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Unverlangt zugesandte Werbe-Mails sind sittenwidrig

Montag, 19. Apr. 2004 16:13 - [al] - Quelle: reuters.de

Der Bundesgerichtshof erklärte, dass das Versenden von Werbemails ohne Zustimmung des Empfängers gegen die Sitten verstößt und wettbewerbswidrig ist. Da diese Art von Werbung billig und schnell ist, würde sich dieses Methode übermäßig verbreiten und dies dann zu einer Belästigung führen.

Der Bundesgerichtshof erleichtert Unternehmen die Durchsetzung von Entschädigung der wettbewerbswidrigen Mails. Laut dem Urteil muss der Versender der Mails nun beweisen können, dass der Empfänger seine Einverständnis erteilt hat. Offizielle Mitteilung E-Mail-Werbung - UWG § 1
  • Die Zusendung einer unverlangten E-Mail zu Werbezwecken verstößt grundsätzlich gegen die guten Sitten im Wettbewerb. Eine solche Werbung ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn der Empfänger ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis erklärt hat, E-Mail-Werbung zu erhalten, oder wenn bei der Werbung gegenüber Gewerbetreibenden aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Empfängers vermutet werden kann.
  • Ein die Wettbewerbswidrigkeit ausschließendes Einverständnis des Empfängers der E-Mail hat der Werbende darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.
  • Der Werbende hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, daß es nicht zu einer fehlerhaften Zusendung einer E-Mail zu Werbezwecken aufgrund des Schreibversehens eines Dritten kommt.
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