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AMD: Sammelklage wegen falscher Angabe zu Kernanzahl bei Bulldozer-CPUs

Montag, 09. Nov. 2015 12:03 - [tj] - Quelle: winfuture.de

Der Chip-Hersteller AMD sieht sich einer Sammelklage aufgrund einer vermeintlichen Kundentäuschung ausgesetzt.

Wie die Technikwebseite Ars Technica unter Berufung auf Legal Newsline berichtet, wurde eine Sammelklage gegen AMD eingereicht. Hintergrund ist AMDs Bezeichnung für die CPU-Kerne in den Bulldozer-CPUs. AMD hat diese als Achtkern-CPUs beworben und vom Betriebssystem werden diese auch als Achtkern-CPUs ausgewiesen. Allerdings bezweifeln die Kläger, dass es sich bei den Bulldozer-Kernen um vollwertige CPU-Kerne handelt. Geschuldet ist diese Auffassung dem speziellen Design der Bulldozer-Serie.

Unter anderem haben die von AMD auch als 'Module' bezeichneten Kerne keine eigenen FPU-Einheit. Vielmehr teilen sich je zwei Module eine FPU-Einheit, womit die Kerne laut den Klägern nicht vollkommen autark arbeiten können und entsprechend auch keine echten CPU-Kerne seien. Da die CPU in der Folge nicht immer achte Anweisungen gleichzeitig ausführen könne, müssten Käufer mit einer geringeren Leistung vorlieb nehmen, als von AMD beworben.

AMD hätte diese Besonderheit der Bulldozer-Serie nicht ausreichend in den Spezifikationen erläutert, weswegen tausende Käufer in die Irre geleitet worden seien.

AMD: Sammelklage wegen falscher Angabe zu Kernanzahl bei Bulldozer-CPUs
(Bild: 8-Kern-CPU aus AMDs Bulldozer-Generation)

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