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Achtung eBay Falle: Auktionen vorzeitig beenden [Update]

Samstag, 14. Mär. 2009 23:02 - [fs]

Auktionen bei eBay kann man schnell und einfach vorzeitig beenden, beispielsweise wenn der Artikel gestohlen oder beschädigt wurde.

Die meisten werden diesen Schritt auch so einfach nehmen, wie ihn eBay suggeriert. Allerdings sollte man dabei auf ein kleines Detail achten.

So besteht auch beim vorzeitigen Beenden einer Auktion (auf die bereits geboten wurde) ein Vertrag mit dem aktuell Höchstbietenden. Er kann somit auf die Erfüllung des Kaufes bestehen und den ihm entstandenen Schaden einklagen.Als Verkäufer, der ein Angebot beenden möchte, muss man diesen Kaufvertrag unverzüglich anfechten, um einem Anspruch zu widersprechen. Andernfalls kann der Käufer seinen Schaden einklagen und der kann schnell hohe Summen erreichen. Ein Paradebeispiel hierfür ist der Auto-Kauf. Sagen wir, das Auto hat einen Gebrauchtwert von 8.000 Euro, der beim Beenden Höchstbietende hat 250 Euro geboten, so ergibt sich ein vermeidlicher Schaden von

8.000 Euro Gebrauchtpreis - 250 Euro Höchstgebot = 7.750 Euro Schaden

Diesen Schaden kann der Käufer gerichtlich einklagen. Hierbei handelt es sich - anders als unbedarfte Bürger denken möchten - um eine eindeutige Rechtslage, da bereits dutzende Urteile entsprechend gefällt wurde. Eines der bekanntesten Beispiele ist ein Urteil des OLG Oldenburg vom 28.07.2005 (Az.: 8 U 93/05), in dem genau dieser Fall verhandelt wurde.

Als Verkäufer kann man sich aber auch vorzeitig bereits schützen: Man muss alle Gebote vor Beenden der Auktion streichen. Dies erwähnt eBay zwar kurz in der Anleitung zum sofortigen Beenden, langjährige eBayer werden diese Passagen allerdings nicht jedes mal lesen und einfach weiterklicken.
Um Gebote vorzeitig zu streichen, hat eBay eine spezielle Seite eingerichtet. Leider ist die Seite in den Tiefen der eBay-Welt nicht leicht zu finden, aber trotzdem wichtig.

TweakPC Kommentar:
Ein gefährlicher Hinterhalt, der sich hier bei eBay auftut. Schnell geht der Schaden in die Tausende. Man sollte also lieber einmal genauer hinschauen.

Sollten Sie weitere Fallen bei Internetkäufen kennen, so informieren Sie uns doch einfach. Den ein oder anderen Tipp lohnt es vielleicht publik zu machen.

Update: Ein Leser - vielen Dank an Marcus - hat uns darüber informiert, dass scheinbar auch das Streichen der Gebote rechtlich keine Sicherheit gibt. Ein Angebot kann man somit nicht ohne Gefahr einfach vorzeitig beenden.
Wie im Forums bereits vorgeschlagen scheint die sicherste Möglichkeit, das Höchstgebot durch einen Freund zu erzielen und das Angebot dann zu beenden. Natürlich kann man sich dann auch mit dem Freund schön über den vermeintlichen Schaden streiten.
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