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Google wegen nicht gelöschtem Sucheintrag verklagt

Donnerstag, 24. Jul. 2014 12:31 - [tj] - Quelle: infodocc.info

Das sogenannte "Recht auf Vergessen" führt zu der ersten Klage gegen den Internetgiganten Google.

Nachdem Google einige Löschanträge, die im Rahmen des in der Öffentlichkeit oftmals als "Recht auf Vergessen" ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs erteilt wurden, abgelehnt hat, hat die Kanzlei GGR Rechtsanwälte im Auftrag eines Mandanten Klage gegen Google eingereicht. In der Klage bemängeln die Anwälte vor allem die unzureichende Begründung für den abgelehnten Löscheintrag. Von Seiten Google hieße es lediglich, dass "ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Anzeige der entsprechenden Suchergebnisse fortbesteht". Eine genauere Begründung, worin das öffentliche Interesse besteht, machte Google nicht.

Die Anwälte kritisieren die Entscheidung daher als "formell nicht sorgfältig genug" begründet. Zudem sei sie "inhaltlich fehlerhaft". Man wolle mit der Klage auch Rechtsklarheit schaffen und eine Konkretisierung der EuGH-Kriterien für einen Löschantrag erreichen.

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