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Prepaid-Karten dürfen kein Minus aufweisen

Donnerstag, 18. Apr. 2013 13:44 - [tj] - Quelle: pcgh.de

Prepaid-Kunden müssen ein entstandenes Minus nicht ausgleichen.

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Unternehmen b2c.de GmbH und Simply Communication GmbH, haben die Landegerichte in München und Frankfurt am Main entschieden, dass Prepaid-Karten keinen Minusbetrag aufweisen dürfen. Ausgangspunkt der Klage war ein Teil der AGBs, der Nutzer dazu verpflichten sollte, ein entstandenes Minus auszugleichen.

Diese Einschränkung in den AGBs haben die Gerichte als ungültig eingestuft und klargestellt, dass Prepaid-Karten kein Minus aufweisen dürfen.

Die unterlegenen Unternehmen treten am Markt als Discotel und Simplytel auf.
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