Ich habe mal eine Frage, weil ich mir nicht sicher bin ob TV-P2P legal ist, oder nicht.
Mitte der Woche bin ich über eine Website gestolpert, auf der ua. alle Bundesliga-Begegnungen verlinkt waren. Man kann sie sich also auch ohne Premiere bzw Arena-Abo live ansehen. Dazu benötigt man lediglich Software wie zB "Sopcast" und eben den Link der Seite.
Zu sehen bekommt man dann die Übertragungen der BL von ausländischen TV-Sendern zB aus Taiwan oder dem arabischen Raum (mit englischem Kommentar )
Natürlich ist die Qualität nicht so gut wie PAL (HD sowieso nicht ), reicht aber imo vollkommen aus, um das Spiel kostenlos zu geniessen.
Ist das legal? Im Prinzip macht man doch eigentlich nichts anderes, als einen ausländischen Fernsehkanal zu empfangen.
Legal wird das Ganze sicherlich nicht sein.
Einerseits werden die Anbieter des P2P-Streams keine ausreichenden Rechte haben, das Programm im Internet zu veröffentlichen. Anbieter wird ja mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht der Sender selber sein, sondern jemand, der das Programm vom Fernsehen ins Netz streamt.
Außerdem handelt es sich ja um P2P-Programme, bei denen das heruntergeladene Programm automatisch wieder zur Verfügung gestellt wird. Damit wird man selber zum Anbieter von Daten, die man nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers veröffentlichen darf.
Ja, vom Gesetz her leuchtet das ein.
Aber vom Prinzip her: Der Taiwanese bekommt die BL umsonst (Werbefinanziert) und ich soll ein Abo kaufen? Das ist doch ungerecht!
imho ist das definitiv legal, da diese Sender selbst die Rechte an der Bundesliga (und anderen europäischen Ligen) halten und diese damit ausstrahlen dürfen... dass Du als Inet Nutzer Dir das ansiehst ist legal. Wunder mich eigentlich bisserl über diese Diskussion, da diese Sache ja inzwischen recht populär geworden ist und sogar Zeitschriften wie CHIP schon berichtet haben, dass damn so auf legalem Wege kostenlos zur BL kommen kann.
Google doch einfach mal kurz... da findeste sehr viel darüber.
Ja, da sind die Angaben sehr widersprüchlich... laut chinesischem Gesetz ist das Streamen von TV-Inhalten absolut legal. Der chinesisch/taiwanesische Sender hat die Austrahlungsrechte für die BL legal erworben. Trotzdem behauptet die DFL, es sei illegal - das würde ich wahrscheinlich auch verbreiten, wenn mir der Markt flöten geht. Aber warum das - aus Sicht der DFL - illegal sein sollte, konnte ich nicht herausfinden, die DFL hat das nicht begründet (vielleicht hab ich die Begründung auch einfach nicht gefunden.)
Fraglich ist, ob man mich in Deutschland für das Streamen (P2P-bedingt) eines chinesischen Senders rechtlich belangen kann, wenn das nach chinesischem Recht ein rechtkonformer Vorgang ist?
Fraglich ist, ob man mich in Deutschland für das Streamen (P2P-bedingt) eines chinesischen Senders rechtlich belangen kann, wenn das nach chinesischem Recht ein rechtkonformer Vorgang ist?
Da ist genau das selbe, wie eine große russische Seite, die MP3s vertreibt, handelt. Nach dem dortigen Recht isses legal - die Musikkonzerne denken das nicht. So richtig weiß das aber keiner genau.
Da die DFL wohl nicht so viel Macht hat, wie diese Konzerne, wird das wohl so weitergehen.
Wenn dieser chinesische TV-Sender die Rechte für die Abstrahlung im Internet hat (und dafür eine P2P-Plattform nutzt), ist es auch legal. Da ist es völlig Schnuppe, was die DFL darüber denkt.
UnoOC
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Wenn dieser chinesische TV-Sender die Rechte für die Abstrahlung im Internet hat (und dafür eine P2P-Plattform nutzt), ist es auch legal. Da ist es völlig Schnuppe, was die DFL darüber denkt.
Der Sender hat afaik keine Austrahlungsrechte für das Internet, da China eine so differenzierte Lizenzvergabe wohl nicht hat. Der chinesische Bürger hat aber das Recht, TV-Inhalte ins Netz zu streamen. Die Chinesen Unterscheiden wohl bei der Verbreitungsplattform (Sat, Kabel, Internet) nicht.
Kann man den Sachverhalt dann als rechtliche Grauzone betrachten?
Vor der DFL hab ich auch keine Angst, eher vor der dubiosen GVU, die bei sowas schon die Messer wetzen dürfte...
Leute Konsumieren ist in deutschland noch nie Verboten gewesen!
Mann kann einem nicht mal Verbieten drogen zu konsumieren! Mann kann nur dessen besitzt und Verbreitung verbieten! So wie deren herrstellung!
So, da die Chinesen aber nun eine Lizenz haben um die Bl spiele auszustrahlen, (innerhalb von China), und sie nach chinesichem recht agieren! Stellt sich nur die Frage ob hier auch nach Chinesichem Recht Gerichtet werden darf! Ich denke Dass in den AGB´s des DFL steht dass im Falle einer Gerichts verhandlung nach deutschem recht Verhandelt werden muss! Was mann nun in den USA anerkennen würde, in der Türkei, in Spanien oder auch in Italien und so weiter Fragt sich nur Ob diese vorgehensweise auch nach chinesichem Recht möglich ist! Kann ja sein dass die Chiensichen Richter nur dass chinesiche Recht anwenden dürfen! Dann hette der DFL einfach nur pech, obwohl dass ganze Verboten wehre, weils auch gleichzeitig erlaubt wehre! Und unser eine tut nicht verbotenens Weil dass P2P ansich nicht verboten ist! Und weil auch dass konsumieren nicht Verboten ist!
AGB der DFL?? Wie jetzt? Wenn dann steht sowas in nem Vertrag
Zitat:
Zitat von MertAslan
Dann hette der DFL einfach nur pech, obwohl dass ganze Verboten wehre, weils auch gleichzeitig erlaubt wehre!
Dieser Satz ist (abgesehen von der falschen Rechtschreibung) absoluter Blödsinn - auch der Rest deines Posting ergibt stellenweise nur wenig Sinn
Zitat:
Zitat von MertAslan
Und unser eine tut nicht verbotenens Weil dass P2P ansich nicht verboten ist! Und weil auch dass konsumieren nicht Verboten ist!
Bei P2P konsumierst du aber nicht nur (um mal bei deiner Wortwahl zu bleiben), sondern du bietest auch an - demzufolge ist die Frage nach der Rechtmäßigkeit ausdrücklich erlaubt.
BTW ist der Besitz von BTM nicht verboten - allerdings gibt es keinen legalen Weg, um in den Besitz zu kommen, also ist eine solche Regelung reichlich unsinnig.
Sind wir jetzt in Der schule oder warum geilst du dich an meiner Gramatik auf?
Bei p2p mag man zwar auch anbieten aber anbieten ist auch nicht verboten, Solange man keine rechte Verletzt! Und es gibt ausreichend p2p software wo man nicht anbietet sondern nur konsumiert!
Verboten oder nicht Verboten dass ist hier die Frage und Die Antwort geben immer die Gesetze! Tja dann klag mal den chinesen Hier in deutschland an wenn er drüben in china ist! (Bringt nichts) Also klagst du in china! (ups da ist dass ganze ja nicht Verboten) Tja wer es mit rechtsspächeung zu tun hat muss abstrakt denken können! Wer dass kann denkt ganz anders über die sinnigkeit meines kommentars!
PS ich mach auch ganz viele rechtschreibvehler! vieleicht brauchst du ja abwechslung! dann kannst du dich ja jetzt ein weilchen daran aufgeielen!
Zum Thema:
Ich persönlich denke das P2P nicht gleich legal ist, dieses "Internet-Streaming" (was es doch letztendlich ist), sollte aber ohne Bedenken zu genießen sein.
Sind wir jetzt in Der schule oder warum geilst du dich an meiner Gramatik auf?
Ich geile mich nicht auf - und schon gar nicht an deiner Grammatik. Ich bin nur der Ansicht, dass eine einigermaßen ordentliche Rechtschreibung (bzw. das Bemühen darum), auch dann, wenn man nicht in der Lage ist, alles 100%ig richtig zu machen, enorm die Lesbarkeit verbessert.
Da das häufig genug im Gegenteil zu sehen ist, bestätigt das nur die PISA-Studie.
Zitat:
Zitat von MertAslan
Bei p2p mag man zwar auch anbieten aber anbieten ist auch nicht verboten, Solange man keine rechte Verletzt! Und es gibt ausreichend p2p software wo man nicht anbietet sondern nur konsumiert!
Es ist eben die Frage, ob man Urheberrechte verletzt, um die es sich hier dreht.
Zur Software: Soweit mir bekannt ist, benötigt man für TV-P2P spezielle Software, wo sich man auch uploaden muss.
Btw. ist es einer Strafverfolgungsbehörde relativ egal, ob du irgendwelche modofizierte Software nutzt, die den Upload verhindert. Du benutzt das Prpgramm X in nem P2P-Netzwerk und hast Material heruntergeladen, für das du nicht die Rechte besitzt. Darüber hinaus ist es so, dass du wohl weißt, dass das verboten ist. Demzufolge bist du wegen sowas auch dran. Aber das nur nebenbei.
Zitat:
Zitat von MertAslan
Verboten oder nicht Verboten dass ist hier die Frage und Die Antwort geben immer die Gesetze! Tja dann klag mal den chinesen Hier in deutschland an wenn er drüben in china ist! (Bringt nichts) Also klagst du in china! (ups da ist dass ganze ja nicht Verboten)
Bei einer Klage ist es (soweit mir bekannt) immer so, dass die dort erfolgen muss, wo sich der Wohnsitz/Geschäftsadresse des Beklagten befindet.
Weißt du denn, ob das in China erlaubt ist? (Das es gemacht wird, heißt nicht, das es auch erlaubt ist.) Also ist die Diskussion in diesem Punkt unsinnig - weil es wohl außer der DFL und den chinesichen Vertragspartner keiner genau weiß.
Zitat:
Zitat von MertAslan
Tja wer es mit rechtsspächeung zu tun hat muss abstrakt denken können! Wer dass kann denkt ganz anders über die sinnigkeit meines kommentars!
Oh, Entschuldigung
Dein obiger, von mir zitierter, Satz ergibt keinen Sinn - da kann man noch so abstrakt denken wie man will.
Zitat:
Zitat von MertAslan
PS ich mach auch ganz viele rechtschreibvehler! vieleicht brauchst du ja abwechslung! dann kannst du dich ja jetzt ein weilchen daran aufgeielen!
Du wiederholst dich, lieber Troll - ich tu das gerne auch: Ich geile mich nicht an deinen Rechtschreibfehler auf, auch wenn dir das für dein Selbstwertgefühl sicher was geben würde.
http://m.de.2mdn.net/viewad/817-grey.gifDer wachsende Erfolg von P2P-Streamern in Deutschland hat vor allem einen Namen: Fußball-Bundesliga. Denn über die Streamer ist es möglich, den chinesischen Sender CCTV-5 frei zu empfangen. Dieser wiederum hat sich legal die Übertragungsrechte gesichert, auch das Streamen des Signals im Internet ist nach chinesischem Recht problemlos möglich. Somit können deutsche User aber die Fußball-Bundesliga kostenlos über das Internet gucken. Doch das ist laut DFL nicht rechtmäßig, wie Pressesprecher Christian Pfennig gegnüber netzwelt erklärte: "Das Anschauen von Bundesliga-Partien über ein gehacktes Signal aus China ist illegal und wird juristisch verfolgt."
Also dass unwissenheit vor strafe nicht schützt weis ich natürlich auch!
Aber da es sich hier um eine Publication eines Fernsehsenders handelt, und ich einfach nur einen freien sender empfange, begehe ich von der handlung her keine straftat! Man sollte schlieslich bedenken dass alles was bestraft wird auch im sinne des Strafgesetzbuches definiert sein muss! Und da es nicht Verboten ist einen Sender zu empfangen, welcher frei zu empfangen ist, (also kein pay TV) tue ich auch nichts was strafrechtlich verboten wehre! Und ich tue auch nichts strafrechtlich verbotenes, wenn ich dazu beitrage diesen sender zu verbreiten, da es sich nicht um einen Piratensender handelt! Hat ja schlieslich lizensen! Und da der Sender für den inhallt der sendung Verantwortlich ist (in diesem fall nichts anklagbares, wie Pornografie! Oder Sonstiges Gesellschafftsschädliches gedankengut) kann ich auch nicht verurteilt werden!
Und Gerichtsstand ist immer Standort dess Schuldners! Es sei denn es ist Vertraglich anders Festgesetzt worden! (Ich erwehne hier wieder dass AGB) ´
@dr_Cox: das hab ich auch gelesen... aber ich muss ehrlicherweise sagen, dass ich dem Knilch nicht unbedingt glaube... vor allem, da Chip und andere über die Legalität der Sache berichtet haben und mir nach wie vor kein triftiger Grund einfällt, warum es nicht erlaubt sein sollte, da der Inhalt (wie MertAslan auch schon gesagt hat) an sich nicht strafbar ist.
@MertAslan:
Die Leserlichkeit ist halt manchmal schon ein wenig eingeschränkt.. da muss ich UnoOC leider zustimmen...
tut mir ja leid wegen der Leserlichkeit!
Aber ich habe in der hinsicht hallt richtig schwierigkeiten!
Meine Lehrer sagten schon immer:" Wenns nur um den inhallt ginge werst du klassen besster!"