Freitag, 30. Nov. 2007 13:57 - [jp]
Das deutsche Gesetzgebungsverfahren sieht zwar nach der Zustimmung des Bundesrates noch weitere Schritte vor, deren es zum Inkrafttreten des Überwachungsgesetzes bedarf. Hierzu zählen die Gegenzeichnung durch die Regierung, die Unterschrift durch den Bundespräsidenten und die Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl).
Jeder dieser Teilschritte ist jedoch nur noch als Formalität anzusehen, da das Gesetz bekanntlich von der Bundesregierung befürwortet wird. Der Bundespräsident könnte durch die Verweigerung seiner Unterschrift das Gesetz stoppen, jedoch steht ihm kein inhaltliches, sondern lediglich ein formelles Prüfungsrecht zu.
Somit tritt das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" voraussichtlich 2008 in Kraft.
Die Initiative des Rechtsausschusses, die der
Privatwirtschaft Zugang zu den erhobenen Daten gewähren sollte, konnte sich nicht durchsetzen. Dennoch ist davon auszugehen, dass die Privatindustrie und deren Lobbyisten weiterhin alles daran setzen werden, in Zukunft Zugriff auf die Vorratsspeicherung zu erhalten.
Vor dem Gebäude des Bundesrates demonstrierte der
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gegen die geplante totale Überwachung sämtlicher Kommunikationswege. Der Arbeitskreis ist wie viele Rechtsexperten - unter ihnen auch Helmut Wolf, der Greifswalder Vizepräsident des Landesverfassungsgerichts - der Ansicht, das Gesetz sei verfassungswidrig.
Wenn auch Sie diese Ansicht teilen, werden sie tätig und unterstützen Sie den Arbeitskreis bei seiner
Verfassungsbeschwerde.
Neben dem Arbeitskreis wollen auch der Vorstand der Deutschen Journalisten-Union in der Gewerkschaft ver.di sowie die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zusammn mit weiteren Oppositionspolitikern vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das Überwachungsgesetz vorgehen.
Vielen Dank an unseren Leser dr_Cox für das Einsenden dieser News.