Der Megaupload-Gründer erhält zur besseren Verteidigung Einsicht in das Beweismaterial. Auch die Fußfessel wurde entfernt.
In den Fall Megaupload kommt neue Bewegung. Der zuständige neuseeländische Bezirksrichter gewährt dem Angeklagten Kim Schmitz und seinen Anwälten Einsicht in das Beweismaterial.
Die Akten müssen innerhalb der nächsten drei Wochen zugänglich gemacht werden. So soll der Verteidigung eine angemessene Vorbereitung auf den Fall ermöglicht werden. Auslöser der Entscheidung ist ein Antrag der Verteidigung.
Zudem wurden Schmitz die vollen Nutzungsrechte an seiner beschlagnahmten Villa zugesprochen. Weiter heißt es, dass keine Fluchtgefahr mehr bestehe, weswegen auch die Überwachung mittels elektronischer Fußfessel beendet wurde.
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