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EU plant Website-Sperren ohne Gerichtsbeschluss

Donnerstag, 16. Nov. 2017 12:54 - [ar] - Quelle: juliareda.eu

Künftig sollen die Verbraucherschutzbehörden einzelne Websites ohne richterlichen Beschluss selbst sperren können.

Die neue Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz soll es den Verbrauchschutzbehörden der EU ermöglichen, bestimmte Websites selbstständig zu sperren, ohne das vorher ein Richter oder eine andere Instanz die Sperrung absegnet. Die Befugnisse sollen gegenüber "nicht definierten Dritten" gelten, wodurch alle in der EU vertretenen Internet-Providern in die Pflicht genommen werden können. Die EU-Abgeordnete Julia Reda von den European Pirates die auch im EU-Parlament sitzt, befürchtet, dass die EU mittels der Verbrauchschutzbehörden nun Sperrinfrastruktur für Websites aufbauen könnte.

Das System könne sehr leicht für andere Zwecke missbraucht werden, einschließlich der nicht weiter kontrollierbaren Zensur. Reda verweist in diesem Zusammenhang auf Sperrungen von Website mit Bezug auf das katalonische Unabhängigkeitreferendum, welche nur möglich waren, da eine Infrastruktur zum Sperren von Websites bereits etabliert wurde.

Bislang konnten Inhalte durch den Betreiber einer Website gelöscht werden. Wurde ein Inhalt von dem Betreiber nach Aufforderung nicht gelöscht, konnte dieser nur mit einem richterlichen Beschluss endgültig zur Löschung durch Dritte (Provider) veranlasst werden.

Das eigentliche Ziel durch die neue Verordnung ist es, gegen betrügerische Website schneller vorgehen zu können. Vor allem gegen Websites mit gefälschten Produkten oder nicht vorhandenen Produkten soll durch die neue Sperrinfrastruktur schneller vorgegangenen werden können.

Die neue Verordnung benötigt noch die endgültige Zustimmung des Europäischen Rats, dem Gremium der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union. Zwei Jahre danach kann die Verordnung frühestens in Kraft treten. 

EU plant Website-Sperren ohne Gerichtsbeschluss
(Bild: Das Logo des EU-Verbraucherschutzes)

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