohl es den Anschein hat, dass die Tat vom Drahnoel begangen worden ist, weil sie von seinem Netz ausgegangen ist, es aufgrund der Tatsache, dass sein Netz (durch Unwissenheit) offen wie ein Scheunentor war, auch jemand anderes gewesen sein kann.
Hier gilt dann eigentlich der Grundsatz "in dubio pro reo" dann kommt es noch darauf an, dass der Anwalt dem Richter klarmacht, dass Drahnoel computertechnisch ein DAU ist, der falsch beraten wurde und es sich deshalb nicht um grobe Fahrlässigkeit handelt.

Aber wie gesagt:
Drahnoel: Nimm Dir einen guten Anwalt(!), dass ist wirklich unerlässlich.
Wenn Du dir keinen leisten kannst, dann beantrage Prozesskostenhilfe, wenn es soweit ist (oder hast Du vielleicht eine Rechtsschutzversicherung?)

Gruesslies

Weazle
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Stichworte
beschlagnahmt, drahnoel, rechner


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