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Freifunker klagen gegen Abmahnungen

Dienstag, 15. Jul. 2014 15:43 - [tj] - Quelle: winfuture.de

Die Freifunker klagen vor Gericht auf das Recht Internet-Zugängen auch Dritten zur Verfügung stellen zu können, ohne für deren Handlungen zur Verantwortung gezogen zu werden.

Immer wieder werden Freifunker von Rechtsanwälten abgemahnt, da Nutzer das kostenlos zur Verfügung gestellte Internet dafür missbraucht haben sollen, Urheberrechte zu verletzen. Dabei berufen sich die klagenden Anwälte meist auf die Störerhaftungsregelung, die besagt, dass eine Person, die nicht Täter oder Teilnehmer war aber in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann.

Zwei von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnte Freifunker haben nun vor Gericht eine negative Feststellungsklage eingereicht, die ein Gericht mit der Klärung der rechtlichen Situation in Deutschland beauftragt. Die Richter sollen entscheiden, ob Freifunker tatsächlich für das zur Verfügung stellen der Infrastruktur haftbar gemacht werden können, wenn über diese Urheberrechtsverletzungen ausgeführt werden, oder, ob Freifunker, so wie kommerzielle Anbieter einer Internet-Infrastruktur, von der Störerhaftungsregelung ausgenommen sind.

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