TweakPC



Vorratsdatenspeicherung nicht mit EU-Recht vereinbar

Freitag, 23. Jun. 2017 12:59 - [ar] - Quelle: ovg.nrw.de

Laut dem Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen verstößt die für den 1. Juli geplante Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten für TK-Anbieter gegen aktuelles EU-Recht.

Verabschiedet wurde das Gesetz der neuen Vorratsdatenspeicherung von der Bundesregierung bereits Ende 2015. Ab dem 1. Juli 2017 sollte es für die Telekommunikations-Anbieter in Deutschland verpflichtend sein, sowohl Verkehrs- als auch Standortdaten von ihren Kunden zu speichern, damit diese im Fall einer Ermittlung herangezogen werden können, ohne das vorher eine Überwachung der Daten wegen eines Verdachts beantragt werden muss.

Das neue Gesetzt zur Vorratsdatenspeicherung lässt sich allerdings vermutlich nicht mit geltendem EU-Recht vereinbaren.

Bereits im vergangenen Dezember hatte der Europäische Gerichtshof darauf hingewiesen, dass Daten der elektronischen Kommunikation nicht pauschal von den Nutzern erfasst werden dürfe. Die Überwachung der Daten könnte nur auf einen beschränkten Personenkreis definiert werden. Die anlasslose Speicherung aller Daten sei nicht zulässig.

Das Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hat mit einem Beschluss nun die vorläufige Aussetzung der geplanten Vorratsdatenspeicherung für die SpaceNet AG bewirkt, die einen entsprechenden Antrag gestellt hatte. Die übrigen TK-Anbieter in Deutschland kritisieren ebenfalls die Vorratsdatenspeicherung und dürften in den kommenden Tagen mit ähnlichen Eil-Anträgen die Aussetzung beantragen.

Vorratsdatenspeicherung nicht mit EU-Recht vereinbar
(Bild: Der Provider SpaceNet in München)

Verwandte Testberichte, News, Kommentare
ueber TweakPC: Impressum, Datenschutz Copyright 1999-2024 TweakPC, Alle Rechte vorbehalten, all rights reserved. Mit * gekennzeichnete Links sind Affiliates.