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14-tägiges Rückgaberecht für Downloads kommt im Juni

Mittwoch, 16. Apr. 2014 12:07 - [tj] - Quelle: OMR

Wer sich in Zukunft ein Spiel, ein Lied, einen Film, ein Buch oder andere Inhalte als Download kauft, erhält ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Auf Grundlage einer veränderten EU-Richtlinie über die Rechte der Verbraucher tritt in Deutschland am 13. Juni ein neues Verbraucherrecht in Kraft, das ein Widerrufsrecht für Downloads beinhaltet. Digitale Güter erhalten damit die gleiche Regelung, die beim Onlinekauf von materiellen Gütern schon lange Gültigkeit besitzt.

Bisher waren digitale Güter durch eine Ausnahmeregelung im Fernabsatzgesetz (§ 312d BGB) von der Widerrufsregelung ausgeschlossen.

Die neue EU-Vorgabe soll die Verbraucherrechte innerhalb der EU vereinheitlichen. Aus diesem Grund ist auch keine Abweichung von der 14-Tagesfrist zulässig. Weder darf das Widerrufsrecht länger, noch kürzer ausfallen.

Einen Ersatzanspruch für die anbietenden Unternehmen bei der Nutzung des Inhalts innerhalb der Widerrufsfrist sieht die EU-Richtlinie nicht vor. Allerdings bietet sich Anbietern laut der Webseite online-marketing-recht.de ein Schlupfloch. So heißt es dort, dass die Widerrufsfrist ab Vertragsschluss gilt. Theoretisch könnten Händler bis zu 14 Tage mit der Auslieferung des Downloads warten und das Widerrufsrecht so umgehen.

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