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Amazon Dash Button: Bestellknopf als rechtswidrig eingestuft

Donnerstag, 01. Mär. 2018 18:03 - [tj] - Quelle: onlinehaendler-news.

Der Amazon* Dash Button wurde vom Landgericht München als rechtswidrig eingestuft.

Der Streit zwischen Amazon und Verbraucherschützern schwelt bereits seit 2016, als die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen den Dash-Button aufgrund intransparenter Kaufkonditionen und mangelnder Auszeichnungen bemängelte. Nun hat das Landgericht München I die Einschätzung der Verbraucherschützer bestätigt (Az. 12 O 730/17). So habe Amazon nicht hinreichend über die Ware und die Konditionen des Kaufs informiert. Zudem fehlten die Merkmale der Ware und eine Belehrung über die dem Kunden zustehende Widerrufsfrist.

Auch mögliche und durch die AGB gedeckte Preisänderungen müssen dem Kunden vor dem Kauf mittels Dash-Button aufgeführt werden. Derzeit erfolgt eine entsprechende Auflistung erst nach dem Knopfdruck in der Bestellübersicht des Amazon-Kontos.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Amazon kann vor dem Oberlandesgericht Revision beantragen.

Amazon Dash Button: Bestellknopf als rechtswidrig eingestuft

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