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Verband der Verbraucherzentralen mahnt Google wegen Mitlesen von E-Mails ab

Freitag, 08. Jan. 2016 12:02 - [ar] - Quelle: crn.de

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert zwei Klauseln in den Datenschutzerklärungen von Google und mahnt den Konzern erneut ab.

Konkret geht es bei der Abmahnung um zwei Klauseln, welche ohne vorherige, explizite Einwilligung das Lesen von E-Mails gestatten. Google nutzt die Inhalte der E-Mails um den Anwendern maßgeschneiderte Produktinformationen präsentieren zu können. Eine gesonderte Zustimmung des Anwender für die personalisierte Werbung und das Mitlesen der eigenen E-Mails ist nicht notwendig, da bereits bei der Kontoerstellung der Absatz im Kleingedruckten behandelt wird.

Die vzbz hält dieses Vorgehen allerdings für rechtswidrig in Deutschland, da eine wirksame Einwilligung für die Datenauswertung von Google nicht eingeholt wurde. Darüber hinaus kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband, dass vielen Anwender überhaupt nicht bewusst ist, dass Google die teilweise sehr privaten Inhalte der E-Mails überhaupt mitlesen darf.

Laut des Verbandes müssen für die Erhebung und Nutzung von personenbezogenen Daten zu Werbezwecken immer eine gesonderte Einwilligung abgegeben werden. Darüber hinaus wird der Begriff "Werbung" von Google in diesem Zusammenhang auch nicht näher beschrieben, was ebenfalls kritisiert wird.

Bereits 2012 hatte der Verband gegen 25 Klauseln der damaligen Datenschutzerklärung von Google geklagt und im November 2013 vor dem Landegericht in Berlin auch gewonnen. Google hat allerdings Berufung eingelegt, weshalb das Verfahren nun bei einem Kammergericht geprüft wird.

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