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Megaupload: Verfahrensfehler bei einstweiliger Verfügung gegen Schmitz

Montag, 19. Mär. 2012 16:44 - [tj] - Quelle: New Zealand Herald

Der Gründer von Megaupload, Kim Schmitz alias Kim Dotcom, könnte sein Vermögen zurückerhalten. Grund ist ein Verfahrensfehler im Prozess gegen den Deutschen.

Die im Verfahren gegen Kim Schmitz zuständige Richterin Judith Potter hat die einstweilige Verfügung, die zur Beschlagnahmung von Schmitz' Vermögen führte, als ungültig eingestuft. Grund ist ein Verfahrensfehler. So konnte sich Schmitz offenbar nicht zur Beschlagnahmung äußern, was in Neuseeland vorgeschrieben ist.

Ob der Verfahrensfehler tatsächlich dazu führt, dass Schmitz sein Vermögen zurückerhält, muss allerdings noch entschieden werden. Zum einen kann das Gericht die Folgen des Fehlers einschränken und zum anderen müssten Schmitz' Anwälte beweisen, dass die Polizei vorsätzlich gehandelt hat.

Die Anwälte von Schmitz nutzen den Anlass derzeit vor allem, um den Prozess öffentlich in Frage zu stellen.
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