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Facebook: Einstweilige Verfügung nach gelöschtem Kommentar

Donnerstag, 12. Apr. 2018 15:46 - [tj] - Quelle: heise.de

Ein Nutzer, dessen Kommentar von Facebook gelöscht wurde, hat eine einstwilige verfügung gegen das soziale Netzwerk erwirkt.

Nach der Löschung eines Nutzer-Kommentars hat das Landgericht Berlin einer einstweiligen Verfügung gegen die Löschung stattgegeben. Der Kommentar wurde von Facebook mit Verweis auf die Gemeinschaftsstandards – so etwas wie die Hausordnung von Facebook – gelöscht. Zudem wurde der betroffene Nutzer für 30 Tage gesperrt. Da der Nutzer die Speerrung und Löschung nicht akzeptieren wollte, zog er vor Gericht. Mit Erfolg: Das Landgericht hat verordnet, dass der Nutzer nicht gesperrt und der Kommentar nicht gelöscht werden darf.

Der Nutzer hatte einen Zeitungsartikel über Äußerungen des ungarischen Ministerpräsidentens Viktor Orban kommentiert und dabei geschrieben:

Die Deutschen verblöden immer mehr. Kein Wunder, werden sie doch von linken Systemmedien mit Fake-News über 'Facharbeiter', sinkende Arbeitslosenzahlen oder Trump täglich zugemüllt.

Laut der Anwältin des betroffenen Nutzers wurde die Sperrung mittlerweile aufgehoben. Die Löschung des Kommentars hat derweil weiter Bestand. Man habe die Gemeinschaftsstandards korrekt angewendet, so Facebook.

Facebook: Einstweilige Verfügung nach gelöschtem Kommentar

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