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Filesharing: Schadenersatz von 200 Euro pro Lied sind gerechtfertigt

Montag, 15. Sep. 2014 12:19 - [ar] - Quelle: pcgh.de

Das Oberlandgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass bis zu 200 Euro pro Lied für das illegale Bereitstellen von urheberrechtlich geschützter Musik gerechtfertigt sind.

Wer illegal Musik aus dem Internet beizieht und teilt, muss teilweise mit großen Schadensersatzsummen rechnen. Wie das Oberlandgericht Frankfurt am Main in einem Urteil entschied, müssen Peer-2-Peer-Anwender - wie etwa in BitTorrent-Netzwerken - mit bis zu 200 Euro pro Lied rechnen. Grund für die Höhe des Betrags ist dabei, dass der Anwender nicht nur das Material zum Konsum herunterlädt, sondern auch als Uploader für andere Anwender fungiert.

Bei dem Herunterladen eines einzigen Albums können so schnell Ansprüche von mehr als 1.000 Euro anfallen.

Peer-2-Peer-Tauschbörsen werden allerdings immer unbeliebter für das illegale Herunterladen von Musik aus dem Internet. Viele Anwender greifen bereits jetzt auf One-Click-Hoster zurück oder benutzen IP-Verschleierungsmaßnahmen wie etwa Proxys oder VPN-Anschlüsse.

In der letzten Woche forderte die BBC Worldwide, dass IP-Verschleierung grundsätzlich unter Strafe gestellt werden sollte.

Filesharing: Schadenersatz von 200 Euro pro Lied sind gerechtfertigt
(Bild: BitTorrent-Client uTorrent 3.0)

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