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Abmahn-Welle wegen "Typhoon"-Kühler

Donnerstag, 24. Aug. 2006 14:33 - [jp]

Die deutsche Firma Anubis ist darauf aufmerksam geworden, dass die Firma Thermaltake unter der Bezeichnung "Typhoon" Kühler verkauft. Die Marke "Typhoon" hat allerdings Anubis seit 1996 EU-weit geschützt.

Nun hat Anubis daraufhin eine Anwaltskanzlei, die Kanzlei "Stopp, Pick & Kollegen", mit der Vertretung ihrer Rechte beauftragt. Als Ergebnis erhielten in den letzten Tagen rund 200 Händler eine Abmahnung, weil sie besagten Kühler von Thermaltake anboten. Beispielsweise hat Alternate, einer der größten Anbieter am Markt, eine solche Abmahnung erhalten.

Als Gegenstandswert in der Streitsache hat die Kanzlei 150.000 Euro angesetzt, woraus sich ein Anwaltshonorar von 2.413,38 Euro ergibt. Dasselbe Honorar soll einem zur Recherche hinzugezogenen Patentanwalt zustehen. Abgemahnte sollen also 4.826,76 Euro an die Kanzlei überweisen, meldet heise online.

Das Patentanwälte bei Rechtsverletzungen hinzugezogen werden, ist nicht unüblich. In diesem Fall allerdings wirkt dies etwas merkwürdig. Als Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Jörg Oliver Pick ist auf der Homepage der Kanzlei unter anderem Markenrecht genannt. Ferner war Pick von 1998 bis 2000 Leiter der Rechtsabteilung und Mitglied der Geschäftsleitung von Anubis und dürfte daher mit den Marken des Unternehmens bestens vertraut sein, so heise online weiter. Eine Recherche in der Sache scheint also nicht unbedingt nötig gewesen zu sein, da der Sachverhalt klar auf der Hand liegt.

Es wurden aber nicht nur Händler abgemahnt, sondern auch Thermaltake direkt, jedoch erst in zweiter Stufe. Die Anwälte haben sich nach Aussagen von heise online zunächst an die Händler gewendet, um die Rechtverstöße "möglichst schnell zu unterbinden" Zudem wurden auch private eBay-Händler (hier werden die Abmahnungen allerdings zurückgezogen) abgemahnt.

Thermaltake gibt einen "unbeabsichtigten Markenrechtsverstoß" auch zu, hat aber kein Verständnis dafür, dass sich Anubis nicht direkt an Thermaltake gewendet hat. Thermaltake bietet allen Abgemahnten unter der Mail-Adresse abmahnungen@thermaltake.de Hilfe an.

TweakPC Kommentar: Anubis hat also eineinhalb Jahre - so lange ist der besagte Kühler etwa auf dem Markt - nicht bemerkt oder mitbekommen, dass Thermaltake den Begriff "Typhoon" bei Kühlern nutzt. Der ehemalige Leiter der Rechtsabteilung und jetzige Anwalt von Anubis braucht einen Patentanwalt, obwohl die Marke, um die es geht seit 1996 geschützt ist und er in der Geschäftsleitng des Unternehmens tätig war. Private eBay-Händler sind aus Versehen abgemahnt worden. Mag sein, dass dies alles der Wahrheit entspricht, merkwürdig aussehen tut es aber dennoch.

Viel entscheidender ist die Frage, wieso man als Hersteller die Händler abmahnt, die das Problem nicht verursacht haben. Immerhin ist jeder Händler auch ein potentieller Verkäufer der eigenen Produkte - zumindest solange, bis eine Abmahnung ins Haus flattert. Man sägt also ein wenig an dem Ast, auf dem man sitzt. Für 5000 Euro Gewinn muss man verdammt viele Kühler verkaufen, um diese erst einmal verdient zu haben.
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